Bischof
Kamphaus getroffen
Papst Johannes Paul II. hat verfügt, dass in den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im deutschen Bistum Limburg künftig keine Beratungsbescheinigungen mehr ausgestellt werden dürfen. Das hat der Limburger Bischof Franz Kamphaus unter Verweis auf einen Brief des Papstes am 8. März 2002, in Limburg bekannt gegeben. Gleichzeitig hat der Papst den Limburger Weihbischof Gerhard Pieschl beauftragt, seine Verfügung so zügig wie möglich durchzuführen. "Ich mache keinen Hehl daraus, dass mich die Entscheidung des Papstes sehr trifft und traurig macht. Ich hatte bis zuletzt auf einen anderen Ausgang des Konfliktes gehofft. Nach meinen Erfahrungen werden jetzt Lebenschancen für Kinder vergeben", stellte der Bischof fest. Er respektiere die Gewissensentscheidung des Papstes, die er in Ausübung seiner höchsten Verantwortung in der Kirche getroffen habe. "Ich kann sie aber persönlich nicht mitvollziehen", sagte Kamphaus. Damit sei er vor die Frage gestellt, ob er weiter ein Bistum leiten könne, in dem ein Kernbereich so gestaltet sei, wie er es im Gewissen nicht mittragen könne. Er habe sich entschieden hinzunehmen, dass die Verfügung des Papstes durch Weihbischof Pieschl vollzogen werde. "Gleichzeitig bleibe ich Bischof von Limburg -getroffen zwar, aber mit der ungebrochenen Bereitschaft, aus dem Geist des Evangeliums das Mögliche zu tun für die Armen, für das Bistum und für ein gutes Miteinander in der Gesamtkirche", sagte der Limburger Bischof.
Nachrichtenagentur ids, 8.3.2002