Es
ist höchste Zeit
Ein
neues Anforderungsprofil für Bischöfe
Am 4. November 2001 haben sich mehr als 100 Christinnen und Christen, Laien und Kleriker, zur ersten Österreichischen Kirchenvolks-Konferenz in Wien getroffen. Es sollte ein neues Anforderungsprofil für Bischöfe erstellt werden. Impulsreferate von Univ. Prof. Paul M. Zulehner, dem Initiator der Kirchenvolksbegehrens Thomas Plankensteiner und zwei Pfarrern standen am Beginn. In Workshops wurden Aufgabenbereiche, Wahlmodus und Amtsdauer, Anforderungsprofil, äußeres Erscheinungsbild und Zeremoniell sowie Dezentralisierung und Vollmacht der Bischöfe besprochen. Als Ergebnis wurden bei der Kirchenvolks-Konferenz mit großen Mehrheiten folgende Beschlüsse gefasst:
· In vielen Gruppen und Gemeinden ist leider der Eindruck entstanden, seitens der Kirchenführung nicht wirklich dialogbereit gehört zu werden. Wir appellieren an die Bischöfe, zu „hören, was der Geist den Gemeinden sagt“ (vgl. Offb 2,7) und den Dialog mit den konstruktiven Kritikern zu suchen. Die Bischöfe sollen auch jene Auffassungen und Bedürfnisse der Diözesanen an die vatikanischen Gremien weiterleiten, von denen sie selbst nicht überzeugt sind. Der Bischof soll sich dessen bewusst sein, dass er mehr als ein „Sprachrohr Roms“ ist.
Der Diözesanbischof wird in unserer Gesellschaft als gewichtiger Repräsentant unserer Kirche gesehen. Er soll deshalb verstärkt persönlich Stellung nehmen zu innerkirchlichen und gesellschaftlichen Problemen.
Die TeilnehmerInnen an der Kirchenvolks-Konferenz richten an alle KatholikInnen, an die kirchlichen VerantwortungsträgerInnen und insbesondere an die Bischöfe und an sich selbst den dringenden Appell, sich angesichts der zunehmenden innerkirchlichen Polarisierungen intensiv um die Nutzung aller denkbaren vertrauensbildenden und ‑fördernden Maßnahmen zu bemühen.
Das Ernennungsrecht des Papstes wird nicht in Zweifel gezogen, aber es soll sichergestellt werden, dass keine Bischofsernennung gegen den Wunsch der Diözesen erfolgt. Ein reformiertes Verfahren soll vier wesentliche Elemente beinhalten:
Eine vakante Diözese ist auszuschreiben.
Die Bewerber oder darüber hinaus Vorgeschlagene haben sich einem Hearing gegenüber den Repräsentantinnen und Repräsentanten der Diözese und insbesondere der diözesanen kirchlichen Einrichtungen zu stellen und ihre Absichten darzulegen.
Das Ergebnis des gesamten Bewerbungsverfahrens ist dem Papst als Unterlage für die Ernennung zu übermitteln.
Das Nachfolgerecht für Koadjutoren ist abzuschaffen.
Wir brauchen für den bischöflichen Dienst personaler, kollegialer und synodaler Führung kompetente Personen mit theologischem Fachwissen, pastoraler Erfahrung und der Fähigkeit, auch anderen Meinungen ohne Vorurteile zu begegnen und so Gemeinschaft zu stiften.
Wir brauchen im bischöflichen Dienst eine Persönlichkeit, die sich vorrangig der eigenen Diözese verpflichtet fühlt, eine politische Persönlichkeit mit Zivilcourage, die gläubig, glaubwürdig, schlicht, einfach und menschlich unter den Menschen lebt.
Die Bischöfe werden gebeten, überholte Anredeformen (wie Exzellenz und Eminenz) öffentlich und eindeutig abzulegen. Sie sollen in der Kleidung angemessen und im Lebensstil bescheiden auftreten.
Liturgische Formen sollten nicht zu einer Kluft zwischen kirchlichen Amtsträgern und Kirchenvolk führen. Sie sollen symbolhaft, jedoch einfach sein und die Mitfeier aller fördern.
Wir wünschen uns, dass unsere Bischöfe das Subsidiaritätsprinzip ernst nehmen, und die Pfarren und Gemeinden ihrer Diözesen zu selbständigen Entscheidungen ermutigen. Unsere Bischöfe sollen ihre Selbständigkeit gegenüber „Rom“ wahren.
Abschließend wurden die Mitglieder der Österreichischen Bischofskonferenz ersucht, persönlich diesen Anforderungen so nahe wie möglich zu kommen, und bei der Suche allfälliger Bischofskandidaten streng auf die darin ausgedrückten Kriterien zu achten, und diese Kriterien auch gegenüber dem Vatikan zu vertreten.
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