Angenommen werden ist wichtig

Geschiedene Wiederverheiratete nach wie vor diskriminiert

Der zwangsemeritierte jüdische Universitätsprofessor Viktor Klemperer, der dank seiner arischen Frau von der Deportation verschont und daher noch in Dresden leben durfte, wandte sich in irgendeiner Sache an eine Behörde. Man beschied ihm, er müsse zu einem anderen Amt, das weit entfernt lag. Er fragte, wie er dahin komme. Das sei ganz einfach; mit der Straßenbahn Nr. X. Klemperer sah den Beamten starr an, ob er denn nicht wisse, dass er als Nicht-Arier keine Straßenbahn benutzen dürfte? „Ach sooo ...“

Als nicht praktizierende Katholikin fühle ich das Bedürfnis zum Abendmahl zu gehen nicht. Dennoch überlege ich mir, wie es wäre, wenn ich von kirchlicher Seite nicht zugelassen würde. Zweifellos empfände ich dies als kränkende Diskriminierung. Doch die Gefahr der Zurückweisung besteht für mich nicht. Keiner würde fragen, ob ich denn durch vorbereitende Beichte, wie früher verlangt, in den Zustand der Gnade gekommen sei. Vermutlich würde man mich in die Reihen der Kommunionempfänger freudig aufnehmen. Nicht so andere Menschen, die, wenn auch kirchenfromm, das Recht auf den Empfang des Sakraments verwirkt haben. Soweit ich informiert bin, besteht das grausame Verbot des Abendmahlsempfangs für die so genannten wieder verheirateten Geschiedenen immer noch , allerdings eher theoretisch, denn ich glaube kaum, dass ein Pfarrer die sich zum Empfang der Kommunion einfindenden geschiedenen Wiederverheirateten zurückweisen würde. Allein die Drohung genügt, um Personen (mehrheitlich wären es wohl Frauen), die nach den Tröstungen der Kirche verlangen, fern zu halten. Eine kleine Geschichte aus meinem Bekanntenkreis gab mir Anlass, mich in der Rolle des unwissenden Beamten aus der Episode, die Klemperer in seinen Tagebüchern schildert, wieder zu finden. Eine Frau, mit etwa fünfzig Jahren geschieden wider ihren Willen heiratete einen verwitweten Mann und war ihm durch viele Jahre hindurch eine gute Ehefrau. Es war ihr Werk, dass der Haushalt wieder funktionierte, die heranwachsenden Stiefkinder, mit denen der Vater oft Streit hatte, wieder eine gute Familie fanden, die Sexualität des Mittfünfzigers in geordnete Bahnen kam, vom finanziellen Beitrag, den die betuchte Geschiedene leistete, zu schweigen. Auch war die neue Ehe gesellschaftlich anerkannt. Nur eben eines. Die Frau getraut sich durch die langen Ehejahre nicht, zum Kommunionempfang zu erscheinen aus Angst vor einer Zurückweisung. Einschlägige Äußerungen des eher reaktionären Pfarrers ließen das befürchten. Eine Zurückweisung an der Kommunionbank vor all den Messebesuchern wäre einer psychischen Katastrophe gleichgekommen. Und so lebte sie im Bewusstsein ausgeschlossen zu sein und durchlitt eine seelische Verletzung, von der keiner wusste. Ebenso wie die ausgeklügelten ungeheuren Diskriminierungen, denen Juden im Dritten Reich unterworfen wurden, in der Bevölkerung allgemein nicht bekannt waren.

Eindringlich fragen wir: was ist das für eine Kirche, auf welche Religion (Bindung) beruft sie sich, wenn sie eine brave Frau, die ein vorbildlich christliches Leben im Dienste der Familie führt, einer derartigen Zurücksetzung unterwirft? Das Verbot des Kommunionsempfangs ist ein klägliches Rückzugsgefecht einer einst übermächtigen Organisation, die ihren Machtverlust nicht verkraftet und sich an Wehrlosen austobt. Ratlos macht auch die Empfehlung naiver Kirchenleute, die Frau möge doch, um das Sakrament zu empfangen, ins nächste Dorf gehen, wo der Pfarrer sie nicht kennt. Das ist reiner Zynismus. Es geht nicht um die Sehnsucht nach der Oblate, jenem dünnen Ersatz für das kräftige und kräftigende Brot des letzten Abendmahls, es geht darum, angenommen zu werden.

Elisabeth Höglinger, St. Ulrich