Ein Aufschrei der Ablehnung

Reaktionen auf das neue vatikanische Dokument

„Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen“ So nennt sich das neue Dokument der Glaubenskongregation vom 31. Juli. Darin wird die katholische Lehre zusammengefasst, laut der Homosexualität an sich zwar nicht negativ sei, da angeboren, wohl aber sei deren Ausübung „in keinem Fall zu billigen“. Vor allem katholische Politiker werden angesprochen, auf dass sie sich gegen Bestrebungen wenden, homosexuelle Lebensgemeinschaften gesetzlich anzuerkennen und ihnen entsprechende Rechte einzuräumen.

Grund für die vatik. Äußerung dürfte die zunehmende Tendenz in verschiedenen Staaten in Richtung Anerkennung homosexueller Partnerschaften sein. Eine diesbezügliche Gesetzgebung gibt es bereits in den Niederlanden, in Belgien und in zwei kanadischen Provinzen. Länder wie Deutschland, Schweden, Dänemark, Frankreich, aber auch Argentinien erlauben homosexuellen Paaren die Registrierung der Partnerschaft bei entsprechenden gesetzlichen und steuerlichen Maßnahmen. Starke Tendenzen in diese Richtung gibt es auch in sogenannten kath. Ländern wie Brasilien, Spanien und auch Italien.

Die Reaktionen auf das Dokument kamen einem Aufschrei gleich. Sie fühle sich ins Mittelalter zurückversetzt, sagte Ingrid Facchinelli, die Vorsitzende der Homosexuelleninitiative Südtirols Centaurus, wo bestimmte Gruppen als Bösewichte dargestellt wurden. Diskriminierung und Ausgrenzung seien die Folge gewesen. Die Kirche würde mit solchen Aussagen Grundrechte der Menschen angreifen. Schwulen und Lesben gehe es nicht um die Hochzelt als solche, sondern um die Rechte eines Ehepaares, betonte sie.

Die Reaktionen der Südtiroler Politikerinnen und Politiker waren ebenso durchwegs ablehnend. Julia Unterberger sprach sich entschieden für eine rechtliche Anerkennung von homo- und heterosexuellen Lebensgemeinschaften aus und bezeichnete die Äußerungen aus dem Vatikan als unberechtigte Einmischung in die Politik. Hans Berger erklärte, er habe nichts dagegen, wenn Homosexuelle zusammenleben. Skeptisch sei er in Bezug auf Eheschließungen unter Schwulen und Lesben, die Äußerungen von Kardinal Ratzinger seien jedoch überholt. Für Werner Frick sind Homosexuelle Teil der Realität, eine Lebensform, die zu respektieren sei. Von einer Institution, welche Toleranz, Nächstenliebe und Würde des Menschen spreche sei diese Position unverständlich und verleihe ihr „ein Antlitz des herzlosen Fundamentalismus“. Die Menschen hätten das Recht, nach eigener Fasson glücklich zu werden. Der Staat müsse dafür sorgen, dass „nicht bestimmte Menschen als Menschen zweiter Klasse behandelt werden“. Deshalb bestehe ein Anspruch auf Rechte. Martina Ladurner sieht keinen Grund, dass Homosexuelle rechtlich benachteiligt werden sollen. Sie würde auch einem Gesetz zur rechtlichen Anerkennung der Homo-Ehe zustimmen, sagte sie. „Dass die Förderung der Familie für mich im Vordergrund steht, soll nicht heißen, dass ich mich nicht für die rechtliche Gleichstellung homosexueller Paare aussprechen würde.“

Senator Oskar Peterlini meinte, dass Homosexuelle respektiert und toleriert werden müssten. Er spricht sich aber dafür aus, „zwischen Heterofamilien und homosexuellen Paaren“ zu unterscheiden. Er würde sich gegen die gesetzliche Anerkennung der Homo-Ehe aussprechen, wohl aber für die „Festlegung von Gemeinschaftsregeln für zusammenlebende homosexuelle Paare.“ (Alle Zitate aus: Tageszeitung 2./3.8.2003). Kammerabgeordneter Hans Widmann spricht sich für ein Gesetz zur Registrierung homosexueller Lebensgemeinschaften aus, allerdings ohne Möglichkeit der Adoption von Kindern. Auch Senator Alois Kofler würde ein entsprechendes Gesetz befürworten und plädiert in diesem Zusammenhang für eine klare Trennung von Staat und Kirche. Kammerabgeordneter Karl Zeller sieht schwerwiegende Gesetzeslücken in Italien in Bezug auf die rechtliche Absicherung von Partnerschaften und erklärt, es brauche einen entsprechenden Schutz durch ein Gesetz sowohl für homo- wie für heterosexuelle Lebensgemeinschaften. (RAI-Sender Bozen 2.8.03)

Auch international ein Aufschrei der Ablehnung. Der kanadische Ministerpräsident Jean Chretien sagte, er sei ein Katholik und würde beten. Nichtsdestotrotz werde er ein Gesetz zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare im Parlament einbringen. Der BRD Grünen-Politiker Volker Beck nannte das Papier „ein trauriges Dokument eines engstirnigen Fanatismus“. SPD und FDP kritisierten das Dokument als einfach inakzeptabel. FDP-Chef Guido Westerwelle fügte hinzu, dass es der Kirche besser gehen würde, wenn sie mehr auf die Gläubigen hören würde.

Der Brixner Moraltheologe Karl Golser sowie der Fundamentaltheologe Paolo Renner verteidigten das vatikanische Dokument indem sie betonten, es enthalte nichts Neues. Man könne damit leben, meinte Golser. Beide betonten, dass es dem Vatikan um den Schutz von Ehe und Familie gehe. Renner gestand ein, dass der Text als verletzend empfunden werden könnte und dass die Verwendung des Wortes Vergewaltigung in Zusammenhang mit Adoption richtig gestellt werden sollte. Golser räumte ein, dass durch Zivilverträge Erbschaftsfragen, Wohnungsrecht usw. geregelt werden sollten.

Offen bleiben die Fragen, warum Ehe und Familie durch rechtlich anerkannte homosexuelle Lebensgemeinschaften beeinträchtigt werden könnten, warum die homosexuelle Orientierung in einer geregelten Partnerschaft nicht auch gelebt werden sollte, warum Politiker durch eine staatliche Gesetzgebung auch Anders- oder Nichtgläubigen kath. Moralvorstellungen vorschreiben sollten.

Robert Hochgruber