Zum Nachdenken

Die Geschichte der Häuser, die für unbewohnbar gehalten wurden

Eines Tages kam ein Engel vom Himmel, um zu sehen, was in den Wohnungen unseres Vaters geschah. Es hatten sich nämlich viele Leute, als sie den Himmel erreichten, darüber beklagt und erklärt, dass sie auf der Erde keine Wohnung im Hause des Vaters gefunden hätten.

Die Einwohner des Himmels waren erstaunt, und Gott beschloss, einen Engel auf die Erde zu schicken, um zu sehen, was dort geschah.

Als der Engel auf der Erde ankam, klopfte er an alle Türen und Fenster, die die Wohnungen des Vaters hatten. Aber alle Häuser waren geschlossen und die Schlüssel verschwunden; die Einwohner waren geflohen, und überall standen große Plakate mit der Aufschrift: „Unbewohnbar“.

Nur einige Häuser waren bewohnt. Die anderen waren leer. In den wenigen bewohnten Häusern lebten besondere Personen: die die fünf Kirchengebote beachteten; die sonntags den Gottesdienst besuchten; die Ritenpfleger; einige Leiter des Kirchenrechts; einige Moralisten und Kirchenfürsten. Diese Personen waren die einzigen Bewohner in den Wohnungen des Vaters geblieben; alle anderen Häuser waren leer. Warum? Um das zu wissen, rief der Engel die wenigen, die in der Wohnung des Vaters noch lebten, zusammen und fragte, wo die anderen Einwohner sich versteckt hätten und warum diese Häuser für „unbewohnbar“ gehalten würden.

Die Personen, die noch in den Wohnungen des Vaters lebten, erklärten dem Engel, dass sie die Gedanken und Absichten Gottes vom geistlogischen, denklogischen, hierarchischen, aristokratischen, kirchlichen und heilsgeschichtlichen Standpunkt aus studiert hätten.

Sie hätten herausgefunden, dass sie und nur sie das Recht hätten, im Hause Gottes zu wohnen; dass sie und nur sie diese Wohnungen benutzen könnten.

Aus diesen Gründen hätten sie nach und nach die Aufenthaltserlaubnisse zurückgezogen und die Häuser für „unbewohnbar“ erklärt.

Die Ohren des Engels summten unter dieser Lawine von Erklärungen. Er hatte begriffen und wurde deshalb sehr , sehr traurig. Er rief Gott an und bekam folgende Anweisung: „Geh in die Stadt. Bestelle neue Schlüssel. Schütze die Häuser. Öffne alle Türen und Fenster. Nimm die Plakate weg und lösche das Wort ‚unbewohnbar’ aus. Und auf die Plakate schreibe neue Namen.”

Und Gott diktierte dem Engel ein langes Verzeichnis von Namen.

Sofort begann der Engel mit der Arbeit. Er bestellte neue Schlüssel. Er forderte eine Reinigungsfirma und ein Bauunternehmen zur Wiederherstellung und Renovierung vieler Häuser an. Er selbst kaufte Farbe und Pinsel und malte die neuen Plakate.

Jetzt standen auf den Plakaten die Namen neuer Bewohner: „Die Armen der Länder des Südens; die Flüchtlinge; die Friedensstifterinnen und Friedensstifter; die verfolgt werden und Unecht leiden um der Gerechtigkeit willen; die Ausländerinnen und Ausländer; die Umweltschützerinnen und Umweltschützer; die Homosexuellen; die wiederverheiratet Geschiedenen; die Kirchenkritikerinnen und Kirchenkritiker; die, die anders denken;“ usw. usw. Die Sonne trocknete die bunten Schriften, und der Engel befestigte ein neues Plakat über der Tür eines jeden renovierten Hauses. Die wenigen Leute, die noch in den Wohnungen des Vaters wohnten, konnten nichts verstehen und fragten den Engel, woher er das Recht habe, das zu tun. Der Engel antwortete: „Der Allerhöchste hat es befohlen“.

Als alles fertig war , publizierten alle Zeitungen einen offenen Brief. Auch im Radio und im Fernsehen konnte man folgende Mitteilung hören und sehen: Ein neues Haus wartet auf diejenigen, die nach einem Platz in den Wohnungen des Vaters suchen. Man muss nur die Plakate über den Türen der Häuser lesen und diejenigen, die sich mit einer der Überschriften identifizieren können, dürfen dort wohnen. Die anderen, die noch in den Wohnungen des Vaters wohnten, konnten dort bleiben unter der Bedingung, dass sie in der einen oder anderen Gruppe mitmachten.

So wurden die irdischen Wohnungen des Vaters für die Menschen, für alle Menschen guten Willens, wieder bewohnbar.

Aus: P. Jakobi, Damit unser Leben gelingen kann, Mainz 1981, S. 17/18.