Thesen zum Aufbau einer geschwisterlichen Kirche
"Ihr aber sollt euch nicht Meister nennen lassen; den nur einer ist euer
Meister, ihr alle aber seid Geschwister. Auch sollt ihr niemand auf
Erden euren Vater nennen; denn nur einer ist euer Vater, der im Himmel."
- Mt 23,8f
An diesem Schriftwort aus der Rede Jesu gegen die Pharisäer und
Schriftgelehrten orientieren sich folgende Thesen. Die ganze Rede kann
als jesuanische Kritik an vermachteten hierarchischen Strukturen der
Kirchen gelesen werden.
- Wo immer Menschen im Namen Jesu sich versammeln, seine Botschaft vom
Reich Gottes hören und danach handeln, ist Kirche. Menschliche
Gemeinschaften, die Kirche sind, gründen sich auf das Evangelium Jesu
Christi und sind gesandt, seine göttliche Heilsbotschaft in der
jeweiligen konkreten Welt zu verkünden.
- Die Kirche und noch mehr die Kirchen als organisierte
Glaubensgemeinschaften sind Teil der konkreten Gesellschaft. Als Teil
der Gesellschaft bedienen sich die Kirchen vorhandener weltlicher
Strukturen und Ordnungen, verändern diese und werden auch durch sie in
ihren Organisationsstrukturen verändert.
- Im Lauf der Geschichte gab und gibt es in allen Kirchen, teils in
unterschiedlicher Weise, stärker oder schwächer, alle Strukturformen
weltlicher Herrschaft, von der Monarchie und Hierokratie bis hin zur
Demokratie.
- Die Botschaft Jesu vom Reich Gottes stellt jedoch alle menschliche
Herrschaft in Frage, auch die geschichtlich bedingten Kirchenordnungen.
Wie der einzelne Mensch der Buße und Umkehr bedarf, ist die Kirche in
all ihren Gemeinschaftsformen immer reformbedürftig.
- Religiöse Reformbewegungen in der Kirche orientieren sich darum an
biblischen Modellen, wie dem Meister-Jünger-Verhältnis der Evangelien,
den geistgewirkten charismatischen Strukturen des 1. Korintherbriefes
oder der Hausgemeinschaft mit den Ordnungsdiensten von Presbytern,
Episkopen und Diakonen in den Pastoralbriefen. Sie sind vom Ideal der
apostolischen Geschwisterlichkeit geprägt.
- Die späteren Zusammenschlüsse der verschiedenen Gruppen und
Gemeinden einer religösen Reformbewegung berücksichtigen die
geschwisterliche Gesinnung und sind synodal strukturiert.
- Das jetzige hierarchisch gestufte Weiheamt Diakon-Priester-Bischof
ist eine spätere Formgebung der in der Bibel genannten gleichrangigen
Ordnungsdienste christlicher Gemeinschaften. Diese Formgebung wurde
unter anderem beeinflußt von der kirchlichen Übernahme der von Kaiser
Diokletian geschaffenen diözesanen Verwaltungsstruktur des römischen
Reiches und vom mittelalterlichen Feudalwesen.
- Konzilien, Synoden, Presbyterien, Generalkapitel von Orden und
Kongregationen mit ihren Abstimmungen und Wahlvorgängen sind uralte
kirchliche Entsprechungen moderner weltlicher demokratischer Strukturen.
Auch der Glaubensgrundsatz, daß vor Gott und seinen Geboten alle
Menschen gleich sind, spiegelt sich im demokratischen Prinzip von der
Gleichheit aller Personen vor dem Gesetz.
- Das Zweite Vatikanische Konzil wollte die Botschaft Jesu allen
Menschen in der Welt von heute nahe bringen. Es verstand sich als
Reformkonzil. War das Markenzeichen der Inkulturation des Evangeliums
vergangener Jahrhunderte das Bündnis zwischen "Thron und Altar", so
hoffte das Konzil auf das lebendige Zeugnis des gläubigen Volkes und
suchte das Gespräch mit allen Menschen. Die bevorzugten Instrumente sind
"Begegnung und Dialog".
- Mit der Lehre von der Kirche als Volk Gottes bezeugt das Konzil
Jesus Christus als "Licht der Völker". Mit der Errichtung einer
institutionellen Beratungsstruktur vom Pfarrgemeinderat über Diözesan-
und Pastoralräte, nationale und kontinentale Bischofskonferenzen bis hin
zur römischen Bischofssynode hat die lateinische Kirche Möglichkeiten
der Mitbestimmung und Mitverantwortung des Gottesvolkes an der
kirchlichen Sendung geschaffen. Den Zeichen der Zeit folgend nutzt sie
damit demokratische Organisationsformen, um den Auftrag Jesu in der
modernen Welt zu erfüllen.
- Das Kirchenvolksbegehren Wir sind Kirche orientiert sich mit seinen
Forderungen an der Botschaft Jesu und teilt voll und ganz die
Reformanliegen des Zweiten Vatikanischen Konzils, wenn es den Aufbau
einer geschwisterlichen Kirche und die Wahl der Bischöfe mit Hilfe der
diözesanen Beratungsstrukutur der Ortskirche fordert.
- Einheit in Vielfalt ist das Ziel des Aufbaus einer geschwisterlichen
Kirche mit den Instrumenten der Begegnung und des Dialogs. Dieses Ziel
verbietet die Ausgrenzung von Minderheiten in Kirche und Gesellschaft
und achtet die Rechte aller Menschen. Deshalb fordert das
Kirchenvolksbegehren, die freie Wahl der Lebensform für Priester
wiederherzustellen und Frauen zum Weiheamt zuzulassen.
- Konflikt und Streit gab es unter den Jüngern Jesu genauso wie es sie
unter Geschwistern und verschiedenen kirchlichen Gruppen gibt. Zur
Aufarbeitung von Streitigkeiten zwischen kirchlichen Gruppen und
Institutionen, die nicht die Glaubenslehre und das Sakramentenrecht
betreffen, ist die Errichtung einer eigenen unabhängigen kirchlichen
Verwaltungsgerichtsbarkeit in Form von Schiedsgerichten wünschenswert.
- Für den Aufbau einer geschwisterlichen Kirche sind vielfältige
Formen der Buße und Umkehr, des Verzeihens und der Vergeltung notwendig.
Beispielsweise ist es ein Zeichen der Geschwisterlichkeit, Geschiedenen,
die wieder heiraten, nach einer Zeit der Buße zu vergeben und den
Zutritt zur eucharistischen Mahlgemeinschaft zu ermöglichen.
- Die Verurteilung von Glaubensirrtümern und die Unterbindung von
Streitigkeiten über die christliche Lehre - vor allem zwischen
Theologieprofessoren und dem päpstlichen Lehramt - mittels
Geheimverfahren steht im Widerspruch zur öffentlichen Verkündigung des
Evangeliums. Geheimverfahren dienen kaum der Wahrheitsfindung und
verletzen zudem die Menschenwürde der vermeintlich Irrenden. Öffentliche
Verfahren schützen die Streitenden, machen die Urteilsfindung für die
Gesamtheit der Gläubigen nachvollziehbar und stärken so den Glaubenssinn
aller ChristInnen.
- Im ökumenischen Dialog sind historische Streitigkeiten zwischen den
Kirchen wegen der Kirchenordnung oder der Glaubenslehre im Geist der
Buße zu beenden, die verschiedenen Kirchenordnungen anzuerkennen und die
eucharistische Gastfreundschaft zu pflegen.
- Durch die Taufe bilden alle ChristInnen ein heiliges Volk und eine
königliche Priesterschaft. Alle sind gesandt, die Botschaft Jesu von
Gottes Liebe und Barmherzigkeit zu bezeugen. Das derzeitige
kirchenrechtliche Verbot der Laienpredigt in der Eucharistiefeier ist
eine Einschränkung, die dem Sendungsauftrag des Auferstandenen und dem
Aufbau einer geschwisterlichen Kirche widerspricht.
- Im Gotteslob, dem liturgischen Dienst der Kirche, nehmen alle
Gläubigen kraft der Sakramente Taufe und Firmung direkt teil am
dreifachen Amt Jesu Christi, dem Lehramt, dem Hirtenamt und. dem
Priesteramt; bzw. am Prophetentum, Königtum und Priestertum Christi, wie
es in der Lehrtradition der reformatorischen Kirchen heißt. Das
allgemeine Priestertum aller Gläubigen ist keine Ableitung vom
besonderen Priestertum und keine Unterstufe des sakramentalen
Weiheamtes.
- Das besondere Priestertum ist als ein eigenständiges sakramentales
Zeichen, ein besonderes Gnadengeschenk Gottes zur Auferbauung einer
geschwisterlichen Kirche. Allgemeines und besonders Priestertum sind bei
der christlichen Gemeinschaftsbildung, beim Kirche-Machen einander
zugeordnet und nicht einander über / oder untergeordnet. Der Aufbau
einer geschwisterlichen Kirche vollzieht sich grundsätzlich in tätiger
Nächstenliebe. Soziales Engagement und Solidarität der ChristInnen
gelten dabei vor allem den Armen und Kranken, den Fremden und
Minderheiten, den Gefangenen und Ausgegrenzten, den Notleidenden und
Verfolgten. Eine Fülle kirchlicher Gruppen und Einrichtungen gibt davon
ein beredtes Zeugnis.
- In der Welt von heute teilen die ChristInnen mit allen Menschen
Freude und Hoffnung, Trauer und Leid. Sie nehmen einzeln und in Gruppen
nach bestem Wissen und Gewissen aktiv teil an der politischen, sozialen,
wirtschaftlichen und kulturellen Gestaltung dieser Welt. Sie
verwirklichen auf diese Weise den Sendungsauftrag der Kirche in der
Welt.