Still, still, weil ’s Hirtl schlagn will

Gotthold Hasenhüttl, Robert Hochgruber: Wie Kirche mit kritischen Christen umgeht – global und lokal, und immer im Namen der „Loyalität“.

Von Florian Kronbichler

Werden wir alle fauler? Und was die Folge davon wäre: Spekuliert da jemand auf unsere Faulheit? Zwei Vorfälle der letzten Monate deuten darauf hin. Die Frage ist mehr als nur ein Hirngespinst einiger Überempfindlicher. Denn ja, es spekuliert jemand auf unsere Faulheit.

Wir alle erinnern uns noch an den Ersten Ökumenischen Kirchentag zu Christi Himmelfahrt in Berlin und an das Ereignis, das fürs größte Aufsehen sorgte: die gemeinsame Abendmahlfeier von katholischen und protestantischen Christen in der Gethsemanekirche, mit dem katholischen Priester Gotthold Hasenhüttl, der demonstrativ die (katholische) Kommunion auch an Protestanten austeilte. Die Bilder von dem Ereignis gingen um die Welt. Allen war bewusst: es war ein Verstoß gegen herrschendes Kirchenrecht, aber für viele war es die Erfüllung eines Jahrhunderte lang herbeigebetenen Kirchenwunsches: die Einheit der Christen im Abendmahl.

Jetzt würde, in christlicher Abwandlung eines berühmten Willy-Brandt-Satzes, „wieder zusammenwachsen, was zusammengehört“. Ort und Handlung erinnerten an die Symbolkraft, die an genau der gleichen Stelle im Jahre 1989 zum Fall der Berliner Mauer geführt hatten. Die Gethsemanekirche im damaligen Ostberlin war Ausgangspunkt für die Bewegung zur deutschen Wiedervereinigung. Würde sie es – 500 Jahre nach Luthers Reformation – auch für die Wiedervereinigung der beiden großen christlichen Kirchen wieder sein?

Es schien an jenen Frühsommertagen, als würde auch der katholischen Kirche wie seinerzeit dem DDR-Regime nur die Wahl bleiben zwischen mitziehen oder belanglos werden. Der aktivste Teil der deutschen Christen, Katholiken wie Protestanten, war in Berlin versammelt. Daran gab es keinen Zweifel. Und die übergroße Mehrheit der Kirchentag-Teilnehmer – Kirchenführer eingeschlossen, schienen den Aufbruch mitzutragen.

Kritik am mutigen Vorangehen des bekannten Theologen hielt sich zurück. Auffällig zurück. Rom schwieg. Und es war leichtfertig, das Schweigen der kirchlichen Obrigkeit als ein Sich-fügen zu interpretieren. Die DDR-Führung hatte damals, in jenen denkwürdigen letzten Tagen des kommunistischen Regimes, ihren Panzer-Grenadieren befohlen, in den Kasernen zu bleiben. Der Freiheitswille des Volkes bahnte sich seinen Weg. Das war der Unterschied zu dem Aufstand vom 17. Juni 1953, dessen 50jähriges Gedächtnis heuer begangen wird: Damals schoss das Regime auf sein Volk. 1989 war das nicht mehr möglich.

Dass die Führung der katholischen Kirche auf ihre Rebellen von Berlin 2003 geschossen hätte, kann nicht behauptet werden. Aber sie hat sie hintergangen. Das wird sie sich sagen lassen müssen. Wohl hat Papst Johannes Paul II. im Vorfeld des Kirchentages die alleinige Gültigkeit der katholischen Eucharistie in Erinnerung gerufen. Als sie in Berlin vor 200.000 Christen mit den Protestanten „geteilt“ wurde, war aber vom Papst und auch von den päpstlichen Legaten nichts zu hören. Fürchteten sie das Volk?

Im nachhinein wird gesagt werden müssen: Ja, die Kirchenführung fürchtete das Volk. Sie schwieg, solang der Kirchentag andauerte und das Interesse an seinem überwältigenden Erfolg wach war. Die Menschen einmal auseinandergegangen, die Stimmung verebbt, das Thema aus den Medien, ist die Kirchenführung zur Vollstreckung geschritten: Mitte Juli, anderthalb Monate nach gesetzter Tat, wurde Gotthold Hasenhüttl, der Rebell von Berlin, von seinen priesterlichen Ämtern suspendiert. „Illoyalität“ lautet die Begründung. Der deutsche Bundespräsident Johannes Rau, engagierter evangelischer Christ, nannte den katholischen Disziplinierungsakt einen „Schlag ins Gesicht“ aller Christen. Ein „Schuss aus dem Hinterhalt“ wäre die treffendere Metapher gewesen. Und was traurig stimmt: das Volk nimmt’s hin. Die Kirchenführung kennt offenbar ihr Völkl. Und verfährt danach.

Ein zweites Beispiel von kirchenamtlicher Disziplinierung gab es, und auch dabei ist die Tatsache, dass kein öffentlicher Aufschrei drauf folgte, betrüblicher als der Tatbestand selbst. Es betrifft Robert Hochgruber. Dieser hatte in seiner Eigenschaft als Sprecher der „Initiative für eine lebendigere Kirche“ den Beschluss des Gemeinderates von Bozen begrüßt, mit dem ein Verzeichnis von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften eingeführt wird. Gleichzeitig rief Hochgruber die katholische Kirche zu einer offeneren Haltung gegenüber homosexuell liebenden Menschen auf. Darauf hin warf Generalvikar Josef Matzneller in einer amtlichen Stellungnahme im „Katholischen Sonntagsblatt“ Robert Hochgruber „einen schweren Verstoß gegen die Loyalität“ vor, „zu der Hochgruber als Religionslehrer gegenüber der Kirche verpflichtet ist“.

Auf den Ordnungsruf des Generalvikars folgte ein Schlagabtausch zwischen diesem und Hochgruber über mehrere Sonntagsblatt-Ausgaben hinweg, aber es fiel auf, dass niemand anderes in die Polemik eingriff. Das lässt auf kein sehr ausgeprägtes Rechtsempfinden im Südtiroler Kirchenvolk schließen.

Eiszeit für die Einheit

Rom schlägt wieder zu
Türen zur Wahrheit
Fenster der Hoffnung

Beter schlagen zurück
Gebete für die Einheit
sind Rückschläge für die Hierarchie

Maria Möhrle, Peiting BRD

Nach meinem Empfinden enthält die Aussage des Generalvikars Ungeheuerliches: Lassen wir einmal die Haltung unserer diözesanen Kirchenleitung zu Homosexualität, Homosexuellen und ihren Rechten und ihrer Würde beiseite. Die Nachbardiözese Innsbruck hat unter Bischof Alois Kothgasser eine Beratungsstelle „für homosexuell Liebende“ eingerichtet. Bis zu solcher Aufgeschlossenheit dürfte es hierzulande noch ein Stück sein.

Hier geht’s um anderes. Der Generalvikar äußert sich nicht zur Frage, sondern spricht von „Loyalität“, und dass Hochgruber „als Religionslehrer zu besonderer Loyalität gegenüber der Kirche verpflichtet ist“. Spätestens zu diesem Zeitpunkt stellt sich die Frage: was dürfen Religionslehrer? Wie weit reichend kann ihre „Loyalitätspflicht“ eingefordert werden? Beschränkt sie sich auf den Religionsunterricht oder gilt sie gewissermaßen fürs ganze Leben? In diesem Fall müsste über die Vereinbarkeit von Religionsunterricht und dem Prinzip der Lehrfreiheit, ja nicht nur der Lehrfreiheit, sondern der Freiheit des Religionslehrers diskutiert werden. Ist dem Generalvikar überhaupt bewusst, welche Grundsatz-Diskussion er mit dem Rüffel für Hochgruber eigentlich angestoßen haben müsste?

Offenbar sind die Verhältnisse so, dass dem Generalvikar gar nichts bewusst sein muss. Die Religionslehrer haben wohl eine Interessentschaft, die ihre Berufsanliegen vertritt, eine Art Religionslehrer-Gewerkschaft, aber hat sich diese hinter ihr (zugegebenermaßen schwieriges) Mitglied Robert Hochgruber gestellt? Hat sie auch nur Stellung genommen zum Vorfall? Mir ist nichts bekannt geworden.

Im trotz Berlusconi immer noch gültigen staatlichen Arbeitsrecht, dem berühmten „Arbeiterstatut“ aus dem Jahr 1970, ist „gewerkschaftsfeindliche Betätigung“ („attività antisindacale“) als Straftat vorgesehen und wird geahndet. Einschüchterung zum Beispiel ist so ein Vergehen. Was der Generalvikar gegenüber „seinem“ Bediensteten Hochgruber öffentlich erklärt hat, hat alle Voraussetzungen, um als „gewerkschaftsfeindliche Betätigung“ im Sinn des Arbeiterstatuts erkannt zu werden. Vorausgesetzt, es fände sich ein Arbeitsgericht für Religionslehrer. Und vorausgesetzt, es gäbe eine Gewerkschaft der Religionslehrer. Und vorausgesetzt, es gäbe Rechtsbewusstsein.

Aber wenn es das alles gäbe, und wenn es mehr Robert Hochgrubers gäbe, dann würde es ja auch derartige Äußerungen des Generalvikars nicht geben.


Anmerkung der Redaktion:
Solidaritätsbekundungen für den katholischen Theologen Prof. DDr. Gotthold Hasenhüttl sind möglich bei:
www.ikvu.de/oekt/solidaritaet-professor-hasenheuttl.html bzw. www.wir-sind-kirche.de/oekt