Kirchenvolksanwaltschaft
Ein
neuer Umgangsstil in einer geschwisterlichen Kirche
Eine
Möglichkeit, damit alle zu ihrem Recht kommen
Der
ausgearbeitete Vorschlag
a)
An die Kirchenvolksanwältin / den Kirchenvolksanwalt können sich alle
Personen wenden, die mit Vertretern der Kirche und deren Vorgangsweisen oder
deren Verlautbarungen und Standpunkten nicht einverstanden sind. Hier finden
sie eine Partnerin / einen Partner, mit der/dem sie ihr Anliegen in aller
Offenheit besprechen können und wenn nötig zu ihrem Recht kommen.
b)
Menschen, die sich ungerecht behandelt fühlen, finden in der
Kirchenvolksanwältin / im Kirchenvolksanwalt einen von der Kirchenleitung unabhängigen
und kompetenten Menschen. Es können Gespräche stattfinden und es kann der
„Fall“ aufgerollt und neu überprüft werden.
c)
Es können Konflikte ausgetragen werden. Sie verschwinden nicht in verdrängte
Winkel und können auch nicht von der Verursacherseite zerredet oder glatt gebügelt
werden.
d)
Es geht der Initiativgruppe für eine lebendigere Kirche darum, dass
solche Christinnen und Christen sich nicht zurückziehen, nicht verstummen,
nicht resignieren und der Kirche nicht den Rücken kehren.
Verfahrensweise zur Bestimmung der Kirchenvolksanwältin / des Kirchenvolksanwaltes
Der
Bischof, die deutsch-ladinische und italienische Sektion des Pastoralrates, die
deutsch-ladinische und italienische Sektion des Priesterrates und die
Vorsitzenden des Katholischen Forums sowie die Vorsitzenden und
Stellvertreter/Innen der darin zusammengeschlossenen Verbände und die
Vertreterinnen bzw. Vertreter der Consulta delle aggregazioni laicali wählen
mit qualifizierter Mehrheit von zwei Drittel die Kirchenvolksanwältin / den
Kirchenvolksanwalt. Sie / er muss nicht Mitglied
des Wahlgremiums sein.
Die
Kirchenvolksanwältin / der Kirchenvolksanwalt darf nach Annahme seines
Auftrages keine leitenden Aufgaben auf Diözesanebene ausüben oder in einem
Lohnverhältnis mit dem Bischöflichen Ordinariat stehen.
Amtsdauer
Die
Amtsdauer beträgt fünf Jahre entsprechend der Amtsdauer der diözesanen
Gremien.
Die
Arbeitsstelle der Kirchenvolksanwältin bzw. des Kirchenvolksanwaltes befindet
sich außerhalb des Bischöflichen Ordinariates (Pastoralzentrum) in Bozen.
Die
Kirchenvolksanwältin / der Kirchenvolksanwalt wird von der Diözese angestellt
und bezahlt. Das Wahlgremium legt den zeitlichen Umfang der Tätigkeit, die
finanzielle Vergütung und das Jahresbudget fest.
Das
Tätigkeitsfeld umfasst die Pfarreien, Dekanate, die diözesanen Strukturen und
die kirchlichen Verbände und Vereine. An die Kirchenvolksanwältin / den
Kirchenvolksanwalt können sich Einzelpersonen oder Verbände wie auch Gremien
wenden.
Warum
gerade jetzt?
Wir
vom Vorstand der Initiativgruppe für eine lebendigere Kirche schlagen den
Kirchenvolksanwalt / die Kirchenvolksanwältin nicht vor, weil es derzeit große
Probleme in der Diözese gibt, wenn man von den allgemeinen Problemen in der
Kirche absieht. Wir sind überzeugt, dass eine Kirchenvolksanwaltschaft
mithelfen kann, dass auftretende Probleme nicht allzu groß werden. Deshalb
braucht es heutzutage diese unabhängige Instanz.
Wir
stellen fest, dass der Großteil der Christinnen und Christen selbständig
denken und auf ihre Rechte bestehen. Eine Kirchenvolksanwaltschaft würde eine
Aufweichung des hierarchischen Systems darstellen. Sie würde dem Rechtsverständnis
eines Großteils der heutigen Gläubigen in der Diözese entsprechen. Sie sind
es von politischer Seite gewohnt, dass sie sich bei vermeintlich ungerechter
Behandlung an eine unabhängige Stelle wie die Volksanwaltschaft wenden können.
Wenn
die Diözesanleitung dieser Situation der heutigen Menschen Rechnung tragen
will, wäre es angebracht, auch in der eigenen Institution eine ähnliche unabhängige
Stelle zu schaffen. Dies würde vermutlich in den Augen vieler Gläubiger die
Kirche aufwerten.
Eine
Kirchenvolksanwältin / ein Kirchenvolksanwalt wäre zudem ein Signal für all
jene, die von der Kirche nicht mehr viel wissen wollen oder sich von ihr
verabschiedet haben. So könnten sie ihre Anliegen überprüfen lassen und
gegebenenfalls die Probleme beseitigen.
Der Vorstand der Initiativgruppe ist sich bewusst, dass der Vorschlag einer Kirchenvolksanwältin / eines Kirchenvolksanwaltes aus dem politischen Bereich übernommen ist. Wir sind überzeugt, dass es für eine Kirche durchaus statthaft ist, gelungene Modelle aus dem politischen Bereich zu übernehmen.

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Bei welchen Problematiken wäre in der Vergangenheit die Kirchenvolksanwaltschaft nötig gewesen? |
Gruppen
in der Kirche
Wenn
Priester ihr Amt niedergelegt haben und ausgetreten sind. Laut Aussagen von
Betroffenen war die Verfahrensweise und der darauffolgende Umgang mit ihnen
nicht immer annehmbar.
Wenn
Personengruppen z.B. Homosexuelle, wiederverheiratete Geschiedene sich
ungerecht behandelt und benachteiligt fühlen.
Wenn
der Pfarrer Personen oder Personengruppen während der Predigt
ungerechtfertigt – wenn auch meist indirekt – angegriffen hat.
Religionsunterricht
Wenn
Eltern den Eindruck haben, dass ihre Kinder und Jugendlichen im Religionsunterricht
nicht korrekt behandelt werden und sie bereits beim Inspektor für den
Religionsunterricht und dem Amt für Religionsunterricht ihr Problem
vorgebracht haben.
Wenn
Religionslehrerinnen oder Religionslehrern die kirchliche Lehrerlaubnis
ungerechtfertigt entzogen wird.
Vorwürfe
von sexuellem Missbrauch
Wenn
Vorwürfe von sexuellem Missbrauch durch kirchliche Amtsträger aufgetaucht
sind oder auftauchen. Gerechtfertigte oder ungerechtfertigte Vorwürfe
sollen zum Wohl aller Betroffenen geklärt und den Opfern geholfen werden.
Umgang
mit Besitztümern
Wenn
kirchliche Güter veräußert werden, ohne dass die Kriterien der Vergabe
dargelegt werden. Es hat in der Vergangenheit zahlreiche Klagen von Pächtern
gegeben, die sich übervorteilt glaubten.
Pfarreien
Wenn
sich einzelne Mitglieder in den Pfarrgemeinderäten unkorrekt oder ungerecht
behandelt fühlten.
Wenn
ein Pfarrer Veränderungen in der Pfarrei einführt, ohne den
Pfarrgemeinderat zu befragen.
Wenn
Sakramente wie die Taufe nicht gespendet werden, weil die Lebensführung der
Eltern für den Pfarrer nicht annehmbar ist.
Wenn
Pfarreien bzw. Pfarrgemeinderäte sich bei der Bestellung des neuen Pfarrers
übergangen fühlen.
Wenn
kein Pfarrgemeinderat in der Pfarrei existiert oder wenn er nur selten
einberufen wird.
Wenn
ein Pfarrer die Tätigkeit des Pfarrgemeinderates behindert oder wenn ein
Pfarrgemeinderat die Seelsorge des Pfarrers unmöglich macht.
Wenn
Pfarrer von ihrem derzeitigen Vetorecht Gebrauch machen, könnte in Zukunft
der Rekurs an die Kirchenvolksanwaltschaft eingereicht werden.
Wenn
sich Priester oder Pfarrgemeinderäte von Vertretern der Ämter des Bischöflichen
Ordinariates nicht korrekt behandelt fühlen.
Wir
vom Vorstand der Initiativgruppe sind uns bewusst, dass die Verwirklichung
dieses Vorschlages nicht so einfach ist. Im Kirchenrecht ist eine entsprechende
Stelle nicht vorgesehen, aber auch nicht untersagt. Das Kirchenrecht stammt aus
dem Jahre 1983 und muss somit nicht mehr in allen Punkten den heutigen
Gegebenheiten gerecht werden. Wir sind uns bewußt, dass es im derzeitigen
kirchlichen System keine Gewaltentrennung gibt. Die ausführende, richterliche
und gesetzgebende Gewalt befindet sich in der Hand des Bischofs bzw. des
Papstes.
Das
erschwert die Einrichtung einer Kirchenvolksanwaltschaft, da bei den Amtsträgern
das Verständnis für Machtkontrolle gering ist. Trotzdem könnte ein Bischof
auf Vorschlag von Verbänden und Gremien eine Kirchenvolksanwaltschaft
einrichten.
Der
Vorstand der Initiativgruppe hat an Diözesanbischof Wilhelm Egger, an die
deutsch-ladinische und italienische Sektion des Pastoralrates, an die
deutsch-ladinische und italienische Sektion des Priesterrates und an das
Katholische Forum sowie an die darin zusammengeschlossenen Verbände und an die
Consulta delle aggregazioni laicali das Ansuchen gerichtet, unseren Vorschlag zu
überprüfen, dazu Stellung zu nehmen, gegebenenfalls Abänderungen des
Vorschlages zu machen. Wir hoffen, dass das Ergebnis der Beratungen die
Einrichtung der Kirchenvolksanwaltschaft sein möge.
Vorschlag teilweise schon verwirklicht
In
der Kirche ist unser Vorschlag nicht gänzlich neu. Teilweise wurde er bereits
verwirklicht. Z.B. gibt es in den Diözesen Wien und Linz eine Ombudsstelle für
Personen, die von Mitarbeitern der Kirche sexuell missbraucht wurden. (siehe Kästen).
Der
Vorschlag einer Kirchenvolksanwaltschaft bedeutet unserer Meinung nach nicht, in
der Kirche gäbe es nur Probleme und Fehler oder ungerechte Behandlung. Wir
sehen und freuen uns an all dem Guten, das durch die Gläubigen und die
Vertreterinnen und Vertreter der Kirchenleitung geschieht.
Es dürfte wohl im Interesse aller in der Kirche liegen, dass bei
vermeintlichen oder tatsächlichen Fehlern die Christinnen und Christen zu ihrem
Recht kommen. Angst vor einer solchen Stelle erscheint uns nicht berechtigt. Das
mögliche Argument, dass es eine Kirchenvolksanwaltschaft nicht brauchen würde,
da es in der Vergangenheit kaum entsprechende Fälle gegeben habe, könnte erst
nach Einrichtung der betreffenden Stelle entkräftet werden. Die Ämter und
Schiedsstellen im Bischöflichen Ordinariat, die bisher bei Streitfällen
vermittelten, sind von ihrer Aufgabe her weisungsgebunden. Bisher gab es somit
keine unabhängige Stelle.
In der kommenden Ausgabe der Impulse werden die Reaktionen, Anregungen, Änderungswünsche zum Vorschlag veröffentlicht.
Folgende
Persönlichkeiten unterstützen den Vorschlag öffentlich
Battisti
Heinz,
Kaltern, Vorstandsmitglied des Jugenddienstes Überetsch
Friedel
Don Dario,
Bozen / St. Jakob, Priester
- Religionslehrer i.R. – Mitglied
des Priesterrates der Diözese
Gänsbacher
Calenzani Gertrud,
Birchabruck, Vorstandsmitglied der Plattform
für Alleinerziehende, Mitglied des Beirates für Chancengleichheit
Gluderer
Herbert,
Dorf Tirol, Priester und Religionslehrer
Kronbichler
Florian,
Bozen, Journalist, Pfarrgemeinderatsmitglied der Pfarrei
Christ König
Kusstatscher
Mayr Maria
, Villanders, stellvertr. Landesvorsitzende des KVW
Kusstatscher
Sepp, Villanders,
Berufschuldirektor
Lazzeri
Reinhard,
Pfarrer, Kurtinig
Messner
Alfons,
Bozen, verheirateter Priester, Pfarrgemeinderatsmitglied
Niederstätter
Anton,
Pinzon, Pfarrer i.R.
Palfrader
Angelo, Bozen,
Koordinator der Glaubensgruppe bei der Homosexuelleninitiative
Centaurus
Peer
Georg,
Naturns, Dekan
Thaler
Franz, Reinswald,
ehemaliger KZ-Häftling
Unterkircher
Peintner Maria Theresia,
Schabs, Religionslehrerin, Mitglied des Pastoralrates der Diözese
Wieser
Franz,
Lima / Peru, verheirateter Südtiroler Priester
Die
Kirchenvolksanwaltschaft könnte ein Beitrag
der Institution Kirche zur Fastenzeit sein.
So wie alle Gläubigen Buße, Umkehr und Neuorientierung suchen sollen, müsste auch die Institution gegenüber eigenen Fehlern offen und zur Umkehr bereit sein.
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Diözese Linz:
Beratungsstellen für Missbrauchs-Opfer
Bei Übergriffen kirchlicher Verantwortlicher gegenüber Kindern und Jugendlichen: Spezielle Ombudsleute sollen Interessen der Opfer vertreten – Bischof Aichern errichtet „Diözesane Kommission gegen Missbrauch und Gewalt“. Zu Ombundspersonen wurden die Familienberaterin Dr. Martha Schicho und der Leiter der Telfonseelsorge Dr. Roman Leitner bestimmt. KATHPRESS
vom 2.4.1996 |
Sexueller
Missbrauch: Jetzt
Ombudsstelle in der Erzdiözese
Wien Die
neue Ombudsstelle ist unabhängig, und sie ist bewusst außerhalb der
Strukturen der Erzdiözese Wien angesiedelt. Das berichtet das diözesane
Mitarbeitermagazin „thema Kirche“. Zuständig ist die Stelle ausschließlich
für Opfer. Der
Ombudsstelle gehören zwei Jugendneuropsychiater und zwei
Psychotherapeutinnen an. Die neue Ombudsstelle solle dazu beitragen, daß für Opfer sexuellen Mißbrauchs durch Kleriker, Ordensleute und Laiendienstnehmer der Erzdiözese Wien, ihrer Pfarren und sonstigen Einrichtungen alle erforderliche therapeutische und juridische Beratung gesichert ist, heißt es in „thema kirche“. Die Einrichtung solle aber auch dazu beitragen, daß mutmaßlichen oder schuldiggesprochenen Tätern geholfen wird, um weiteren Mißbrauch zu verhindern. Nicht zuletzt solle die Existenz dieser Stelle auch Zeugen Mut zur Zivilcourage machen. „Es geht um Kinder, um schutzwürdige Persönlichkeiten, deren Glaubwürdigkeit leider meist unterschätzt wird, wenn es um sexuellen Mißbrauch geht“. KATHPRESS
8. 8. 96 |