Thesen zum Aufbau einer geschwisterlichen Kirche

"Ihr aber sollt euch nicht Meister nennen lassen; den nur einer ist euer Meister, ihr alle aber seid Geschwister. Auch sollt ihr niemand auf Erden euren Vater nennen; denn nur einer ist euer Vater, der im Himmel." - Mt 23,8f

An diesem Schriftwort aus der Rede Jesu gegen die Pharisäer und Schriftgelehrten orientieren sich folgende Thesen. Die ganze Rede kann als jesuanische Kritik an vermachteten hierarchischen Strukturen der Kirchen gelesen werden.

  1. Wo immer Menschen im Namen Jesu sich versammeln, seine Botschaft vom Reich Gottes hören und danach handeln, ist Kirche. Menschliche Gemeinschaften, die Kirche sind, gründen sich auf das Evangelium Jesu Christi und sind gesandt, seine göttliche Heilsbotschaft in der jeweiligen konkreten Welt zu verkünden.
  2. Die Kirche und noch mehr die Kirchen als organisierte Glaubensgemeinschaften sind Teil der konkreten Gesellschaft. Als Teil der Gesellschaft bedienen sich die Kirchen vorhandener weltlicher Strukturen und Ordnungen, verändern diese und werden auch durch sie in ihren Organisationsstrukturen verändert.
  3. Im Lauf der Geschichte gab und gibt es in allen Kirchen, teils in unterschiedlicher Weise, stärker oder schwächer, alle Strukturformen weltlicher Herrschaft, von der Monarchie und Hierokratie bis hin zur Demokratie.
  4. Die Botschaft Jesu vom Reich Gottes stellt jedoch alle menschliche Herrschaft in Frage, auch die geschichtlich bedingten Kirchenordnungen. Wie der einzelne Mensch der Buße und Umkehr bedarf, ist die Kirche in all ihren Gemeinschaftsformen immer reformbedürftig.
  5. Religiöse Reformbewegungen in der Kirche orientieren sich darum an biblischen Modellen, wie dem Meister-Jünger-Verhältnis der Evangelien, den geistgewirkten charismatischen Strukturen des 1. Korintherbriefes oder der Hausgemeinschaft mit den Ordnungsdiensten von Presbytern, Episkopen und Diakonen in den Pastoralbriefen. Sie sind vom Ideal der apostolischen Geschwisterlichkeit geprägt.
  6. Die späteren Zusammenschlüsse der verschiedenen Gruppen und Gemeinden einer religösen Reformbewegung berücksichtigen die geschwisterliche Gesinnung und sind synodal strukturiert.
  7. Das jetzige hierarchisch gestufte Weiheamt Diakon-Priester-Bischof ist eine spätere Formgebung der in der Bibel genannten gleichrangigen Ordnungsdienste christlicher Gemeinschaften. Diese Formgebung wurde unter anderem beeinflußt von der kirchlichen Übernahme der von Kaiser Diokletian geschaffenen diözesanen Verwaltungsstruktur des römischen Reiches und vom mittelalterlichen Feudalwesen.
  8. Konzilien, Synoden, Presbyterien, Generalkapitel von Orden und Kongregationen mit ihren Abstimmungen und Wahlvorgängen sind uralte kirchliche Entsprechungen moderner weltlicher demokratischer Strukturen. Auch der Glaubensgrundsatz, daß vor Gott und seinen Geboten alle Menschen gleich sind, spiegelt sich im demokratischen Prinzip von der Gleichheit aller Personen vor dem Gesetz.
  9. Das Zweite Vatikanische Konzil wollte die Botschaft Jesu allen Menschen in der Welt von heute nahe bringen. Es verstand sich als Reformkonzil. War das Markenzeichen der Inkulturation des Evangeliums vergangener Jahrhunderte das Bündnis zwischen "Thron und Altar", so hoffte das Konzil auf das lebendige Zeugnis des gläubigen Volkes und suchte das Gespräch mit allen Menschen. Die bevorzugten Instrumente sind "Begegnung und Dialog".
  10. Mit der Lehre von der Kirche als Volk Gottes bezeugt das Konzil Jesus Christus als "Licht der Völker". Mit der Errichtung einer institutionellen Beratungsstruktur vom Pfarrgemeinderat über Diözesan- und Pastoralräte, nationale und kontinentale Bischofskonferenzen bis hin zur römischen Bischofssynode hat die lateinische Kirche Möglichkeiten der Mitbestimmung und Mitverantwortung des Gottesvolkes an der kirchlichen Sendung geschaffen. Den Zeichen der Zeit folgend nutzt sie damit demokratische Organisationsformen, um den Auftrag Jesu in der modernen Welt zu erfüllen.
  11. Das Kirchenvolksbegehren Wir sind Kirche orientiert sich mit seinen Forderungen an der Botschaft Jesu und teilt voll und ganz die Reformanliegen des Zweiten Vatikanischen Konzils, wenn es den Aufbau einer geschwisterlichen Kirche und die Wahl der Bischöfe mit Hilfe der diözesanen Beratungsstrukutur der Ortskirche fordert.
  12. Einheit in Vielfalt ist das Ziel des Aufbaus einer geschwisterlichen Kirche mit den Instrumenten der Begegnung und des Dialogs. Dieses Ziel verbietet die Ausgrenzung von Minderheiten in Kirche und Gesellschaft und achtet die Rechte aller Menschen. Deshalb fordert das Kirchenvolksbegehren, die freie Wahl der Lebensform für Priester wiederherzustellen und Frauen zum Weiheamt zuzulassen.
  13. Konflikt und Streit gab es unter den Jüngern Jesu genauso wie es sie unter Geschwistern und verschiedenen kirchlichen Gruppen gibt. Zur Aufarbeitung von Streitigkeiten zwischen kirchlichen Gruppen und Institutionen, die nicht die Glaubenslehre und das Sakramentenrecht betreffen, ist die Errichtung einer eigenen unabhängigen kirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit in Form von Schiedsgerichten wünschenswert.
  14. Für den Aufbau einer geschwisterlichen Kirche sind vielfältige Formen der Buße und Umkehr, des Verzeihens und der Vergeltung notwendig. Beispielsweise ist es ein Zeichen der Geschwisterlichkeit, Geschiedenen, die wieder heiraten, nach einer Zeit der Buße zu vergeben und den Zutritt zur eucharistischen Mahlgemeinschaft zu ermöglichen.
  15. Die Verurteilung von Glaubensirrtümern und die Unterbindung von Streitigkeiten über die christliche Lehre - vor allem zwischen Theologieprofessoren und dem päpstlichen Lehramt - mittels Geheimverfahren steht im Widerspruch zur öffentlichen Verkündigung des Evangeliums. Geheimverfahren dienen kaum der Wahrheitsfindung und verletzen zudem die Menschenwürde der vermeintlich Irrenden. Öffentliche Verfahren schützen die Streitenden, machen die Urteilsfindung für die Gesamtheit der Gläubigen nachvollziehbar und stärken so den Glaubenssinn aller ChristInnen.
  16. Im ökumenischen Dialog sind historische Streitigkeiten zwischen den Kirchen wegen der Kirchenordnung oder der Glaubenslehre im Geist der Buße zu beenden, die verschiedenen Kirchenordnungen anzuerkennen und die eucharistische Gastfreundschaft zu pflegen.
  17. Durch die Taufe bilden alle ChristInnen ein heiliges Volk und eine königliche Priesterschaft. Alle sind gesandt, die Botschaft Jesu von Gottes Liebe und Barmherzigkeit zu bezeugen. Das derzeitige kirchenrechtliche Verbot der Laienpredigt in der Eucharistiefeier ist eine Einschränkung, die dem Sendungsauftrag des Auferstandenen und dem Aufbau einer geschwisterlichen Kirche widerspricht.
  18. Im Gotteslob, dem liturgischen Dienst der Kirche, nehmen alle Gläubigen kraft der Sakramente Taufe und Firmung direkt teil am dreifachen Amt Jesu Christi, dem Lehramt, dem Hirtenamt und. dem Priesteramt; bzw. am Prophetentum, Königtum und Priestertum Christi, wie es in der Lehrtradition der reformatorischen Kirchen heißt. Das allgemeine Priestertum aller Gläubigen ist keine Ableitung vom besonderen Priestertum und keine Unterstufe des sakramentalen Weiheamtes.
  19. Das besondere Priestertum ist als ein eigenständiges sakramentales Zeichen, ein besonderes Gnadengeschenk Gottes zur Auferbauung einer geschwisterlichen Kirche. Allgemeines und besonders Priestertum sind bei der christlichen Gemeinschaftsbildung, beim Kirche-Machen einander zugeordnet und nicht einander über / oder untergeordnet. Der Aufbau einer geschwisterlichen Kirche vollzieht sich grundsätzlich in tätiger Nächstenliebe. Soziales Engagement und Solidarität der ChristInnen gelten dabei vor allem den Armen und Kranken, den Fremden und Minderheiten, den Gefangenen und Ausgegrenzten, den Notleidenden und Verfolgten. Eine Fülle kirchlicher Gruppen und Einrichtungen gibt davon ein beredtes Zeugnis.
  20. In der Welt von heute teilen die ChristInnen mit allen Menschen Freude und Hoffnung, Trauer und Leid. Sie nehmen einzeln und in Gruppen nach bestem Wissen und Gewissen aktiv teil an der politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Gestaltung dieser Welt. Sie verwirklichen auf diese Weise den Sendungsauftrag der Kirche in der Welt.