Vorgeschlagen wird eine konkrete Umsetzung in folgenden Bereichen:
Echte Auseinandersetzung, Diskussion und Entscheidung über die Anliegen
des Kirchen volksbegehrens auf diözesaner Ebene bzw. Weiterleitung
einiger Anliegen nach Rom.
Mitentscheidung im Pfarrgemeinderat und Vermögensverwaltungsrat in
einigen klar umschriebenen Bereichen. Abänderung des Statutes, auch um
Mitentscheidung in der Pfarrversammlung zu ermöglichen. Abschaffung des
Vetorechtes des Pfarrers.
Mitbestimmung des Pfarrgemeinderates bei der Bestellung des Pfarrers.
Beauftragung von Laien mit der Leitung von Pfarrgemeinden ohne Priester
am Ort.
Entscheidungsbefugnis im diözesanen Pastoral- und Priesterrat, ebenso
wie auf der Ebene der Bischofskonferenzen und der römischen
Bischofssynode. Z.B. sollen Bischofskonferenzen über die Freistellung
des Zölibates und die Einführung des Diakonates der Frau entscheiden
können.
Modell der Bischofswahl unter Einbeziehung der verschiedenen Gremien und
Gruppen mit verbindlichem Dreiervorschlag nach Rom.
Beispiel der Orden auch auf andere Bereiche der Kirche ausdehnen.
Verstärkte Einbeziehung der Frauen mit ihren Fähigkeiten und
Lebenserfahrungen:
Eine geschwisterliche Kirche soll wiederverheiratetenGeschiedenen nach
einer Zeit der Buße Vergebung und Zutritt zur Kommunion ermöglichen.
Entsprechend dem Auftrag aller Getauften zum Glaubenszeugins Förderung
der Laienpredigt.