Reaktionen in der Diözese und weltweit

1 Jahr Kirchenvolksanwaltschaft

Es hat sich viel getan - Durchführung  noch ausständig

Nein, es gibt sie noch nicht, die Kirchenvolksanwaltschaft, aber der Vorschlag ist nun gut ein Jahr alt. Deshalb soll hier über die Reaktionen auf die vom Vorstand der Initiativgruppe am 1. März 2002 vorgelegten Vorschläge berichtet werden.

Zur Erinnerung: Die Kirchenvolksanwaltschaft (KVA) ist als eine möglichst unabhängige Stelle gedacht, an die sich alle Interessierten (Einzelne, Pfarreien, Verbände) mit Beschwerden oder bei vermeintlicher oder tatsächlicher ungerechter Behandlung wenden können oder wenn jemand mit den Vorgangsweisen und Verlautbarungen der Vertreter der Kirche nicht einverstanden ist. Der Vorschlag hat einen Modus zur Wahl der weisungsungebundenen kirchlich erfahrenen und menschlich kompetenten Person einer Kirchenvolksanwältin oder eines Kirchenvolksanwaltes vorgelegt. Die Stelle soll die außerhalb des Bischöflichen Ordinariates angesiedelt und selbständig über Geldmittel verfügen. 15 namhafte Persönlichkeiten (z.B. Maria Mayr-Kusstatscher, jetzige Vorsitzende des KVW, Franz Thaler, Reinswald, Georg Peer, Dekan von Naturns, Florian Kronbichler, freier Journalist) haben den Vorschlag öffentlich unterstützt. Der Vorschlag wurde an die kirchlichen Stellen und die Verbände des Kath. Forums mit Bitte um Unterstützung und Rückmeldung oder Abänderungsvorschlägen gesandt.

Zu den Reaktionen:

Bischof Wilhelm Egger wies in einem kurzen Antwortschreiben darauf hin, dass man sich bei der Überarbeitung der Pfarrgemeinderatsstatuten bereits mit diesem Problem befasse. Generalvikar Josef Matzneller bezog sich in seiner Antwort auf das Interview in den Dolomiten, in dem er den Vorschlag als nicht ausgereift bezeichnet hat. Auch sei er im Kirchenrecht nicht vorgesehen. Matzneller verwies auch auf die bereits vorhandenen Schiedsstellen und Rekursinstanzen in der kath. Kirche.

Seelsorgeamtsleiter Bernhard Holzer betonte in seiner ausführlichen Stellungnahme, dass er „bei mehreren Klausurtagungen von PGR viel Aufbruchstimmung und Bereitschaft zu einem einsatzfreudigen Engagement und zu konstruktiver Zusammenarbeit feststellen“ durfte, er räumte aber auch Defizite und Enttäuschungen ein. In Gesprächen und Auseinandersetzungen habe sich immer wieder das Bemühen um „die Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit ..., um eine Kultur der Beziehung“ herauskristallisiert. Klagen über Probleme in der Zusammenarbeit, Enttäuschung und Frust seien ihm vereinzelt auch begegnet. Abschließend meinte Bernhard Holzer, er „bezweifle nicht die grundsätzliche Sinnhaftigkeit der Einrichtung einer Kirchenvolksanwaltschafts-Stelle“. Der Ansatz für eine grundsätzliche Erneuerung der Kirche sehe er anderswo. Er warnte vor einem zu starken  „Fixiertsein an Problemen und Problemlösungen“ und verwies darauf, dass es laut Leitlinien der Pastoral „insgesamt 22 neue Dienste“ zu schaffen gelte. Nicht im Krisenmanagement, sondern im „Entdecken, Fördern und Ausbauen der reichlich vorhandenen Ressourcen in  unseren Pfarrgemeinden“ sehe er seine Hauptaufgabe für die Zukunft.

Den Mitgliedern des Pastoralrates der Diözese wurde der Vorschlag der Initiativgruppe zur Kenntnis gebracht. Man wollte sich aber nicht recht damit beschäftigen. Im Priesterrat stellte Josef Michaeler, der ehemalige Generalvikar, unseren Vorschlag vor, obwohl Don Dario Friedel anwesend war. Dieser hatte den Vorschlag öffentlich unterstützt. Michaeler nahm ablehnend Stellung, ebenso wie Bischof Egger, der auf bereits vorhandene Gremien und Rekursmöglichkeiten hinwies. Dario Friedel war es nicht möglich, seine Sichtweise darzulegen. (Diese Vorgangsweise ist unannehmbar und zeigt, wie notwendig eine Kirchenvolksanwaltschaft wäre!)

Das Kath. Forum wies in einer Pressemitteilung darauf hin, dass „eine Klagemauer“, „eine neue Gesprächskultur“ und eine zufriedenstellende Konfliktlösung in der Kirche nötig sei. Der Vorschlag einer KVA schien aber dem Kath. Forum „in der jetzigen Situation nicht der richtige Weg zu sein“. (Der Wortlaut der Stellungnahme ist in den Impulsen 2/2001 abgedruckt.) Wohl wird eine Verbesserung der bisherigen Anlaufstellen vorgeschlagen. Auch wurde ein Forumsgespräch zum Thema Konfliktbewältigung in der Kirche angekündigt. Die erste Veranstaltung dazu fand am 5.10.2001 statt. (Ein Bericht darüber befindet sich in den Impulsen 1/2002.) Der zweite Abend, in dem es um die Entstehung und die Hintergründe von Konflikten, sowie um die Erarbeitung von Verhaltensregeln ging, fand am 15.3.2002 statt. In den kommenden Impulsen wird ausdrücklich darauf eingegangen werden.

Die Kath. Frauenbewegung schrieb in ihrer Antwort, dass sie sehr wohl sehe, „dass es in der Kirche Konflikte gibt und dass es oft schwierig ist, diese auszutragen.“ Die KFB schloss ich aber der Meinung des Forums an. Auch die Kath. Männerbewegung äußert es ich in einem Brief dermaßen, dass unser Vorschlag „auf einem fundierten Anliegen“ gründe und „ernsthafte Beachtung“ verdiene, dass aber in unserer kleinen Diözese der Personalaufwand dafür zu hoch sei und bereits Anlaufstellen „allerdings nicht unabhängige“ für Beschwerden vorhanden wären. Beide Verbände haben sich wenigstens mit dem Anliegen auseinandergesetzt und geantwortet – im Unterschied zu anderen Verbänden des Kath. Forums. Der KVW gestattete, den Vorschlag in der Mitgliederzeitschrift Kompass vorzustellen. Die Berufsgemeinschaft der Religionslehrerinnen und Religionslehrer hat sich in ihrer Vollversammlung am 25.10.2001 mit sehr große Mehrheit bei nur einer Gegenstimme und einigen Enthaltungen für den Vorschlag einer KVA ausgesprochen und deren Einrichtung als sinnvoll und notwendig bezeichnet. Der Vorstand hatte anfänglich Bedenken angemeldet.

Diesen fast durchwegs ablehnenden Äußerungen der sogenannten „offiziellen“ Kirche standen eine ganze Reihe von zustimmenden Anrufen und Leserbriefen aus dem Kirchenvolk gegenüber. Der Tenor war, dass so etwas schon lange nötig gewesen wäre, dass die Kirchenleitung begreifen müsse, dass es besser sei Konflikte auszutragen als auszusitzen und dass so eine Stelle einfach der heutigen Zeit und dem heutigen Verständnis von Mündigkeit entspreche. Vereinzelt wurde ich auch bei Problemfällen angerufen. Natürlich gab es auch ablehnende Reaktionen.

Der Vorschlag aus Südtirol fand auch auf internationaler Ebene eine beachtliche Resonanz: Ein Beitrag der kleinen Initiativgruppe für die große Reformbewegung in der Kirche.

Die Österreichische Plattform „Wir sind Kirche“ machte sich die Idee einer KVA bei der Vollversammlung vom April 2002 zu eigen und beauftragte den ehemaligen Volksanwalt der Republik Österreich Heribert Kohlmaier mit der Ausarbeitung eines für die österreichische Kirche adaptierten Modells. Am 20.2.2002 richtete sie einen Brief an alle Österreichischen Bischöfe mit der Bitte in ihren Diözesen eine Kirchenvolksanwaltschaft einzurichten, damit „Menschen, denen der Schuh drückt, die Möglichkeit einer vertraulichen Aussprache erhalten sowie Frustrationen und Spannungen abgebaut“ werden können. Die Stelle sollte „in erster Linie Mediation versuchen, eine verständnisvoll hinhörende Kirche vermitteln, vom Bischof weisungsungebunden sein, aber in enger Kommunikation mit ihm vorgehen“.

Die Bischöfe Egon Kapellari, Graz-Seckau, Klaus Küng, Feldkirch, Alois Schwarz, Klagenfurt und Georg Eder, Salzburg, antworteten, dass es in ihren Diözesen bereits bestehende Einrichtungen und Ansprechpartner gäbe. Bischof Paul Iby, Eisenstadt verwies auf den kirchlichen Ombudsmann Franz Schils, der bereits seit einiger Zeit zufriedenstellend arbeite. Davon hatte sich auch die Plattform überzeugt. (Auf dieses gelungene Beispiel werden wir in den nächsten Impulsen genauer eingehen.)

Auch bei der Bundesversammlung der Kirchenvolksbewegung „Wir sind Kirche“ Deutschland Ende Oktober 2001 gab es viel Interesse für den Vorschlag aus Südtirol. Er wurde anschließend von einem Arbeitskreis, der kirchliche Schiedsstellen und Verwaltungsgerichte fordert, besprochen und in die entsprechende Homepage von „Wir sind Kirche“ Deutschland gesetzt. Bei einem Konflikt um die Kath. Hochschulgemeinde Hamburg wurde die Kirchenvolksanwaltschaft als Konfliktlösungsmodell vorgeschlagen. Die Initiative Christenrechte Deutschland e.V. hat den Vorschlag der KVA in ihrer Zeitschrift abgedruckt.

Ganz auf internationalem Parkett wurde der Vorschlag aus Südtirol bei der Kirchenvolkssynode der Reformbewegungen in Rom Anfang Oktober 2001 diskutiert. Man machte sich den Vorschlag zu eigen. Das kam dadurch zum Ausdruck, dass er ins Abschlussdokument Eingang fand im Rahmen der Forderung, Methoden für faire und unparteiische Streitbeilegungen zu institutionalisieren und Mediationsmöglichkeiten in der Kirche einzurichten.

Und die Zukunft?

Der Vorschlag einer KVA macht ein Bedürfnis in der Kirche deutlich, auf das nach wie vor eine Antwort nötig ist. Die ablehnenden Äußerungen waren jenen ähnlich, die zunächst gegen die Einrichtung der Volksanwaltschaft auf politischer Ebene vorgebracht wurden. Ich glaube, dass die Diskussion und die Reaktionen um unseren Vorschlag gezeigt haben, dass auch in der Kirche eine weisungsungebundene Stelle zur Beilegung von Konflikten nötig ist. Die Diözesanleitung wäre gut beraten, frühzeitig dieser Situation Rechnung zu tragen, nicht wenn erst Feuer auf dem Dach ist. Wir sind im Vorstand davon überzeugt, dass die Idee einer Kirchenvolksanwaltschaft weiterhin aktuell bleiben wird und in dieser oder einer anderen Form verwirklicht werden sollte und werden dürfte.

Robert Hochgruber