Das Leben verlängern oder das Sterben?
Beeindruckende Podiumsdiskussion am 22.2. in Brixen
Es war ein gelungener, wertvoller Abend, an dem das Thema Patientenverfügung und Sterbehilfe diskutiert wurde. Mina Welby aus Rom, Witwe des 2006 verstorbenen an Muskelschwund unheilbar leidenden Piergiorgio Welby, erzählte vor vielen interessierten Zuhörenden in beeindruckender und sehr persönlicher Art und Weise von der tiefen Beziehung und Liebe zu ihrem Mann, was auch bedeutete, ihn bis zuletzt zu begleiten und ihm ein menschenwürdiges Sterben zu ermöglichen. Das letzte Ja ihrer Liebe, sagte sie, sei ihr Einverständnis zur Abschaltung des Beatmungsgerätes gewesen. Diese Entscheidung sei über mehrere Jahre hinweg gereift und sehr schwer gewesen, aber bewusst und in großer Gelassenheit, ja vielleicht im Glauben, gefallen.
Ihr Mann sei sehr am Leben gehangen, Beziehungen zu verschiedenen Menschen seien für ihn sehr wichtig gewesen. Nach der unausweichlichen Diagnose habe er sich für einen selbst bestimmten Tod eingesetzt, auch um das Thema Sterbehilfe aus der Verdrängung herauszuholen und eine gesetzliche Regelung zu erreichen. Das wurde ihm verwehrt. Mina Welby sieht es als ihren Auftrag an, italienweit Aufklärung über Patientenverfügung und Sterbehilfe zu leisten, um früher oder später zu einem entsprechenden Gesetz zu kommen.
Die aus Sexten gebürtige Ärztin Elisabeth Happacher erzählte aus ihrer Praxis in der Hospizbewegung und Palliativmedizin in Innsbruck. Sie fragt „ Was können Ärzte für schwerkranke bzw. sterbende Patientinnen und Patienten tun? 1. Die Schmerzen lindern, 2. sich am Willen des Patienten orientieren. Autonomie des Patienten und Fürsorge seien keine Widersprüche. Die Ermöglichung der Wünsche der Patienten ist wichtig. Das Reden mit den Menschen muss zentral sein. Wenn das nicht mehr möglich ist, dann ist die Patientenverfügung ein wichtiges Kommunikationsinstrument. 3. Unter dem Stichwort Lebensschutz gilt es, das Sterben das zum Leben gehört, zu schützen. Oft ist es klar, aber oft auch nicht: verlängert die Maßnahme das Leben oder verlängert die Maßnahme das Sterben? Die Therapiebegrenzung kann durch den Willen des Patienten erfolgen. Frau Happacher zitiert Kardinal Carlo Martini, der kurz nach Welbys Tod in einem Artikel sagt, man müsse unterscheiden zwischen Euthanasie und Abbrechen der Therapie als Patientenwunsch. Wichtig ist, so sagt Happacher weiter, wie denkt der Patient? Will er in das natürliche Sterben einwilligen? Wenn ja, so muss die Leben verlängernde Maßnahme abgesetzt werden. In Österreich wurde 2006 die Anwendung der Patientenverfügung gesetzlich geregelt. In Italien liegt ein Gesetzesentwurf vor, wo es um das „testamento biologico“ geht, wie Patientenverfügung in Italien genannt wird.
Paolo Renner, Prof. für Fundamentaltheologie an der Theol. Hochschule Brixen, sagt die Amtskirche stehe hinter dem Vorschlag vom Biologischen Testament. Für ihn gilt es, allgemein mehr über den Tod zu reden, nachzudenken auch über den eigenen Tod. Prof. Renner differenziert: nicht das Leben ist heilig, sondern die Person ist heilig, das Leben wird oft unerträglich. Die Vorstellung der Kirche: das Leben muss geschützt werden von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod. Es braucht viel Hilfe, Begleitung, Solidarität, sei es in der jeweiligen Familie bzw. in der Gemeinde.
In der Diskussion wurde der Schweizer Verein „Dignitas“ angesprochen, der auf Bestellung dem Menschen ein angenehmes Sterben bereitet. Diese Form der aktiven Sterbehilfe, so sagte ein Brixner Arzt sei der falsche Weg, er zeige, dass da in unseren Gemeinschaften die Solidarität versagt hat. Wir Menschen brauchen beim Abschluss des Lebens am dringendsten die Begleitung, Fürsorge, Zärtlichkeit und Liebe von unseren Mitmenschen.
Ich denke, dass hier ein sehr zentraler Punkt angesprochen wurde, Leben und Sterben soll in unserem Alltag Platz haben, soll nicht abgeschoben werden aus Zeitgründen oder Unwillen. In der Diskussion wurde weiter erwähnt, wie wichtig in der Palliativmedizin die Absprache zwischen Arzt, Patient und Angehörigen ist, sodass dann in der Situation eines Anfalls des Patienten bzw. einer plötzlichen Verschlechterung die Angehörigen entscheiden können: rufe ich jetzt noch den Notarzt oder lasse ich den natürlichen Tod zu?
Maria Theresia Unterkircher Peintner, Mühlbach