Texte der Voten aus den Arbeitsgruppen
Salzburg 23.-26 Oktober 1998
Gruppe 1: GOTT SUCHEN - GOTT ERFAHREN
1.1 Wir teilen mit allen Menschen die tiefe Frage nach dem Woher und
Wohin unseres Daseins, die Sehnsucht nach erfülltem Leben und die
Hoffnung auf Liebe und Gerechtigkeit. So fragen und suchen wir nach
Gott. Als Christen glauben wird, daß auch Gott uns sucht und in Jesus
Christus, seinem Sohn, die Dunkelheit unseres Daseins mitleidet und
gerade dadurch erhellt. Wir dürfen darauf hoffen, in unserer Suche nach
Gott von seinem Hl. Geist geleitet, getröstet, gestärkt und auf einem
gemeinsamen Weg geführt zu werden. Für unsere Gesellschaft, in der es
viele Sinnkrisen und Orientierungsdefizite gibt, möchten wir als
einzelne und als Kirche in der ökumenischen Gemeinschaft der
christlichen Kirchen mit größerer Liebe und Wahrhaftigkeit die
Gemeinschaft mit Gott suchen. In der Suche nach Gott sind wir verbunden
mit den Menschen aller Zeiten und Religionen. Aus allen Religionen
führen Spuren in das Geheimnis Gottes.
Zustimmung: 243 von 269 Delegierten = 90%
Gruppe 2: DIE FROHE BOTSCHAFT HEUTE VERKÜNDEN
2.2 Nur eine Kirche, die die Jugend versteht, versteht die Zeichen der
Zeit. Daher braucht unsere Kirche die Stimme der Jugend. Die
Delegiertenversammlung appelliert an alle in der Pastoral
Verantwortlichen, die Jugendlichen in ihren Lebenswelten und Kulturen
ernstzunehmen und ihnen Raum zu geben. Voraussetzungen sind: ehrliche
Zuwendung, personales Angebot für Begleitung, keine weitere Kürzung im
Bereich kirchlicher Jugendarbeit und Offenheit für jugendgemäße Feiern,
auch in der Liturgie. Wir sehen vielfältige Aufbrüche und Initiativen
von jungen Menschen. Jugendbischof Dr. Paul Iby soll eine Plattform
bilden, die einen tiefgreifenden Prozeß in Gang setzt, der junge
Menschen vernetzt, ihren Glauben vertieft und ihr
gesellschaftspolitisches Auftreten stärkt.
Zustimmung: 250 von 269 Delegierten = 93%
Gruppe 3: VERANTWORTUNG AUS LIEBE
3.1 Die christliche, sakramentale Ehe als das verbindliche Versprechen
einer dauernden und auf Nachkommenschaft hin offenen Lebensgemeinschaft
von Mann und Frau ist unser Leit- und Idealbild. Wir respektieren neben
der kirchlich geschlossenen Ehe auch andere Formen verschiedener
Lebensgemeinschaften, in denen Liebe, Verantwortung und Treue
verwirklicht wird. Angesichts einer gesellschaftlichen Entwicklung, die
in den letzten Jahrzehnten zu einer bedeutenden Ausweitung der
Jugendphase beigetragen hat, respektieren wir, daß Jugendliche auf der
Suche nach einer ihnen gemäßen Form gelebter Sexualität sind, die noch
nicht von Anforderungen einer lebenslangen Partnerschaft und einer damit
verbundenen verantworteten Elternschaft bestimmt wird. ... Sexualität
ist eine zentrale, positive, lebensspendende Kraft, stellt aber auch
zugleich einen höchst sensiblen Bereich menschlichen Lebens dar, der
(wie viele andere auch) durch Egoismus, Gewalt, also durch Sünde,
gefährdet ist. Es ist der Sinn theologisch-ethischer Orientierung, zum
Gelingen menschlichen Lebens und Zusammenlebens nach dem Maßstab der
Gottes- und Nächstenliebe und so zur Erfüllung des Willens Gottes
beizutragen. Da die sogenannten nichtehelichen Lebensgemeinschaften in
einem hohen Prozentsatz zu einer Eheschließung führen, ist eine
positive, begleitende Seelsorge für diese Paare von besonderer
Bedeutung. Dabei sollen sie auch zur Erkenntnis des hohen Wertes der Ehe
als Sakrament geführt werden.
Zustimmung: 202 von 269 Delegierten = 75%
3.2 Verantwortete Elternschaft ist eine Aufgabe von Mann und Frau in der
Partnerschaft. Die verantwortliche Elternschaft steht jedoch nicht nur
im Dienste der Weckung neuen Lebens, sondern auch des Gelingens
ehelicher Gemeinschaft und der verantworteten Sorge für die bereits
geborenen Kinder. Es steht den Partnern zu, nach Erwägung kirchlicher
Weisungen im Sinne verantworteter Gewissensentscheidung, die für ihre
konkrete Situation am besten geeignete Methode der Empfängnisregelung zu
wählen. Eine deutliche Grenzziehung zwischen Empfängnisverhütung und
Abtreibung muß vorgenommen werden.
Zustimmung: 201 von 269 Delegierten = 75%
3.3 Homosexuellen Menschen ist, wie allen anderen Menschen auch mit
Achtung und Takt zu begegnen, wie es auch im kirchlichen Bereich nicht
immer geschehen ist und geschieht. Sie stehen ebenso wie Heterosexuelle
unter der gleichen sittlichen Verpflichtung, in ihrem Leben den Willen
Gottes zu erfüllen, ihre geschlechtliche Art zu bejahen und
verantwortlich in das gesamte menschliche Verhalten zu integrieren. Sie
dürfen nicht ausgegrenzt und zurückgesetzt werden. Sie sind zur aktiven
Teilnahme am kirchlichen Leben zu ermutigen und bei der Mitarbeit
willkommen. ....
Zustimmung: 202 von 269 Delegierten = 75%
Gruppe 4: ANSPRUCH UND SCHEITERN - SCHULD UND VERGEBUNG
4.1 Wiederverheiratete Geschiedene sollen erfahren, daß sie in der
Gemeinde Heimat haben und zu Gottesdiensten, kirchlichen Veranstaltungen
und Mitarbeit eingeladen sind. Die persönlich verantwortete
Gewissensentscheidung Betroffener, nach sorgfältiger Prüfung - womöglich
nach einem Gespräch mit einem Seelsorger - zur Kommunion hintreten zu
dürfen, ist zu respektieren. Um eine kompetente Gesprächsbegleitung
anbieten zu können, sollen genügend SeelsorgerInnen ausgebildet
werden.Die Diözesanbischöfe werden ersucht, die Mitarbeit von
wiederverheirateten Geschiedenen im PGR und die Übernahme von
Patenämtern zu ermöglichen.
Zustimmung: 233 von 269 Delegierten = 87%
4.2. Die Delegierten machen sich das Votum der Römischen Bischofssynode
von 1980 bezüglich der Pastoral für wiederverheiratete Geschiedene zu
eigen: " Von pastoraler Sorge um diese Gläubigen getrieben, wünscht die
Synode, daß eine neue und noch gründlichere Untersuchung - unter
Berücksichtigung der Praxis der Ostkirchen - angestellt werde mit dem
Ziel, daß die pastorale Barmherzigkeit noch umfassender werde". Wir
ersuchen die Bischofskonferenz dieses Anliegen in Rom mit Nachdruck zu
unterstützen. Wir sind überzeugt, daß dadurch noch deutlicher "die
Kirche als ganze das umfassende Sakrament der Versöhnung" (Reconciliatio
et paenitentia) wird.
Zustimmung: 238 von 269 Delegierten = 88%
Gruppe 5: KIRCHE - UNSERE GEMEINSAME BERUFUNG
5.2. Die Delegierten ersuchen, gemäß Cristifideles Laici 27 ("Der
Hinweis des Konzils auf die Überprüfung und Lösung der pastoralen
Probleme ‚in gemeinsamer Beratung' muß einen adäquaten und artikulierten
Niederschlag finden in einer entschiedenen, überzeugten und breit
angelegten Aufwertung der Pfarrpastoralräte") die Mitwirkungsrechte des
PGR nicht zurückzunehmen, sondern weiterzuentwickeln. Der
Pfarrgemeinderat trägt zusammen mit dem Pfarrer die Verantwortung für
das Leben der Pfarrgemeinde und ihre Entwicklung, damit sie
glaubwürdiger Lebensraum des Evangeliums ist. Der Pfarrgemeinderat
unterstützt somit mitverantwortlich den Pfarrer bei der Leitung der
Pfarre. Gemeinsam legen sie die Linie der Gemeindeleitung fest und
beschließen (in manchen Diözesen der Pfarrkirchenrat) das Pfarrbudget.
Wo Mitbestimmungsmöglichkeiten bereits eingeschränkt wurden, sind sie
wiederherzustellen. Konkret regen wir an, bei der Bestellung eines neuen
Pfarrers den PGR zu beteiligen und ihm ein ausdrückl iches Anhörrecht
einzuräumen. Eine Weiterentwicklung der Mitbestimmungsmöglichkeiten
regen wir auch für die Diözesanpastoralräte an.
Zustimmung: 225 von 269 Delegierten = 84%
Gruppe 6: BERUFUNG UND LEBEN DER PRIESTER
6.2 Die "Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen" ist eine Lebensform,
die den priesterlichen Dienst besonders gemäß ist. Sie ist auch und
gerade in unserer Zeit ein unverzichtbares Zeichen für die Radikalität
der Nachfolge Christi. Diese Lebensform sollte von den Gläubigen
geschätzt, in der Öffentlichkeit aufgewertet und auch weiterhin von den
Berufenen gewählt werden. Allerdings wiegt die Sorge um die Menschen und
Gemeinden vor allem für die Eucharistiefeier und die sonstige
Sakramentenspendung schwerer als die Verbindung von Priestertum und
Zölibat. Die Delegierten sprechen sich daher für die Zulassung von
geeigneten und entsprechend ausgebildeten verheirateten Männern zur
Priesterweihe aus und ersuchen die Bischofskonferenz, sich in Rom
entschieden dafür einzusetzen.
Zustimmung: 199 von 265 Delegierten = 75%
Gruppe 7: FRAUEN IN DER KIRCHE
7.1 Die Delegierten stellen fest, daß die Würde und die Berufung der
Frauen eine zentrale Aussage unserer christlichen Botschaft und damit
ein wichtiges Kriterium kirchlicher Glaubwürdigkeit sind. Es gilt, die
in unserer Kirche noch immer wirksamen Rollenfixierungen zu überwinden
und die vielfältigen Berufungen und Lebenswege von Frauen ernst zu
nehmen. Dazu bedarf es eines konsequenten Aufzeigens der
frauenbefreienden Tradition in der Bibel sowie einer
geschlechtergerechten Sprache in Verkündigung, Liturgie und in
kirchlichen Erlässen.
Zustimmung: 209 von 265 Delegierten = 78%
7.2 Gleichberechtigung und Partnerschaft sind eine Forderung des
Evangeliums, jedoch in der kirchlichen Alltagswirklichkeit weitgehend
nicht eingelöst. Daher regen die Delegierten an, die Mitarbeit von
Frauen in allen kirchlichen Bereichen zu fördern und den Frauenanteil in
kirchlichen Gremien, Leitungspositionen und in der theologischen
Forschung deutlich anzuheben ( z. B. durch Frauengleichstellungspläne,
Bevorzugung von Frauen bei gleicher Qualifikation etc.) Weiters ersuchen
die Delegierten die Österreichischen Bischöfe in ihren Diözesen - soweit
noch nicht geschehen - binnen Jahresfrist Frauenkommissionen
einzurichten. Diese sind mit entsprechenden Kompetenzen auszustatten um
die institutionalisierte Teilhabe von Frauen in Leitungs- und
Entscheidungsvorgängen zu gewährleisten. Die Delegierten regen ebenso
eine gesamtösterreichische Frauenkommission als Beratungsgremium der
österreichischen Bischofskonferenz an.
Zustimmung: 199 von 265 Delegierten = 75%
7.3 Die Delegierten sprechen sich dafür aus, den ständigen Diakonat für
Frauen einzuführen. Dabei kann auf eine Reihe von Vorschlägen und
Eingaben verschiedenster kirchlicher Gremien, wie Diözesansynoden, sowie
auf Argumente aus der theologischen Forschung zurückgegriffen werden.
Die Österreichische Bischofskonferenz wird ersucht, in Rom mit allem
Nachdruck für dieses Anliegen einzutreten und eine teilkirchliche
Regelung (Indult) zu erwirken. Zugleich soll die Österreichische
Bischofskonferenz eine Arbeitsgruppe beauftragen, Überlegungen zur
konkreten Ausgestaltung dieses Amtes anzustellen (ggf. in Kontakt mit
anderen Ländern unseres Sprachraums).
Zustimmung: 212 von 265 Delegierten = 79%
Gruppe 9: KULTUR DES LEBENS
9.1 Die Delegierten lehnen die Legalisierung von aktiver Sterbehilfe ab.
Sie fordern Regelungen, die den Verzicht auf "lebensverlängernde
Maßnahmen um jeden Preis" klar von "aktiver Sterbehilfe" unterscheiden.
Zustimmung: 260 von 260 Delegierten = 100%
9.3 Die Delegierten sprechen sich für größere Anstrengungen aus, Frauen
in Not Beratung und Hilfe bei Schwangerschaftskonflikten anzubieten.
Gerade die Gesetzeslage, die den Schwangerschaftsabbruch unter
bestimmten Voraussetzungen straffrei stellt, fordert Christinnen und
Christen zu besonderem persönlichem und gesellschaftlichem Engagement
heraus, Betroffene zu unterstützen. Nur spürbar geübte Solidarität mit
Frauen, die durch ungewollte Schwangerschaft in seelische und soziale
Bedrängnis geraten sind, erlaubt es, die christliche Überzeugung in die
Gesellschaft einzubringen, daß das ungeborene menschliche Leben
unbedingt schützenswert und der Bagatellisierung der Tötung Ungeborener
entgegenzuwirken ist. Die Delegierten sprechen sich für eine
Intensivierung der Meinungsbildung in der Gesellschaft bezüglich der
Würde und des Schutzes des menschlichen Lebens in allen seinen Phasen
aus, betreffend die Ungeborenen, die Behinderten, die alten Menschen,
die Sterbenden. ... Die Delegierten wollen sich angesichts zahlreicher
adoptionswilliger Ehepaare nicht den sozialen und seelischen Nöten jener
werdenden Mütter verschließen, die trotz der Hoffnungslosigkeit ihrer
Situation Ja zum Leben ihres Kindes sagen und den einzigen Weg in der
Adoption sehen. Die Delegierten fördern daher die Einleitung einer
gesellschaftspolitischen Diskussion der bisher tabuisierten "Adoption"
auf breiter Basis mit dem Ziel, menschlich praktikable Lösungen zu
schaffen.
Zustimmung: 255 von 260 Delegierten = 98%
Gruppe 11: SOZIAL WIRTSCHAFTEN
11.2 Der Sonntag, der Tag des Herrn, ist in einer arbeitsteiligen
Gesellschaft als Ruhe- und Gottesdiensttag, als Tag der Familie und als
Sozialzeit unverzichtbar. Die Delegierten bestärken die Bischöfe und die
kirchlichen Vertreter, ihr Engagement in der "Allianz für den Sonntag"
zu intensivieren und den politischen Druck gemeinsam mit betroffenen
gesellschaftlichen Gruppen (wie Kultur, Sport, Gewerkschaft,
Arbeitgeber, Hilfsorganisationen) zu erhöhen, um der weiteren Aushöhlung
des Sonntags entgegenzutreten. Die Delegiertenversammlung schlägt vor,
die Möglichkeit eines Volksbegehrens für einen freien Sonntag zu prüfen.
Zustimmung: 261 von 261 Delegierten = 100%
Gruppe 12: SOLIDARITÄT KENNT KEINE GRENZEN
12.1 Die Delegierten unterstützen die Forderungen der kirchlichen
Experten zur Flüchtlings- und Fremdenpolitik an die Bundesregierung.
Insbesondere werden der Abbau der inhumanen Beschränkungen und Praktiken
im Asylverfahren und die Sicherung der Grundversorgung von
schutzsuchenden Menschen in Erinnerung gerufen. Die Delegierten halten
es auch für notwendig, zur Verwirklichung der Integration von Ausländern
und Ausländerinnen, die in Österreich leben und arbeiten, konsequent
konkrete Schritte zu setzen. Die Delegierten wissen um die Ängste in der
Bevölkerung und sprechen sich daher für den Ausbau bzw. die Erweiterung
der Aufklärungs- und Bildungsarbeit aus. Gerade Katholiken sind berufen,
jeder Stimmungsmache gegen Arme und Kranke und jeder
Fremdenfeindlichkeit entgegenzutreten. Die Resolution erfolgt in
Kenntnis der Notwendigkeit von Maßnahmen zugunsten von Stabilität und
innerer Sicherheit.
Zustimmung: 223 von 261 Delegierten = 85%