Kirchenvolksanwaltschaft für Fälle von sexuellem Missbrauch gefordert

Der Vorstand der Initiativgruppe für eine lebendigere Kirche nahm den aktuellen Fall des unter dem Verdacht sexuellen Missbrauchs stehenden Priesters zum Anlass, in einer Presseaussendung erneut eine unabhängige und neutrale Stelle in der Diözese zu fordern, an die sich alle von sexuellem Missbrauch in der Kirche Betroffenen wenden könnten. Bereits im März 2001 hatte die Initiativgruppe die Einrichtung einer solchen Kirchenvolksanwaltschaft angeregt. Dort sollten die Interessierten ihre Beschwerden und die tatsächliche oder vermeintliche ungerechte Behandlung vortragen können. Dann würde eine Überprüfung des „Falles“ durch die von der Kirchenleitung unabhängige und kompetente Stelle stattfinden, um den Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen.

Gerade bei Vermutungen oder Fällen von sexuellem Missbrauch könnten im Vorfeld von gerichtlichen Anzeigen Klärungen stattfinden, Probleme aufgearbeitet, Konflikte zum Wohle aller Beteiligten ausgetragen und bei Wahrung der Würde der einzelnen Beteiligten möglichst gerechte Lösungen gesucht und gefunden werden. Eine solche Stelle würde auch den offenen Umgang mit diesem Thema fördern und Möglichkeiten von Konfliktlösungen erleichtern, ist der Vorstand überzeugt.

In Österreich hat man gute Erfahrungen mit einer solchen Stelle – dort wird sie Ombudsstelle genannt - gemacht. In der Erzdiözese Wien wurde sie z.B. eingerichtet, nachdem der inzwischen verstorbene Erzbischof Groer in den Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen geriet. Helmut Schüller, der Leiter der Ombudsstelle, berichtete bei der Seelsorgetagung Ende August 2002 von den bisherigen positiven Erfahrungen und wies auf die Notwendigkeit einer solchen Einrichtung hin. In den Diözesen Tirol und Linz gibt es ebenso eine solche Stelle, in den Diözesen Salzburg und Burgenland besteht eine allgemeine kirchliche Ombudsstelle.

Der Vorschlag einer Kirchenvolksanwaltschaft für die Diözese Bozen-Brixen war von der Initiativgruppe konkret formuliert worden und ist nach wie vor sehr aktuell.

Er beinhaltet die Verfahrensweise zur Bestimmung der Kirchenvolksanwältin oder des Kirchenvolksanwaltes, die Amtsdauer, den Ort, der sich außerhalb des Bischöflichen Ordinariates befinden sollte, die Finanzierung und das Tätigkeitsfeld. Letzteres könnte und sollte nicht nur Fälle von sexuellem Missbrauch umfassen, sondern alle Bereiche der Kirche. Die Idee einer Kirchenvolksanwaltschaft wurde von 15 namhaften Persönlichkeiten unterstützt. Der Vorstand der Initiativgruppe hofft, dass der Vorschlag einer unabhängigen und neutralen Kirchenvolksanwaltschaft in der Diözese bald aufgegriffen und umgesetzt wird.