Kirchenvolksanwaltschaft

 Ein neuer Umgangsstil in einer geschwisterlichen Kirche

Eine Möglichkeit, damit alle zu ihrem Recht kommen

 Der ausgearbeitete Vorschlag

Ziel

a)    An die Kirchenvolksanwältin / den Kirchenvolksanwalt können sich alle Personen wenden, die mit Vertretern der Kirche und deren Vorgangsweisen oder deren Verlaut­barungen und Standpunkten nicht einverstanden sind. Hier finden sie eine Partnerin / ei­­nen Partner, mit der/dem sie ihr Anliegen in aller Offenheit besprechen können und wenn nötig zu ihrem Recht kommen.

b)    Menschen, die sich ungerecht behandelt fühlen, finden in der Kirchenvolksanwältin / im Kirchenvolksanwalt einen von der Kirchenleitung unabhängigen und kompetenten Menschen. Es können Gespräche stattfinden und es kann der „Fall“ aufgerollt und neu überprüft werden.

c)    Es können Konflikte ausgetragen werden. Sie verschwinden nicht in verdrängte Winkel und können auch nicht von der Verursacherseite zerredet oder glatt gebügelt werden.

d)    Es geht der Initiativgruppe für eine lebendigere Kirche darum, dass solche Christinnen und Christen sich nicht zurückziehen, nicht verstummen, nicht resignieren und der Kirche nicht den Rücken kehren.

 

Verfahrensweise zur Bestimmung der Kirchenvolksanwältin / des Kirchenvolksanwaltes

Der Bischof, die deutsch-ladinische und italienische Sektion des Pastoralrates, die deutsch-ladinische und italienische Sektion des Priesterrates und die Vorsitzenden des Katholischen Forums sowie die Vorsitzenden und Stellvertreter/Innen der darin zusammengeschlossenen Verbände und die Vertreterinnen bzw. Vertreter der Consulta delle aggregazioni laicali wählen mit qualifizierter Mehrheit von zwei Drittel die Kirchenvolksanwältin / den Kirchenvolksanwalt. Sie / er muss nicht  Mitglied des Wahlgremiums sein.

Die Kirchenvolksanwältin / der Kirchenvolksanwalt darf nach Annahme seines Auftrages keine leitenden Aufgaben auf Diözesanebene ausüben oder in einem Lohnverhältnis mit dem Bischöflichen Ordinariat stehen.

Amtsdauer

Die Amtsdauer beträgt fünf Jahre entsprechend der Amtsdauer der diözesanen Gremien.

Ort

Die Arbeitsstelle der Kirchenvolksanwältin bzw. des Kirchenvolksanwaltes befindet sich außerhalb des Bischöflichen Ordinariates (Pastoralzentrum) in Bozen.

Finanzierung

Die Kirchenvolksanwältin / der Kirchenvolksanwalt wird von der Diözese angestellt und bezahlt. Das Wahlgremium legt den zeitlichen Umfang der Tätigkeit, die finanzielle Vergütung und das Jahresbudget fest.

Tätigkeitsfeld

Das Tätigkeitsfeld umfasst die Pfarreien, Dekanate, die diözesanen Strukturen und die kirchlichen Verbände und Vereine. An die Kirchenvolksanwältin / den Kirchenvolksanwalt können sich Einzelpersonen oder Verbände wie auch Gremien wenden.

Warum gerade jetzt?

Wir vom Vorstand der Initiativgruppe für eine lebendigere Kirche schlagen den Kirchenvolksanwalt / die Kirchenvolksanwältin nicht vor, weil es derzeit große Probleme in der Diözese gibt, wenn man von den allgemeinen Problemen in der Kirche absieht. Wir sind überzeugt, dass eine Kirchenvolksanwaltschaft mithelfen kann, dass auftretende Probleme nicht allzu groß werden. Deshalb braucht es heutzutage diese unabhängige Instanz.

Wir stellen fest, dass der Großteil der Christinnen und Christen selbständig denken und auf ihre Rechte bestehen. Eine Kirchenvolksanwaltschaft würde eine Aufweichung des hierarchischen Systems darstellen. Sie würde dem Rechtsverständnis eines Großteils der heutigen Gläubigen in der Diözese entsprechen. Sie sind es von politischer Seite gewohnt, dass sie sich bei vermeintlich ungerechter Behandlung an eine unabhängige Stelle wie die Volksanwaltschaft wenden können.

Wenn die Diözesanleitung dieser Situation der heutigen Menschen Rechnung tragen will, wäre es angebracht, auch in der eigenen Institution eine ähnliche unabhängige Stelle zu schaffen. Dies würde vermutlich in den Augen vieler Gläubiger die Kirche aufwerten.

Eine Kirchenvolksanwältin / ein Kirchenvolksanwalt wäre zudem ein Signal für all jene, die von der Kirche nicht mehr viel wissen wollen oder sich von ihr verabschiedet haben. So könnten sie ihre Anliegen überprüfen lassen und gegebenenfalls die Probleme beseitigen.

Der Vorstand der Initiativgruppe ist sich bewusst, dass der Vorschlag einer Kirchenvolks­anwältin / eines Kirchenvolksanwaltes aus dem politischen Bereich übernommen ist. Wir sind überzeugt, dass es für eine Kirche durchaus statthaft ist, gelungene Modelle aus dem politischen Bereich zu übernehmen.

Bei welchen Problematiken wäre in der Vergangenheit die Kirchenvolksanwaltschaft nötig gewesen?

Gruppen in der Kirche

Religionsunterricht

Vorwürfe von sexuellem Missbrauch

Umgang mit Besitztümern

Pfarreien

Hat der Vorschlag Aussicht auf Verwirklichung?

Wir vom Vorstand der Initiativgruppe sind uns bewusst, dass die Verwirklichung dieses Vorschlages nicht so einfach ist. Im Kirchenrecht ist eine entsprechende Stelle nicht vorgesehen, aber auch nicht untersagt. Das Kirchenrecht stammt aus dem Jahre 1983 und muss somit nicht mehr in allen Punkten den heutigen Gegebenheiten gerecht werden. Wir sind uns bewußt, dass es im derzeitigen kirchlichen System keine Gewaltentrennung gibt. Die ausführende, richterliche und gesetzgebende Gewalt befindet sich in der Hand des Bischofs bzw. des Papstes.

Das erschwert die Einrichtung einer Kirchenvolksanwaltschaft, da bei den Amtsträgern das Verständnis für Machtkontrolle gering ist. Trotzdem könnte ein Bischof auf Vorschlag von Verbänden und Gremien eine Kirchenvolksanwaltschaft einrichten.

Wege zur Umsetzung des Vorschlages

Der Vorstand der Initiativgruppe hat an Diözesanbischof Wilhelm Egger, an die deutsch-ladinische und italienische Sektion des Pastoralrates, an die deutsch-ladinische und italienische Sektion des Priesterrates und an das Katholische Forum sowie an die darin zusammengeschlossenen Verbände und an die Consulta delle aggregazioni laicali das Ansuchen gerichtet, unseren Vorschlag zu über­prüfen, dazu Stellung zu nehmen, gegebenenfalls Abänderungen des Vorschlages zu machen. Wir hoffen, dass das Ergebnis der Beratungen die Einrichtung der Kirchenvolksanwaltschaft sein möge.

Vorschlag teilweise schon verwirklicht

In der Kirche ist unser Vorschlag nicht gänzlich neu. Teilweise wurde er bereits verwirklicht. Z.B. gibt es in den Diözesen Wien und Linz eine Ombudsstelle für Personen, die von Mitarbeitern der Kirche sexuell missbraucht wurden. (siehe Kästen).

Der Vorschlag einer Kirchenvolksanwaltschaft bedeutet unserer Meinung nach nicht, in der Kirche gäbe es nur Probleme und Fehler oder ungerechte Behandlung. Wir sehen und freuen uns an all dem Guten, das durch die Gläubigen und die Vertreterinnen und Vertreter der Kirchenleitung geschieht.  Es dürfte wohl im Interesse aller in der Kirche liegen, dass bei vermeintlichen oder tatsächlichen Fehlern die Christinnen und Christen zu ihrem Recht kommen. Angst vor einer solchen Stelle erscheint uns nicht berechtigt. Das mögliche Argument, dass es eine Kirchenvolksanwaltschaft nicht brauchen würde, da es in der Vergangenheit kaum entsprechende Fälle gegeben habe, könnte erst nach Einrichtung der betreffenden Stelle entkräftet werden. Die Ämter und Schiedsstellen im Bischöflichen Ordinariat, die bisher bei Streitfällen vermittelten, sind von ihrer Aufgabe her weisungsgebunden. Bisher gab es somit keine unabhängige Stelle.


In der kommenden Ausgabe der Impulse werden die Reaktionen, Anregungen, Änderungswünsche zum Vorschlag veröffentlicht.


Folgende Persönlichkeiten unterstützen den Vorschlag öffentlich


Die Kirchenvolksanwaltschaft könnte ein Beitrag der Institution Kirche zur Fastenzeit sein.

So wie alle Gläubigen Buße, Umkehr und Neuorientierung suchen sollen, müsste auch die Institution gegenüber eigenen Fehlern offen und zur Umkehr bereit sein.

Diözese Linz: Beratungsstellen für Missbrauchs-Opfer         

 Bei Übergriffen kirchlicher Verantwortlicher gegenüber Kindern und Jugendlichen: Spezielle Ombudsleute sollen Interessen der Opfer vertreten – Bischof Aichern errichtet „Diözesane Kommission gegen Missbrauch und Gewalt“. Zu Ombundspersonen wurden die Familienberaterin Dr. Martha Schicho und der Leiter der Telfonseelsorge Dr. Roman Leitner bestimmt.

KATHPRESS vom 2.4.1996

Sexueller Missbrauch: Jetzt Ombudsstelle in der Erzdiözese Wien

Die neue Ombudsstelle ist unabhängig, und sie ist bewusst außerhalb der Strukturen der Erzdiözese Wien angesiedelt. Das berichtet das diözesane Mitarbeitermagazin „thema Kirche“. Zuständig ist die Stelle ausschließlich für Opfer. Der Ombudsstelle gehören zwei Jugendneuropsychiater und zwei Psychotherapeutinnen an.

Die neue Ombudsstelle solle dazu beitragen, daß für Opfer sexuellen Mißbrauchs durch Kleriker, Ordensleute und Laiendienstnehmer der Erzdiözese Wien, ihrer Pfarren und sonstigen Einrichtungen alle erforderliche therapeutische und juridische Beratung gesichert ist, heißt es in „thema kirche“. Die Einrichtung solle aber auch dazu beitragen, daß mutmaßlichen oder schuldiggesprochenen Tätern geholfen wird, um weiteren Mißbrauch zu verhindern. Nicht zuletzt solle die Existenz dieser Stelle auch Zeugen Mut zur Zivilcourage machen. „Es geht um Kinder, um schutzwürdige Persönlichkeiten, deren Glaubwürdigkeit leider meist unterschätzt wird, wenn es um sexuellen Mißbrauch geht“.

KATHPRESS   8. 8. 96