Erklärung
zur Presseaussendung zum Register für zusammenlebende Personen in Bozen
Der Gemeinderat von Bozen hat Anfang April mit einer Mehrheit von 24 zu 18 Stimmen ein Register für zusammenlebende Paare für die Gemeinde eingeführt. Der Vorstand der Initiativgruppe hat in einer Presseaussendung die Einführung des Registers begrüßt und als sichtbares Zeichen der Anerkennung vor allem homosexueller Partnerschaften bezeichnet. Auch viele Katholikinnen und Katholiken würden das Register befürworten, wurde betont. Das Register sei ein wichtiger Schritt in Richtung Toleranz und längst fälliger Gleichbehandlung von homosexuellen und heterosexuellen Verbindungen. Die Maßnahme trage der Entwicklung in der Gesellschaft Rechnung und werde auch von vielen religiös eingestellten Personen mitgetragen und befürwortet, erklärte der Vorstand. Er drückte auch das Bedauern darüber aus, dass Bischof Wilhelm Egger durch seine Ablehnung die überholte Position der römischen Kirchenleitung vertreten habe. Diese unberechtigte Angst vor der Abwertung der Familie drücke laut Vorstand einen Mangel an Solidarität mit Menschen mit homosexuellen Neigungen aus. Abschließend schrieb der Vorstand, dass er auf konkrete rechtliche Maßnahmen für Homosexuelle auf allen politischen Ebenen hoffe.
Das Bischöfliche Ordinariat erklärte daraufhin in einer Presseaussendung, dass „die Äußerungen von Robert Hochgruber, Vorsitzender der Initiativgruppe für eine lebendigere Kirche, zum Register für zusammenlebende Paare einen schweren Verstoß gegen die Loyalität, zu der Hochgruber als Religionslehrer gegenüber der Kirche verpflichtet ist, darstellen.“
In einem anschließenden Brief an mich konkretisierte Generalvikar Josef Matzneller die Vorwürfe dahingehend, dass die geforderte Gleichbehandlung den Unterschied zwischen Ehe und Familie und den genannten Verbindungen verwischen und der kirchlichen Sicht widersprechen würde, ebenso dass ich mit dem Ausdruck „überholte Position der römischen Kirchenleitung“ wesentliche Teile der katholischen Sicht über Ehe und Familie verwerfen würde und forderte mich auf, wegen meines bischöflichen Auftrages für den Religionsunterricht (Missio Canonica) die beanstandeten Aussagen zurückzunehmen.
In einem Brief und einem darauffolgenden persönlichen Gespräch präzisierte ich, dass ich die Gleichbehandlung in Zusammenhang mit dem Erbrecht, in Bezug auf die Gesetzgebung in Zusammenhang mit Wohnungen und im Beistandsrecht bei Krankheit verstehe, eine vollständige Gleichbehandlung aber nicht möglich und sinnvoll sei, da homosexuelle Partnerschaften z.B. nicht die Zeugung von Kindern beinhalten. Ich habe bedauert, dass wir als Vorstand die Äußerungen des Herrn Bischofs in provokanter Weise behandelt haben und habe mich dafür entschuldigt. Zur Feststellung, dass ich wesentliche Teile der katholischen Sicht über Ehe und Familie verwerfen würde, betonte ich, dass ich seit fast 25 Jahren verheiratet bin, 4 Kinder religiös zu erziehen versucht habe und vom Wert von Ehe und Familie überzeugt bin und dass ich die vom katholischen Lehramt im allgemeinen vorgegebene Lehre bejahe und dies auch im Religionsunterricht vertrete.
Robert Hochgruber
Nachtrag: Ich bedauere sehr, dass Generalvikar Josef Matzneller in einem Bericht des „Kath. Sonntagsblattes“ vom 25.5.03 S. 9 und gleichlautend in der italienischen Kirchenzeitung „Il Segno“ die Ergebnisse der Aussprache nur teilweise richtig wiedergegeben hat. Außerdem wurden sie ohne Absprache mit mir als Betroffenem veröffentlicht. Ich bin enttäuscht über diese Form der Konfliktbewältigung in der Kirche.