Reaktionen in der Diözese und weltweit
1
Jahr Kirchenvolksanwaltschaft
Es
hat sich viel getan - Durchführung noch
ausständig
Nein,
es gibt sie noch nicht, die Kirchenvolksanwaltschaft, aber der Vorschlag ist nun
gut ein Jahr alt. Deshalb soll hier über die Reaktionen auf die vom Vorstand
der Initiativgruppe am 1. März 2002 vorgelegten Vorschläge berichtet werden.
Zur
Erinnerung:
Die Kirchenvolksanwaltschaft (KVA) ist als eine möglichst unabhängige Stelle
gedacht, an die sich alle Interessierten (Einzelne, Pfarreien, Verbände) mit
Beschwerden oder bei vermeintlicher oder tatsächlicher ungerechter Behandlung
wenden können oder wenn jemand mit den Vorgangsweisen und Verlautbarungen der
Vertreter der Kirche nicht einverstanden ist. Der Vorschlag hat einen Modus zur
Wahl der weisungsungebundenen kirchlich erfahrenen und menschlich kompetenten
Person einer Kirchenvolksanwältin oder eines Kirchenvolksanwaltes vorgelegt.
Die Stelle soll die außerhalb des Bischöflichen Ordinariates angesiedelt und
selbständig über Geldmittel verfügen. 15 namhafte Persönlichkeiten (z.B.
Maria Mayr-Kusstatscher, jetzige Vorsitzende des KVW, Franz Thaler, Reinswald,
Georg Peer, Dekan von Naturns, Florian Kronbichler, freier Journalist) haben den
Vorschlag öffentlich unterstützt. Der Vorschlag wurde an die kirchlichen
Stellen und die Verbände des Kath. Forums mit Bitte um Unterstützung und Rückmeldung
oder Abänderungsvorschlägen gesandt.
Zu
den Reaktionen:
Bischof
Wilhelm Egger wies in einem kurzen
Antwortschreiben darauf hin, dass man sich bei der Überarbeitung der
Pfarrgemeinderatsstatuten bereits mit diesem Problem befasse. Generalvikar
Josef Matzneller bezog sich in seiner Antwort auf das Interview in den
Dolomiten, in dem er den Vorschlag als nicht ausgereift bezeichnet hat. Auch sei
er im Kirchenrecht nicht vorgesehen. Matzneller verwies auch auf die bereits
vorhandenen Schiedsstellen und Rekursinstanzen in der kath. Kirche.
Seelsorgeamtsleiter
Bernhard Holzer betonte in seiner ausführlichen
Stellungnahme, dass er „bei mehreren Klausurtagungen von PGR viel
Aufbruchstimmung und Bereitschaft zu einem einsatzfreudigen Engagement und zu
konstruktiver Zusammenarbeit feststellen“ durfte, er räumte aber auch
Defizite und Enttäuschungen ein. In Gesprächen und Auseinandersetzungen habe
sich immer wieder das Bemühen um „die Förderung des Dialogs und der
Zusammenarbeit ..., um eine Kultur der Beziehung“ herauskristallisiert. Klagen
über Probleme in der Zusammenarbeit, Enttäuschung und Frust seien ihm
vereinzelt auch begegnet. Abschließend meinte Bernhard Holzer, er „bezweifle
nicht die grundsätzliche Sinnhaftigkeit der Einrichtung einer
Kirchenvolksanwaltschafts-Stelle“. Der Ansatz für eine grundsätzliche
Erneuerung der Kirche sehe er anderswo. Er warnte vor einem zu starken
„Fixiertsein an Problemen und Problemlösungen“ und verwies darauf,
dass es laut Leitlinien der Pastoral „insgesamt 22 neue Dienste“ zu schaffen
gelte. Nicht im Krisenmanagement, sondern im „Entdecken, Fördern und Ausbauen
der reichlich vorhandenen Ressourcen in unseren
Pfarrgemeinden“ sehe er seine Hauptaufgabe für die Zukunft.
Den
Mitgliedern des Pastoralrates der Diözese wurde der Vorschlag der
Initiativgruppe zur Kenntnis gebracht. Man wollte sich aber nicht recht damit
beschäftigen. Im Priesterrat stellte Josef Michaeler, der ehemalige
Generalvikar, unseren Vorschlag vor, obwohl Don Dario Friedel anwesend war.
Dieser hatte den Vorschlag öffentlich unterstützt. Michaeler nahm ablehnend
Stellung, ebenso wie Bischof Egger, der auf bereits vorhandene Gremien und
Rekursmöglichkeiten hinwies. Dario Friedel war es nicht möglich, seine
Sichtweise darzulegen. (Diese Vorgangsweise ist unannehmbar und zeigt, wie
notwendig eine Kirchenvolksanwaltschaft wäre!)
Das
Kath. Forum wies in einer Pressemitteilung darauf hin, dass „eine
Klagemauer“, „eine neue Gesprächskultur“ und eine zufriedenstellende
Konfliktlösung in der Kirche nötig sei. Der Vorschlag einer KVA schien aber
dem Kath. Forum „in der jetzigen Situation nicht der richtige Weg zu sein“.
(Der Wortlaut der Stellungnahme ist in den Impulsen 2/2001 abgedruckt.) Wohl
wird eine Verbesserung der bisherigen Anlaufstellen vorgeschlagen. Auch wurde
ein Forumsgespräch zum Thema Konfliktbewältigung in der Kirche angekündigt.
Die erste Veranstaltung dazu fand am 5.10.2001 statt. (Ein Bericht darüber
befindet sich in den Impulsen 1/2002.) Der zweite Abend, in dem es um die
Entstehung und die Hintergründe von Konflikten, sowie um die Erarbeitung von
Verhaltensregeln ging, fand am 15.3.2002 statt. In den kommenden Impulsen wird
ausdrücklich darauf eingegangen werden.
Die
Kath. Frauenbewegung schrieb in ihrer Antwort, dass sie sehr wohl sehe,
„dass es in der Kirche Konflikte gibt und dass es oft schwierig ist, diese
auszutragen.“ Die KFB schloss ich aber der Meinung des Forums an. Auch die Kath.
Männerbewegung äußert es ich in einem Brief dermaßen, dass unser
Vorschlag „auf einem fundierten Anliegen“ gründe und „ernsthafte
Beachtung“ verdiene, dass aber in unserer kleinen Diözese der Personalaufwand
dafür zu hoch sei und bereits Anlaufstellen „allerdings nicht unabhängige“
für Beschwerden vorhanden wären. Beide Verbände haben sich wenigstens mit dem
Anliegen auseinandergesetzt und geantwortet – im Unterschied zu anderen Verbänden
des Kath. Forums. Der KVW gestattete, den Vorschlag in der
Mitgliederzeitschrift Kompass vorzustellen. Die Berufsgemeinschaft der
Religionslehrerinnen und Religionslehrer hat sich in ihrer Vollversammlung
am 25.10.2001 mit sehr große Mehrheit bei nur einer Gegenstimme und einigen
Enthaltungen für den Vorschlag einer KVA ausgesprochen und deren Einrichtung
als sinnvoll und notwendig bezeichnet. Der Vorstand hatte anfänglich Bedenken
angemeldet.
Diesen
fast durchwegs ablehnenden Äußerungen der sogenannten „offiziellen“ Kirche
standen eine ganze Reihe von zustimmenden Anrufen und Leserbriefen aus dem
Kirchenvolk gegenüber. Der Tenor war, dass so etwas schon lange nötig
gewesen wäre, dass die Kirchenleitung begreifen müsse, dass es besser sei
Konflikte auszutragen als auszusitzen und dass so eine Stelle einfach der
heutigen Zeit und dem heutigen Verständnis von Mündigkeit entspreche.
Vereinzelt wurde ich auch bei Problemfällen angerufen. Natürlich gab es auch
ablehnende Reaktionen.
Der
Vorschlag aus Südtirol fand auch auf internationaler Ebene eine
beachtliche Resonanz: Ein Beitrag der kleinen Initiativgruppe für die große
Reformbewegung in der Kirche.
Die
Österreichische Plattform „Wir sind Kirche“ machte sich die Idee
einer KVA bei der Vollversammlung vom April 2002 zu eigen und beauftragte den
ehemaligen Volksanwalt der Republik Österreich Heribert Kohlmaier mit der
Ausarbeitung eines für die österreichische Kirche adaptierten Modells. Am
20.2.2002 richtete sie einen Brief an alle Österreichischen Bischöfe mit der
Bitte in ihren Diözesen eine Kirchenvolksanwaltschaft einzurichten, damit
„Menschen, denen der Schuh drückt, die Möglichkeit einer vertraulichen
Aussprache erhalten sowie Frustrationen und Spannungen abgebaut“ werden können.
Die Stelle sollte „in erster Linie Mediation versuchen, eine verständnisvoll
hinhörende Kirche vermitteln, vom Bischof weisungsungebunden sein, aber in
enger Kommunikation mit ihm vorgehen“.
Die
Bischöfe Egon Kapellari, Graz-Seckau, Klaus Küng, Feldkirch, Alois Schwarz,
Klagenfurt und Georg Eder, Salzburg, antworteten, dass es in ihren Diözesen
bereits bestehende Einrichtungen und Ansprechpartner gäbe. Bischof Paul Iby,
Eisenstadt verwies auf den kirchlichen Ombudsmann Franz Schils, der bereits
seit einiger Zeit zufriedenstellend arbeite. Davon hatte sich auch die Plattform
überzeugt. (Auf dieses gelungene Beispiel werden wir in den nächsten Impulsen
genauer eingehen.)
Auch
bei der Bundesversammlung der Kirchenvolksbewegung „Wir sind Kirche“
Deutschland Ende Oktober 2001 gab es viel Interesse für den Vorschlag aus Südtirol.
Er wurde anschließend von einem Arbeitskreis, der kirchliche Schiedsstellen und
Verwaltungsgerichte fordert, besprochen und in die entsprechende Homepage von
„Wir sind Kirche“ Deutschland gesetzt. Bei einem Konflikt um die Kath.
Hochschulgemeinde Hamburg wurde die Kirchenvolksanwaltschaft als Konfliktlösungsmodell
vorgeschlagen. Die Initiative Christenrechte Deutschland e.V. hat den
Vorschlag der KVA in ihrer Zeitschrift abgedruckt.
Ganz
auf internationalem Parkett wurde der Vorschlag aus Südtirol bei der Kirchenvolkssynode
der Reformbewegungen in Rom Anfang Oktober 2001 diskutiert. Man machte sich
den Vorschlag zu eigen. Das kam dadurch zum Ausdruck, dass er ins
Abschlussdokument Eingang fand im Rahmen der Forderung, Methoden für faire und
unparteiische Streitbeilegungen zu institutionalisieren und Mediationsmöglichkeiten
in der Kirche einzurichten.
Und
die Zukunft?
Der
Vorschlag einer KVA macht ein Bedürfnis in der Kirche deutlich, auf das nach
wie vor eine Antwort nötig ist. Die ablehnenden Äußerungen waren jenen ähnlich,
die zunächst gegen die Einrichtung der Volksanwaltschaft auf politischer Ebene
vorgebracht wurden. Ich glaube, dass die Diskussion und die Reaktionen um
unseren Vorschlag gezeigt haben, dass auch in der Kirche eine
weisungsungebundene Stelle zur Beilegung von Konflikten nötig ist. Die Diözesanleitung
wäre gut beraten, frühzeitig dieser Situation Rechnung zu tragen, nicht wenn
erst Feuer auf dem Dach ist. Wir sind im Vorstand davon überzeugt, dass die Idee
einer Kirchenvolksanwaltschaft weiterhin aktuell bleiben wird und in dieser
oder einer anderen Form verwirklicht werden sollte und werden dürfte.
Robert
Hochgruber