Vor kurzem wurde eine Handreichung des Seelsorgeamtes für das Gespräch mit wiederverheirateten Geschiedenen vorgestellt. Die Initiativgruppe Für eine lebendigere Kirche begrüßt es, daß die schwierige Problematik studiert wurde und daß Betroffene dabei zur Wort kamen, stellt jedoch nach Gesprächen mit Betroffenen mit Bedauern fest, daß die Handreichung keine wirkliche Hilfe für wiederverheiratete Geschiedene und für die Pfarrgemeinden darstellt.
Die positiven Ansätze in den ersten drei Kapiteln des Dokumentes werden im vierten Kapitel nicht in die Tat umgesetzt.Das Dokument zeigt keine neuen Perspektiven auf, die für die Betroffenen einen gangbaren Weg darstellen würden. Es stellt nämlich kaum eine Hilfe dar, wenn das seelsorgliche Gespräch wohl zur Aufarbeitung der gescheiterten Beziehung dienen kann, eine Zulassung zu den Sakramenten trotz positiven Verlaufs aber nicht ausgesprochen werden darf. Der Hinweis im Dokument, daß aus Gewissensgründen niemandem die Kommunion verweigert werden kann, ist nicht ausreichend. Die kirchliche Anerkennung der neuen Beziehung wäre vonnöten.
Auch ist Personen, die geschieden und wiederverheiratet sind, nach wie vor die Mitarbeit im Pfarrgemeinderat verwehrt. Geschiedene wünschen öfters eine Eucharistiefeier oder Segnung am Beginn der zweiten Beziehung. Dies wird nicht gestattet. Deshalb fühlen sich diese Personen von der Kirche ausgegrenzt.
Der Ausschluß von den Sakramenten und von kirchlichen Gremien trifft die Falschen, stellte eine Betroffene fest. Gerade jene, die am kirchlichen Leben interessiert seien, würden durch diese Vorgangsweise verletzt. Die Sanktionen der Institution Kirche - meint ein Betroffener -, treffen in diesem Fall einseitig und willkürlich nur einen Lebensbereich im Leben des Menschen, nämlich die Sexualität im Zusammenleben von Mann und Frau in der Ehe. Und darin treffen sie wiederum nur jene, die formaljuridisch erfaßbar sind - eben durch ihre Zweitehe. Betroffene gehen diese aber oft gerade aus Verantwortung gegenüber dem/der neuen PartnerIn und gemeinsamen Kindern ein. Die einseitige Gewichtung dieses Lebensbereichs entspricht einer jahrhundertealten Verdrängung und Verteufelung der Sexualität in der zölibatär geprägten katholischen Kirche, nicht aber dem Geist und der Praxis Jesu, der "gekommen ist, um die Sünder zu rufen, nicht die Gerechten" (Mt. 9,13). Auch wird mit dieser einseitigen Wertung die Institution Ehe über den Menschen gestellt statt umgekehrt.
Da das Dokument bedauerlicherweise keine neuen Lösungen anbietet,
stellt es auch keine Hilfe für die Pfarrgemeinden im Umgang mit
Betroffenen dar. Es bleibt zu hoffen, daß die Seelsorger und die
Pfarrgemeinden von sich aus konkrete Zeichen setzen, damit
wiederverheirateten Geschiedenen Barmherzigkeit und Gerechtigkeit
widerfährt. Es ist erforderlich, daß dies auch öffentlich deutlich
gemacht wird, z.B. in Predigten oder durch Einladung zur Mitarbeit im
Pfarrgemeinderat. Im Kirchenvolksbegehren war ein barmherziger Umgang
mit wiederverheiratet Geschiedenen gefordert worden. Auch sei daran
erinnert, daß die orthodoxe Kirche für eine zweite Beziehung die
kirchliche Segnung und Zulassung zu den Sakramenten vorsieht. Hier
könnte sich auch ein Ausweg für die derzeit festgefahrene katholische
Lehre bieten. Eine Lösung für die gesamte Problematik ist
zugegebenermaßen derzeit in einer Diözese wie Bozen-Brixen nicht
möglich, da die Fragen auf der Ebene der Weltkirche geklärt werden
müßten.
Pfarrer Johannes Wahala, Wien
In den nächsten "Impulsen von unten" werden wir Auszüge aus der Handreichung veröffentlichen: Aussagen von Betroffenen und Anleitungen zum Gespräch.