Das Volk begehrt
Gute Regeln für direkte Demokratie sind gefragt
Das
Volksbegehren ist gestartet. Es geht um mehr direkte Demokratie vor
allem auf Landesebene, aber auch in den Gemeinden. Warum eigentlich,
werden sich manche fragen. Sind wir denn mit der demokratischen
politischen Vertretung im Landtag und in den Gemeinden nicht gut genug
bedient?
Direkte Demokratie, z.B. Volksabstimmungen über bestimmte Fragen oder Gesetzesinitiativen aus der Basis ergänzen die Tätigkeit der politischen Vertreterinnen und Vertreter. Es ist eine notwendige Ergänzung. Wollen Sie zu bestimmten Themen im Land oder in den Gemeinden nicht auch selber mitentscheiden? Wenn nein, brauchen Sie nicht weiter lesen. Wenn ja, fragt sich, welche Bedingungen es braucht, damit direktdemokratische Instrumente greifen können.
Noch einmal, ich halte die direkte Demokratie nicht für ein Patentrezept für alles, für eine Lösungsmethode aller schwierigen Fragen. Volksabstimmungen gehen auch keineswegs immer im Sinne der Antragstellenden aus. Mündige Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sollten sich dieses Instrument aber nicht aus der Hand nehmen lassen. Wie das möglich wäre? Indem die Anwendungsregeln, z.B. die Hürden für das Einbringen eines Volksbegehrens so gestaltet werden, dass die erforderliche Unterschriftenanzahl kaum zustande kommen kann. Der Entwurf von Landeshauptmann Luis Durnwalder für das Gesetz zur Regelung der direkten Demokratie sieht solch hohen Hürden vor.
Volksbegehren bringen eine breite Diskussion. Bürgerinnen und Bürger müssen und dürfen sich auseinandersetzen und eine Entscheidung treffen. Das halte ich für positiv. Schimpfen und jammern ist zu wenig. Volksbegehren verhindern, dass Entscheidungen vorwiegend aufgrund der Interessen verschiedener Gruppen, Lobbys genannt, getroffen werden. Es würde auch die Politikerinnen und Politiker bei den Entscheidungen entlasten. Natürlich sind diese nicht davon begeistert, da ihre Macht eingeschränkt würde. Aber sie sollten nur jene Macht haben, die wir nicht auch selber ausüben können. Meinen Sie das auch? Dann unterschreiben Sie bitte das Volksbegehren.
Wo? In allen Gemeindeämtern ist es von April bis September möglich, ebenso wie im Rahmen besonderer Aktionen oder bei Unterschriftenständen in größeren Zentren. Die „Impulse" werden weiter berichten!
Robert Hochgruber