Dialog für Österreich

Texte der Voten aus den Arbeitsgruppen
Salzburg 23.-26 Oktober 1998

Gruppe 1: GOTT SUCHEN - GOTT ERFAHREN 1.1 Wir teilen mit allen Menschen die tiefe Frage nach dem Woher und Wohin unseres Daseins, die Sehnsucht nach erfülltem Leben und die Hoffnung auf Liebe und Gerechtigkeit. So fragen und suchen wir nach Gott. Als Christen glauben wird, daß auch Gott uns sucht und in Jesus Christus, seinem Sohn, die Dunkelheit unseres Daseins mitleidet und gerade dadurch erhellt. Wir dürfen darauf hoffen, in unserer Suche nach Gott von seinem Hl. Geist geleitet, getröstet, gestärkt und auf einem gemeinsamen Weg geführt zu werden. Für unsere Gesellschaft, in der es viele Sinnkrisen und Orientierungsdefizite gibt, möchten wir als einzelne und als Kirche in der ökumenischen Gemeinschaft der christlichen Kirchen mit größerer Liebe und Wahrhaftigkeit die Gemeinschaft mit Gott suchen. In der Suche nach Gott sind wir verbunden mit den Menschen aller Zeiten und Religionen. Aus allen Religionen führen Spuren in das Geheimnis Gottes.
Zustimmung: 243 von 269 Delegierten = 90%

Gruppe 2: DIE FROHE BOTSCHAFT HEUTE VERKÜNDEN 2.2 Nur eine Kirche, die die Jugend versteht, versteht die Zeichen der Zeit. Daher braucht unsere Kirche die Stimme der Jugend. Die Delegiertenversammlung appelliert an alle in der Pastoral Verantwortlichen, die Jugendlichen in ihren Lebenswelten und Kulturen ernstzunehmen und ihnen Raum zu geben. Voraussetzungen sind: ehrliche Zuwendung, personales Angebot für Begleitung, keine weitere Kürzung im Bereich kirchlicher Jugendarbeit und Offenheit für jugendgemäße Feiern, auch in der Liturgie. Wir sehen vielfältige Aufbrüche und Initiativen von jungen Menschen. Jugendbischof Dr. Paul Iby soll eine Plattform bilden, die einen tiefgreifenden Prozeß in Gang setzt, der junge Menschen vernetzt, ihren Glauben vertieft und ihr gesellschaftspolitisches Auftreten stärkt.
Zustimmung: 250 von 269 Delegierten = 93%

Gruppe 3: VERANTWORTUNG AUS LIEBE 3.1 Die christliche, sakramentale Ehe als das verbindliche Versprechen einer dauernden und auf Nachkommenschaft hin offenen Lebensgemeinschaft von Mann und Frau ist unser Leit- und Idealbild. Wir respektieren neben der kirchlich geschlossenen Ehe auch andere Formen verschiedener Lebensgemeinschaften, in denen Liebe, Verantwortung und Treue verwirklicht wird. Angesichts einer gesellschaftlichen Entwicklung, die in den letzten Jahrzehnten zu einer bedeutenden Ausweitung der Jugendphase beigetragen hat, respektieren wir, daß Jugendliche auf der Suche nach einer ihnen gemäßen Form gelebter Sexualität sind, die noch nicht von Anforderungen einer lebenslangen Partnerschaft und einer damit verbundenen verantworteten Elternschaft bestimmt wird. ... Sexualität ist eine zentrale, positive, lebensspendende Kraft, stellt aber auch zugleich einen höchst sensiblen Bereich menschlichen Lebens dar, der (wie viele andere auch) durch Egoismus, Gewalt, also durch Sünde, gefährdet ist. Es ist der Sinn theologisch-ethischer Orientierung, zum Gelingen menschlichen Lebens und Zusammenlebens nach dem Maßstab der Gottes- und Nächstenliebe und so zur Erfüllung des Willens Gottes beizutragen. Da die sogenannten nichtehelichen Lebensgemeinschaften in einem hohen Prozentsatz zu einer Eheschließung führen, ist eine positive, begleitende Seelsorge für diese Paare von besonderer Bedeutung. Dabei sollen sie auch zur Erkenntnis des hohen Wertes der Ehe als Sakrament geführt werden.
Zustimmung: 202 von 269 Delegierten = 75%

3.2 Verantwortete Elternschaft ist eine Aufgabe von Mann und Frau in der Partnerschaft. Die verantwortliche Elternschaft steht jedoch nicht nur im Dienste der Weckung neuen Lebens, sondern auch des Gelingens ehelicher Gemeinschaft und der verantworteten Sorge für die bereits geborenen Kinder. Es steht den Partnern zu, nach Erwägung kirchlicher Weisungen im Sinne verantworteter Gewissensentscheidung, die für ihre konkrete Situation am besten geeignete Methode der Empfängnisregelung zu wählen. Eine deutliche Grenzziehung zwischen Empfängnisverhütung und Abtreibung muß vorgenommen werden.
Zustimmung: 201 von 269 Delegierten = 75%

3.3 Homosexuellen Menschen ist, wie allen anderen Menschen auch mit Achtung und Takt zu begegnen, wie es auch im kirchlichen Bereich nicht immer geschehen ist und geschieht. Sie stehen ebenso wie Heterosexuelle unter der gleichen sittlichen Verpflichtung, in ihrem Leben den Willen Gottes zu erfüllen, ihre geschlechtliche Art zu bejahen und verantwortlich in das gesamte menschliche Verhalten zu integrieren. Sie dürfen nicht ausgegrenzt und zurückgesetzt werden. Sie sind zur aktiven Teilnahme am kirchlichen Leben zu ermutigen und bei der Mitarbeit willkommen. ....
Zustimmung: 202 von 269 Delegierten = 75%

Gruppe 4: ANSPRUCH UND SCHEITERN - SCHULD UND VERGEBUNG 4.1 Wiederverheiratete Geschiedene sollen erfahren, daß sie in der Gemeinde Heimat haben und zu Gottesdiensten, kirchlichen Veranstaltungen und Mitarbeit eingeladen sind. Die persönlich verantwortete Gewissensentscheidung Betroffener, nach sorgfältiger Prüfung - womöglich nach einem Gespräch mit einem Seelsorger - zur Kommunion hintreten zu dürfen, ist zu respektieren. Um eine kompetente Gesprächsbegleitung anbieten zu können, sollen genügend SeelsorgerInnen ausgebildet werden.Die Diözesanbischöfe werden ersucht, die Mitarbeit von wiederverheirateten Geschiedenen im PGR und die Übernahme von Patenämtern zu ermöglichen.
Zustimmung: 233 von 269 Delegierten = 87%

4.2. Die Delegierten machen sich das Votum der Römischen Bischofssynode von 1980 bezüglich der Pastoral für wiederverheiratete Geschiedene zu eigen: " Von pastoraler Sorge um diese Gläubigen getrieben, wünscht die Synode, daß eine neue und noch gründlichere Untersuchung - unter Berücksichtigung der Praxis der Ostkirchen - angestellt werde mit dem Ziel, daß die pastorale Barmherzigkeit noch umfassender werde". Wir ersuchen die Bischofskonferenz dieses Anliegen in Rom mit Nachdruck zu unterstützen. Wir sind überzeugt, daß dadurch noch deutlicher "die Kirche als ganze das umfassende Sakrament der Versöhnung" (Reconciliatio et paenitentia) wird.
Zustimmung: 238 von 269 Delegierten = 88%

Gruppe 5: KIRCHE - UNSERE GEMEINSAME BERUFUNG 5.2. Die Delegierten ersuchen, gemäß Cristifideles Laici 27 ("Der Hinweis des Konzils auf die Überprüfung und Lösung der pastoralen Probleme ‚in gemeinsamer Beratung' muß einen adäquaten und artikulierten Niederschlag finden in einer entschiedenen, überzeugten und breit angelegten Aufwertung der Pfarrpastoralräte") die Mitwirkungsrechte des PGR nicht zurückzunehmen, sondern weiterzuentwickeln. Der Pfarrgemeinderat trägt zusammen mit dem Pfarrer die Verantwortung für das Leben der Pfarrgemeinde und ihre Entwicklung, damit sie glaubwürdiger Lebensraum des Evangeliums ist. Der Pfarrgemeinderat unterstützt somit mitverantwortlich den Pfarrer bei der Leitung der Pfarre. Gemeinsam legen sie die Linie der Gemeindeleitung fest und beschließen (in manchen Diözesen der Pfarrkirchenrat) das Pfarrbudget. Wo Mitbestimmungsmöglichkeiten bereits eingeschränkt wurden, sind sie wiederherzustellen. Konkret regen wir an, bei der Bestellung eines neuen Pfarrers den PGR zu beteiligen und ihm ein ausdrückl iches Anhörrecht einzuräumen. Eine Weiterentwicklung der Mitbestimmungsmöglichkeiten regen wir auch für die Diözesanpastoralräte an.
Zustimmung: 225 von 269 Delegierten = 84%

Gruppe 6: BERUFUNG UND LEBEN DER PRIESTER 6.2 Die "Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen" ist eine Lebensform, die den priesterlichen Dienst besonders gemäß ist. Sie ist auch und gerade in unserer Zeit ein unverzichtbares Zeichen für die Radikalität der Nachfolge Christi. Diese Lebensform sollte von den Gläubigen geschätzt, in der Öffentlichkeit aufgewertet und auch weiterhin von den Berufenen gewählt werden. Allerdings wiegt die Sorge um die Menschen und Gemeinden vor allem für die Eucharistiefeier und die sonstige Sakramentenspendung schwerer als die Verbindung von Priestertum und Zölibat. Die Delegierten sprechen sich daher für die Zulassung von geeigneten und entsprechend ausgebildeten verheirateten Männern zur Priesterweihe aus und ersuchen die Bischofskonferenz, sich in Rom entschieden dafür einzusetzen.
Zustimmung: 199 von 265 Delegierten = 75%

Gruppe 7: FRAUEN IN DER KIRCHE 7.1 Die Delegierten stellen fest, daß die Würde und die Berufung der Frauen eine zentrale Aussage unserer christlichen Botschaft und damit ein wichtiges Kriterium kirchlicher Glaubwürdigkeit sind. Es gilt, die in unserer Kirche noch immer wirksamen Rollenfixierungen zu überwinden und die vielfältigen Berufungen und Lebenswege von Frauen ernst zu nehmen. Dazu bedarf es eines konsequenten Aufzeigens der frauenbefreienden Tradition in der Bibel sowie einer geschlechtergerechten Sprache in Verkündigung, Liturgie und in kirchlichen Erlässen.
Zustimmung: 209 von 265 Delegierten = 78%

7.2 Gleichberechtigung und Partnerschaft sind eine Forderung des Evangeliums, jedoch in der kirchlichen Alltagswirklichkeit weitgehend nicht eingelöst. Daher regen die Delegierten an, die Mitarbeit von Frauen in allen kirchlichen Bereichen zu fördern und den Frauenanteil in kirchlichen Gremien, Leitungspositionen und in der theologischen Forschung deutlich anzuheben ( z. B. durch Frauengleichstellungspläne, Bevorzugung von Frauen bei gleicher Qualifikation etc.) Weiters ersuchen die Delegierten die Österreichischen Bischöfe in ihren Diözesen - soweit noch nicht geschehen - binnen Jahresfrist Frauenkommissionen einzurichten. Diese sind mit entsprechenden Kompetenzen auszustatten um die institutionalisierte Teilhabe von Frauen in Leitungs- und Entscheidungsvorgängen zu gewährleisten. Die Delegierten regen ebenso eine gesamtösterreichische Frauenkommission als Beratungsgremium der österreichischen Bischofskonferenz an.
Zustimmung: 199 von 265 Delegierten = 75%

7.3 Die Delegierten sprechen sich dafür aus, den ständigen Diakonat für Frauen einzuführen. Dabei kann auf eine Reihe von Vorschlägen und Eingaben verschiedenster kirchlicher Gremien, wie Diözesansynoden, sowie auf Argumente aus der theologischen Forschung zurückgegriffen werden. Die Österreichische Bischofskonferenz wird ersucht, in Rom mit allem Nachdruck für dieses Anliegen einzutreten und eine teilkirchliche Regelung (Indult) zu erwirken. Zugleich soll die Österreichische Bischofskonferenz eine Arbeitsgruppe beauftragen, Überlegungen zur konkreten Ausgestaltung dieses Amtes anzustellen (ggf. in Kontakt mit anderen Ländern unseres Sprachraums).
Zustimmung: 212 von 265 Delegierten = 79%

Gruppe 9: KULTUR DES LEBENS 9.1 Die Delegierten lehnen die Legalisierung von aktiver Sterbehilfe ab. Sie fordern Regelungen, die den Verzicht auf "lebensverlängernde Maßnahmen um jeden Preis" klar von "aktiver Sterbehilfe" unterscheiden.
Zustimmung: 260 von 260 Delegierten = 100%

9.3 Die Delegierten sprechen sich für größere Anstrengungen aus, Frauen in Not Beratung und Hilfe bei Schwangerschaftskonflikten anzubieten. Gerade die Gesetzeslage, die den Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Voraussetzungen straffrei stellt, fordert Christinnen und Christen zu besonderem persönlichem und gesellschaftlichem Engagement heraus, Betroffene zu unterstützen. Nur spürbar geübte Solidarität mit Frauen, die durch ungewollte Schwangerschaft in seelische und soziale Bedrängnis geraten sind, erlaubt es, die christliche Überzeugung in die Gesellschaft einzubringen, daß das ungeborene menschliche Leben unbedingt schützenswert und der Bagatellisierung der Tötung Ungeborener entgegenzuwirken ist. Die Delegierten sprechen sich für eine Intensivierung der Meinungsbildung in der Gesellschaft bezüglich der Würde und des Schutzes des menschlichen Lebens in allen seinen Phasen aus, betreffend die Ungeborenen, die Behinderten, die alten Menschen, die Sterbenden. ... Die Delegierten wollen sich angesichts zahlreicher adoptionswilliger Ehepaare nicht den sozialen und seelischen Nöten jener werdenden Mütter verschließen, die trotz der Hoffnungslosigkeit ihrer Situation Ja zum Leben ihres Kindes sagen und den einzigen Weg in der Adoption sehen. Die Delegierten fördern daher die Einleitung einer gesellschaftspolitischen Diskussion der bisher tabuisierten "Adoption" auf breiter Basis mit dem Ziel, menschlich praktikable Lösungen zu schaffen. Zustimmung: 255 von 260 Delegierten = 98%

Gruppe 11: SOZIAL WIRTSCHAFTEN 11.2 Der Sonntag, der Tag des Herrn, ist in einer arbeitsteiligen Gesellschaft als Ruhe- und Gottesdiensttag, als Tag der Familie und als Sozialzeit unverzichtbar. Die Delegierten bestärken die Bischöfe und die kirchlichen Vertreter, ihr Engagement in der "Allianz für den Sonntag" zu intensivieren und den politischen Druck gemeinsam mit betroffenen gesellschaftlichen Gruppen (wie Kultur, Sport, Gewerkschaft, Arbeitgeber, Hilfsorganisationen) zu erhöhen, um der weiteren Aushöhlung des Sonntags entgegenzutreten. Die Delegiertenversammlung schlägt vor, die Möglichkeit eines Volksbegehrens für einen freien Sonntag zu prüfen.
Zustimmung: 261 von 261 Delegierten = 100%

Gruppe 12: SOLIDARITÄT KENNT KEINE GRENZEN 12.1 Die Delegierten unterstützen die Forderungen der kirchlichen Experten zur Flüchtlings- und Fremdenpolitik an die Bundesregierung. Insbesondere werden der Abbau der inhumanen Beschränkungen und Praktiken im Asylverfahren und die Sicherung der Grundversorgung von schutzsuchenden Menschen in Erinnerung gerufen. Die Delegierten halten es auch für notwendig, zur Verwirklichung der Integration von Ausländern und Ausländerinnen, die in Österreich leben und arbeiten, konsequent konkrete Schritte zu setzen. Die Delegierten wissen um die Ängste in der Bevölkerung und sprechen sich daher für den Ausbau bzw. die Erweiterung der Aufklärungs- und Bildungsarbeit aus. Gerade Katholiken sind berufen, jeder Stimmungsmache gegen Arme und Kranke und jeder Fremdenfeindlichkeit entgegenzutreten. Die Resolution erfolgt in Kenntnis der Notwendigkeit von Maßnahmen zugunsten von Stabilität und innerer Sicherheit.
Zustimmung: 223 von 261 Delegierten = 85%