Der fortgeschriebene Personalnotstand
Seelsorgeplan 2002 - 2012 kritisch betrachtet
Der Seelsorgeplan 2002 – 2012 ist nun seit einem Jahr in Kraft. Welche Antworten wurden und werden auf die derzeitige schwierige Personalsituation in der Seelsorge gegeben? Welche neuen Formen werden ausprobiert? Hält der Seelsorgeplan das, was er verspricht? Zunächst eine allgemeine Einschätzung, um dann die Problematik der Pastoralassistentinnen und –assistenten zu beleuchten.
Natürlich wäre es zu viel verlangt, jetzt schon Ergebnisse aufgrund des neuen Seelsorgeplanes zu erwarten. Aber die Frage muss erlaubt sein, ob er lediglich den Mangel verwaltet oder den Herausforderungen in der heutigen Pastoral mit zukunftsweisenden Perspektiven begegnet.
Ich habe den Eindruck, dass die Personalfrage „in Richtung Mangelverwaltung“ steuert, wie Generalvikar Josef Matzneller in Bezug auf den Priestermangel zugegeben hat (Dolomiten, 31.8./1.9.2002). Der Seelsorgeplan legt zunächst die prekäre Personalsituation an Priestern dar (Durchschnittsalter 65 Jahre) und prognostiziert, dass in den kommenden 10 Jahren die Diözesanpriester um 39%, die Ordenspriester um 25% abnehmen werden. Dabei nimmt man optimistisch an, dass je zwei Neupriester für Diözese und je zwei für die Orden jährlich geweiht werden. So wird in den kommenden 10 Jahren die Zahl der für die Pfarrseelsorge verfügbaren Priester um 25% abnehmen. Deshalb wird eine neue Organisation der Pfarrseelsorge als notwendig erachtet. Seelsorgeeinheiten mit Einzelpfarrei, Pfarrgemeinschaft (ein Pfarrer für mehrere Ortschaften) und Pfarrverband sollen diese neue Organisation, die eigentlich nicht so neu ist, darstellen. Pastoralteams mit Laien als „Pfarrverantwortlichen“ und einem zugeordneten „Pfarrseelsorger“ (in Anlehnung an den Kirchenrechtskanon 517 § 2) soll die Verantwortung für Seelsorgsaufgaben wegen des Rückgangs der Priester übertragen werden. Damit wurde ein Vorschlag des Vorstandes der Initiativgruppe aufgenommen.
Ein Zwischenruf
Da es zu wenige Priester gibt, haben auf einmal auch die Laien Gewicht und Bedeutung. Sie sollen Löcher stopfen. Auch den Priestern wird durch mehrere Pfarreien zusätzliche Arbeit zugemutet, obwohl sie immer älter werden. Am klerikalen, d.h. priesterorientierten System wird nichts geändert. Die Laien sind nur Aushilfskräfte, sie bekommen keine neuen rechtlich abgesicherten Zuständigkeiten.
Alle Pfarrmitglieder werden ersucht, aktiv und verantwortungsbewusst die seelsorglichen Aufgaben und Dienste mitzutragen, damit die Priester ihrer speziellen Tätigkeit nachgehen können. Laut einem Interview von Seelsorgeamtsleiter Bernhard Holzer (Dol. 21.1.2003) geht es „in der nächsten Zeit verstärkt darum, den Pfarrmitgliedern bewusst zu machen, dass wir sie brauchen“. Und Bernhard Holzer weiter: „Dass wir vermehrt auf Mitarbeit angewiesen sind, sollten wir als Chance für eine lebendigere Kirche nehmen. Leider ist es die Not, die hier Lösungen sucht.“ Laien sind also nicht Subjekt der Seelsorge, sondern sie werden gebraucht. In Seelsorgseinheiten mit mehr als 3500 Personen sollen Pastoralassistentinnen oder –assistenten von den Pfarreien hauptamtlich angestellt werden, wobei sich die Diözese mit einem finanziellen Beitrag beteiligt. Dazu später. Auch die kategoriale Seelsorge und die diözesanen Einrichtungen sollen nicht vernachlässigt werden.
Ein Beispiel:
Obwohl es rechtlich möglich gewesen wäre, wurde den Pfarrgemeinden in den neuen PGR-Statuten keine Entscheidungsbefugnis in organisatorischen Fragen zugestanden. Sollten wieder mehr Priester werden, kann auf die Laien ja verzichtet werden, oder? Viele Laien aber haben dies durchschaut und lassen sich nicht mehr „einspannen“ oder haben innerlich gekündigt.
Bei den allgemeinen Richtlinien für den künftigen Personaleinsatz fällt auf, dass das Thema Förderung der Frau keine Rolle spielt. Der Vorstand der Initiativgruppe hatte gefordert, dass Frauen bei gleicher Qualifikation der Vorzug gegeben wird. Konkrete Frauenförderung wird das genannt, gerade in der Kirche sehr notwendig.
Bei den Richtlinien für den Einsatz der Priester fällt neben wichtigen Bestimmungen zum Wohl der Priester auf, dass festgehalten wird, dass Priester grundsätzlich mit 70 Jahren das Recht haben, in den Ruhestand zu treten. Nur Gründe gesundheitlicher Natur werden für Ausnahmen zugelassen. Mir erscheint das als eine Zumutung, wenn man bedenkt, dass man im Normalfall mit 60 oder spätestens mit 65 Jahren in Pension geht, ja gehen muss. Ich frage mich, warum sich die Priester das gefallen lassen. Bei den Richtlinien für den Einsatz der Ständigen Diakone fällt auf, dass von der Ehrenamtlichkeit nicht wirklich abgegangen wird. Bezahlen fällt eben schwer.
Bei den Richtlinien für den Einsatz der Laientheologinnen und –theologen fällt auf, dass die Grundvoraussetzungen sehr hoch angesetzt sind sowie dass eine klare Absteckung des Arbeitsfeldes und eine sichere Finanzierung gefordert werden. Nichts zu lesen ist vom Einsatz verheirateter Priester, von Religionslehrerinnen und –lehrern, von nebenamtlichen oder Teilzeitanstellungen. Im Personal- und Raumplan werden abschließend die einzelnen Pfarreien mit ihrer derzeitigen Personalsituation und mit der vorausberechneten Entwicklung im Jahr 2012 aufgelistet. Mit dem Wissen um die prekäre Personalsituation ist aber wohl wenig getan, wobei nicht einmal die Richtlinien z.B. in Bezug auf Pastoralassistentinnen und –assistenten durchgehalten werden. In mehreren Pfarreien z.B. in St. Michael/Eppan, Naturns, Sarnthein, Milland und in vielen italienischen Stadtpfarreien sind 2012 keine pastoralen Hauptamtlichen vorgesehen, obwohl die Zahl der Einwohner meist deutlich über 3.500 Personen liegt.
Pastoralassistentin Martina Niederkofler, Meran über die derzeitige diözesane Rahmenordnung für Pastoralassistentinnen:
„In letzter Zeit hat sich da manches getan; vor allem freut es mich, dass die Diözese voll zu diesem Beruf zu stehen scheint. Was mir nicht gefällt, ist die finanzielle Regelung. Danach scheint eine hauptamtlich angestellte Pastoralassistentin vom Wohlwollen des jeweiligen Pfarrgemeinderates abhängig zu sein. Außerdem sind die meisten Pfarreien überfordert, wenn sie 80% des Gehaltes zahlen müssen.“
Kath. Sonntagsblatt, 11.1.2004
Damit wären wir beim Thema Anstellung von Pastoralassistentinnen und –assistenten. Inzwischen wurde dafür die Rahmenordnung erlassen (März 2003). Sie umschreibt das Berufsbild, mögliche Aufgabenfelder, regelt die Arbeitsweise und benennt die Anforderungen. Sodann wird auf die Anstellung, Besoldung und Dienstregelung eingegangen, um mit der Vorgangsweise für die Anstellung und die Finanzierung abzuschließen. Ein Beispiel: Bei einem abgeschlossenen theologischen Vollstudium entsprechen Gehalt und Lohnentwicklung jenem der Religionslehrpersonen in der Grundschule (mit Zweisprachigkeitszulage). Die derzeit tätigen Pastoralassistentinnen – nur eine ist hauptberuflich tätig – beurteilten die Rahmenordnung insgesamt positiv. Sie stelle eine stabilere Basis als bisher dar und lasse eine Aufwertung des Dienstes erkennen (Kath. Sonntagsblatt 8.6.2003). Bedenken werden bezüglich der kurzen Kündigungsfrist von drei Monaten geäußert, auch die finanzielle Unterstützung durch die Diözese hätte noch detaillierter festgelegt werden sollen. Diese sieht so aus, dass die Anstellung durch die Pfarrei geschehen muss und die Diözese einen Sockelbetrag von 20 % der Personalkosten beisteuert, der je nach wirtschaftlicher Situation der Pfarrei bis zu 50 % aufgestockt werden kann. Dies gilt nur für Vollzeit- und Teilzeitangestellte ab 50%. Es wurde ein „Diöz. Fond für Mitarbeiter“ (DFM) eingerichtet, aus dem die Beiträge gewährt werden. Der Vorstand der Initiativgruppe hatte eine Anstellung durch die Diözese und eine Finanzierung durch diese mit Übernahme von zwei Dritteln der Personalkosten vorgeschlagen. Das ebenso geforderte Diözesane Institut für den Unterhalt der Laien könnte im DFM verwirklicht sein. Ich frage mich, wo die Gelder hinkommen, die durch immer weniger Priester frei werden müssten.
Dekan Georg Peer über Othmar Maschler, der als Bezugsperson für die Pfarrei Tabland tätig ist:
„Eine bessere Lösung könnte ich mir nicht vorstellen: Othmar Maschler ist Religionslehrer, also für diese Aufgabe nicht bloß qualifiziert, sondern auch vom Beruf her geeignet. Er benützt mit seiner Familie die kirchlichen. Strukturen, also den 1eer stehenden Widum, und ist eine verlässliche Bezugsperson für die Pfarrei. Außerdem leistet er viele wertvolle Dienste, von der Verwaltung angefangen bis zu den Ministranten.“
Kath. Sonntagsblatt, 12.10.03
Mit der derzeitigen diözesanen Regelung werden die Pfarreien zu Bittstellern, die Risiken für die Pfarreien sind sehr groß, auch die Risiken für Laientheologinnen und -theologen sind erheblich. Die Pastoralassistentin von Brixen Irene Gross sagt selber in einem Interview der ital. Kirchenzeitung „Il Segno“ (14.2.2003) übersetzt: „Auch was die finanzielle Unterstützung betrifft werden Entscheidungen notwendig sein, um das Zusammenwirken der Diözese und der einzelnen Pfarreien besser zu verdeutlichen.“ Die Anstellung durch die Pfarreien oder die Diözese war auch ein Thema bei der Dekanekonferenz vom 20.2.2003. Es wurde darüber gesprochen, ob „nicht besser die Diözese als Anstellungsträgerin fungieren sollte.“ (Folium Dioecesanum, Aprilis 2003, S. 240) Mit dem Hinweis auf einen klaren Arbeitsvertrag und die soziale Absicherung werden die Bedenken abgetan. Die Deckung der Spesen durch die Pfarrei solle nicht durch eine Kirchensammlung erfolgen, wohl aber könnte bei den politischen Gemeinden um „Beiträge für den Kult“ angesucht werden. Es ist abzuwarten, ob diese Rahmenbedingungen zur Anstellung einer Reihe von dringend benötigten Pastoralassistentinnen oder –assistenten führen. Es sei notwendig, betonen die derzeitigen Pastoralassistentinnen, die Pfarreien von der Wichtigkeit dieses Dienstes zu überzeugen. „Dann wird sich auch ein Weg finden, ihn zu finanzieren.“ Die Frage bleibt, ob man sowohl auf Diözesan- wie auch auf Pfarrebene vorrangig in Personen oder in Sachen, z.B. Bauten, Restaurierungen, Orgeln „investieren“ will. Diese Überzeugungsarbeit dürfte die schwierigste sein. Laut Leitlinien der Pastoral (Nr. 87) sollen allerdings die Pfarreien dafür sorgen, dass „pastorale Projekte“ gegenüber „der Erhaltung von (kunsthistorischen) Gebäuden und Gegenständen ... nicht vernachlässigt werden.“
Robert Hochgruber
Aus einem Interview mit Paul M. Zulehner über den richtigen Weg zur Behebung des Priestermangels
„Die Bischöfe sind verantwortlich, die Gemeinden mit Priestern zu versorgen: Ein Weg ist der Import von Priestern. Das wird nicht reichen. Wenn es keinen Kandidaten des Bischofs gibt, müsste die Gemeinde dem Bischof jemanden aus ihrer Mitte vorschlagen - am besten mehrere Personen für ein Presbyterium. Dann gäbe es zwei Typen von Priestern: Den vom Bischof bestellten Wanderpriester und den gemeindegebundenen Priester. Dieser hätte eine kürzere Ausbildung, er wäre in einem anderen Sinne „vir probatus“ - gemeindeerfahren und nicht nur eheerfahren. Und sie sollten Akademiker sein. Für diese Gemeindepriester müsste es Ausnahmen vom Zölibatsgesetz geben. In weiterer Folge hieße das, dass auch erfahrene Frauen infrage kommen. Wenn auch dies von den Bischöfen nicht gemacht wird, gibt es einen weiteren Schritt, für den ein geschichtliches Vorbild die Kirche zu Karthago im Jahre 209 etwa ist. Damals wurde fest gehalten: Wenn die Kirche keinen Priester bereitstellen kann, soll jemand aus der Gemeinde wie ein Priester handeln. Manche meinen, wenn eines Tages die Gemeinden so handeln, wäre das ein Aufruhr gegen die katholische Kirchenordnung. Mir wäre es lieber, dass es dazu nicht käme, weil die Bischöfe früher eine Lösung finden. Doch als letztes Mittel würde ich es den Gemeinden zutrauen, ja sie sogar langfristig dazu ermutigen. Sie müssten sich aber zusammenschließen und in größerer Zahl handeln.“
Kurier, 30.6.2002
Probleme weitgehend hausgemacht
Es ist nicht verwunderlich, meinte der Vorstand der Initiativgruppe für eine lebendigere Kirche in einer Presseaussendung Anfang Oktober 2003, dass sich kein Priesteramtskandidat oder Laie als Vollhörer an der Phil.-Theol. Hochschule in Brixen inskribiert hat. Die Bedingungen, die heute junge Menschen für eine hauptamtliche Mitarbeit in der Kirche bräuchten, liegen nämlich nicht vor.
Die verpflichtende Ehelosigkeit der Priester und der Ausschluss der Frauen von Weiheämtern sind entscheidende Hindernisse. Der Priestermangel in der römisch katholischen Kirche ist weitgehend hausgemacht. Dafür sind weder der Zeitgeist, noch mangelnder Glaube verantwortlich. Erst wenn die Bedingungen der heutigen Zeit angepasst werden, lohnt es sich, über weitere Gründe nachzudenken.
Der Vorstand ersucht, folgende Situation in Südtirol zu bedenken und Vergleiche mit anderen christlichen Kirchen anzustellen: Viele verheiratete Religionslehrerinnen und Religionslehrer in Südtirol würden gerne priesterlich tätig sein.
Eine große Anzahl jener ca. 70 Südtiroler Priester, die wegen einer Frau aus dem Dienst ausscheiden mussten, könnten sich vorstellen zurückzukehren. Das ergaben persönliche Befragungen.
Laien studieren vermutlich deshalb kaum mehr als Vollhörer Theologie, da viele die derzeit in der Diözese geltenden Regelungen für den Einsatz von hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pfarreien nicht akzeptieren können.