These
1: Jesus hat keine hierarchische Kirche gegründet
Prof.
DDr. Hasenhüttl
2.) Da das NT das
Herr-Knecht-Verhältnis zurückweist, wir Freunde oder Brüder, Geschwister,
genannt und alle Machtgelüste der Jünger Jesu getadelt werden, ist eine
strukturelle Unter- und Überordnung in der Kirche auszuschließen. Freundschaft
kennt keine strukturelle Unterordnung, sondern meint dialogische Beziehung. So
erklärte die 2. LA Bischofskonferenz (Puebla 1979): „Die Zivilisation der
Liebe lehnt Unterwerfung und Abhängigkeit ab“.
3.) Paulus, der eine
ausgeprägt nachösterliche Ekklesiologie entwickelt, kennt nur ein
Ordnungsprinzip in der Kirche: die Charismen, die uns vom guten Geist geschenkt
werden, und durch die jeder zur Gemeinschaft in Christus beiträgt. Es ist das
Prinzip der Herrschaftsfreiheit, das Appell an die christliche Freiheit ist, die
Freiheit des anderen zu respektieren.
4.) In der Geschichte hat
sich die Kirche in ihrer Struktur an weltlichen Vorbildern orientiert, so dass
es in den ersten 5 Jahrhunderten zu einer hierarchischen Verfassung kam, die zu
einem neuen Priestertum führte. Verschiedene Situationen, vor allem
Notsituationen, haben dazu beigetragen.
5.)
Daher sind alle institutionellen Strukturen der Kirche veränderbar. Keine muss
sein, es gibt viele Möglichkeiten. Jede institutionelle Form der Kirche ist
relativ. Ja, es ist keineswegs gesagt, dass alle Ortskirchen oder Kirchen in
verschiedenen Ländern, die gleiche institutionelle Struktur haben müssen. Eine
Glaubensgemeinschaft kann sich sehr wohl in vielen Formen verwirklichen,
strukturell, liturgisch, sozial usw. Gerade heute in der pluralistischen
Gesellschaft ist Pluralität institutionell gefordert. Die Vielfalt in der
Einheit und die Einheit in der Vielfalt.
6.) Alle Institutionen in
der Kirche, die Herrschaft und Macht besagen, sind auszuschließen, weil sie der
jesuanischen Botschaft widersprechen und ein pervertiertes Menschenbild zur
Grundlage haben. Sie erzeugen eine verkrüppelte und keine christliche Freiheit.
7.) Demokratische
Strukturen in der Kirche, als Hilfsstrukturen, - keine Institution gehört zum
Wesen der Kirche, verschiedene Ordnungsstrukturen widersprechen diesem jedoch
nicht - können heute hilfreich sein und Menschen Zugang zur christlichen
Botschaft ermöglichen.
8.) Schon unter den jetzigen
Bedingungen können neue Strukturen gefunden werden. Oberste Maxime müsste, wie
es in den echten Basisgemeinden LAs üblich ist, sein, dass alle
gleichberechtigt sind. Sowohl der Priester wie der Bischof haben nur eine Stimme
im kollegialen Gremium, können jederzeit überstimmt werden und fügen sich dem
Beschluss. Einem beschämenden Herrschaftsmechanismus ist z.B. die Österreichische
Bischofskonferenz 1994 verfallen, als sie bestimmte, dass
ein Bischof nur einem geweihten Priester die Leitung einer Gemeinde übertragen
darf. Seit Jahrzehnten gibt es in Zaire (Republik Kongo) den Mokambi: Er ist
Laie, meist verheiratet und leitet eine Pfarrei mit allen Rechen eines Pfarrers.
Koordinator einer Gemeinde, Prediger, Eucharistieleiter und selbstverständlich
-leiterin, Sozialarbeiter, Jugendbeauftragte, Altenbetreuer usw. - all diese
vielen Dienste, sind Charismen in der Kirche und haben grundsätzlich gleichen
Stellenwert. Sie bilden in ihrer ergänzenden Tätigkeit die eine Kirche.
9.) Jede
Zwei-Klassen-Gesellschaft, eine Zwei-Stände-Kirche, hätte damit ein Ende
gefunden und die Monopolstellung des hierarchischen Prinzips in der Kirche wäre
erloschen.
10.) So könnte über den
Weg der Demokratie, im dialogischen Sinne, die charismatische Grundstruktur der
Kirche verdeutlicht und sichtbar werden, die in unserer Welt dadurch wirksam
wird, dass sie zur Befreiung von Herrschafts- und Machtmechanismen führt und
alle Unmenschlichkeit verbannt. Dann wird die Kirche stets bereit sein zur
Ausfahrt auf das offene, noch unbekannte Meer, und eine solche Kirche der
Zukunft wird Christentum verwirklichen. Könnte dann nicht wieder der alte Ruf
von Nichtchristen zu hören sein: Seht, wie sie einander lieben!
Franz
Wieser, Peru, 2006
Selbst
der oberflächlichste Kenner der Heiligen Schrift muss sich fragen: Wem soll ich
da glauben: Gott oder den in Rom installierten Herren unseres Glaubens? Da steht
auf den ersten Seiten der Bibel, dass Gott den Menschen schuf nach seinem Bild
und Gleichnis, "als Mann und Frau schuf er ihn";(Gen 1,27 )doch
da erdreistet sich Rom, dieses Abbild zu Gunsten einer angeblich vollkommeneren
Lebensführung zu spalten. Weiter lässt Genesis Gott urteilen, dass es nicht
gut sei, wenn der Mann ehelos bleibe, "lasst uns ihm eine Begleiterin zur
Seite stellen."(Gen 2,18) Rom widerspricht dem: Es wäre besser,
sich dieser ehelichen Gemeinschaft zu enthalten. Paulus sieht in der Ehe ein
Abbild (Sakrament) der Liebe zwischen Christus und der Kirche (Eph 5,21-33).
Dieses Zeichen spricht Rom gerade jenen ab, denen sie ausschließlich die
Spendung anderer Sakramente zugesteht. Solche Widersprüche sind nicht nur
unglaubwürdig, sondern eine gotteslästerliche Zumutung an den nicht blind gläubigen
Christen.
Unter
den von Paulus aufgeführten persönlichen Charismen, die im Dienste des Leibes
Kirche eingesetzt, diesem zum Aufbau dienen, befinden sich solche wie die Gabe
des Apostelamtes, der Prophetie, der Lehre, die der Unterscheidung der Geister
usw. (1 Cor 12). Diese Gaben - Jesus vergleicht sie mit Talenten -
stehen unter dem einen und allgemeinen Priestertum, das am einen Priestertum
Jesu Teil hat. Von einem "besonderen" Priestertum, das sich
angeführte Charismen für sich allein beansprucht, ist weder bei Jesus,
noch bei Paulus die Rede. Nun lässt Paulus aber keinen Zweifel bestehen, dass
der Geist Gottes diese Gaben verteilt, wie es ihm gefällt. (1Cor 12,11; Joh
3,8) Nach Jesus ist es Gott, nicht der Papst und nicht die Bischöfe, der
jedem und jeder die Talente, d.h. die Berufung zuteilt (Mt 25,15).
Da
stellt sich wiederum die Frage, die schon der bekannte Moraltheologe Bernhard Hähring
sich stellte: Steht es der Kirchenleitung zu, dem Geist der Freiheit die Kanäle
und Bedingungen zu diktieren wie und in wem er zu wirken hat, sagen wir, nur in
ehelosen Männern? Ist solche Anmaßung nicht ungeheuerlich? Wer übernimmt da
die Verwaltung des Geistes Gottes? Ist das nicht wiederum eine gotteslästerliche
Zumutung?
Jesus
rief zu seiner Nachfolge verheiratete Männer. Dass das N.T. deren Frauen und
andere, die ihn begleiteten nur nebenbei erwähnte, ist kulturell begreiflich.
Paulus weiß nichts von einer Empfehlung des Zölibats von Seiten Jesu für
seine engsten Nachfolger (1Cor 7,6). Er setzte voraus, dass die Bischöfe
verheiratet und entsprechend vorbildliche Familienväter wären (1 Tim
3,1-5). Wie viele Jahrhunderte und mit welcher unmenschlichen Härte, ja
Grausamkeit, die Amtskirche gegen Priester und deren Frauen vorgegangen ist, ist
zu genügend aufgedeckt worden und braucht hier nicht erwähnt zu werden. Ebenso
ist man sich heute über die eigentlichen Motive klar, die dahinter stecken.
Was jedoch dem Geiste Jesu und dem Eifer des Völkerapostels radikal entgegensteht, ist, wie Bischof Stecher mal sagte, dass man die Sache Jesus menschlichen Normen unterordnet. Jesus schalt den Jüngern, die sich aufregten, weil solche, die nicht zu ihrer Gruppe gehören, im Namen Jesu wirkten. "Wer nicht gegen uns ist, ist mit uns."(Mk 9,37-38; Lk 9,49-50) und Paulus zu seinen Verehrern: Lasst ihn, den Apollo, "wenn nur Christus verkündet wird, darüber freue ich mich."(Fil 1,18) Wem vor allem das Reich Gottes am Herzen liegt, grenzt nicht aus, wo und von wem immer vorgestanden, gepredigt oder zurechtgewiesen wird. Wir wünschen unseren heutigen Hirten, Propheten und Lehrern, uns allen diesen Eifer für die Sache Gottes, die ja zugleich die Sache des Menschen ist.
These 8: Frauen sind zu priesterlichem Dienst
berufen
von Maria Hollering-Hames, hollering-hamers(at)tiscalimail.de
Maria von Magdala ist die „Garantin der Kontinuität“,
sie war stets dabei, was für keinen der männlichen Jünger zutrifft. Sie ist
(mehr als) das Equivalent zu Petrus und es gibt keinen logischen Grund, warum
Petrus (und mit ihm alle Männer) zu hohen Ehren in der Kirche kommen können,
Maria von Magdala (und mit ihr alle Frauen) von jeder Mitentscheidung und von
allen Ämtern ausgeschlossen ist/ sind.
Ich glaube an einen Gott, der/die alle Menschen
gleichermaßen liebt und der/die allen Gaben und Talenten geschenkt hat, die sie
dort einbringen sollten, wo sie gebraucht werden. Und gebraucht werden die
Talente von Frauen dringender denn je: als Diakoninnen und Priesterinnen in
einer Kirche, die durch diese Geschlechterungerech-tigkeit immer unglaubwürdiger
wird.
Bischöfe werden auf Grund des Konkordates vom Staat
bezahlt. Da dies ein Amt ist, das von Frauen nie erreicht werden kann, ist dies
gesetzeswidrig!
Es fällt mir zunehmend schwer in einer
Eucharistie-Feier stets wieder hören zu müssen, dass Jesus seinen Jüngern
Brot und Wein gab! Ich kann und will nicht glauben, dass er seine Jüngerinnen
vom Mahl ausgeschlossen hat!
These 13: Es gibt keinen Limbus
von Prof. Dr. Josef Ratzinger/Benedikt XVI.
Viele, viele Jahrhunderte hat die "Lehre der Kirche" zig-Millionen gläubige und fromme Menschen mit der "Limbuslehre" verängstigt, erschreckt, terrorisiert. Seit April 2007 erkennt nun unsere Kirche durch den aktuellen Papst an, dass Gottes Gnade und Wesenheit wohl doch größer ist als ... . In diesem Zusammenhang bedarf es natürlich auch der "Opfertheologie" und der "Erbsündenlehre" einer massivsten Revision.
These
17: Die Kirche weiß nichts über Gott
Matthias
Jakubecmatthias.jakubec(at)siemens.com
– Rückmeldung an/von Herrn Jakubec erwünscht
Was
bezeichnet eigentlich der Begriff "Gott"? Bei dem Versuch, die Welt zu
erklären und zu verstehen, entdecken wir das Prinzip von Ursache und Wirkung.
Wir erleben uns selbst als Verursacher von Sachverhalten. Eine Erfahrung, die
vermutlich sehr entscheidend ist in der frühen Entwicklung eines Kindes.
Zugleich erleben wir, dass wir die meisten der uns begegnenden Sachverhalte
nicht selbst verursachen. Wir lernen andere Personen als potenzielle Verursacher
zu verstehen - der Begriff der Person ist identisch mit dem Begriff von etwas
bzw. jemandem, das/die/der etwas verursachen kann. Darüber hinaus werden aber
die allermeisten Sachverhalte nicht von erkennbaren Personen verursacht. Der
Animismus schreibt demnach folgerichtig den für die Menschen ohne technische
Hilfsmittel letzt erkennbaren verursachenden Phänomenen Personcharakter zu. So
entstehen erste Vorstellungen von Geistern und Göttern. Der Naturwissenschaft
ist es gelungen, die Kausalketten auf immer frühere Zeitpunkte zurückzuverfolgen;
der Anfang aller Kausalketten liegt aber notwendig im naturwissenschaftlich
unerreichbaren Bereich. Es ist logisch, diesen Anfang zu benennen -
"Gott" - und ihn/sie als Person im Sinn einer Verursacherin zu
betrachten. Mehr als das lässt sich über Gott aber eigentlich nicht sagen.
Wir
Christen dürfen mit unseren jüdischen Glaubensgeschwistern und mit Jesus
darauf vertrauen, dass Gott uns, jede und jeden einzelnen Menschen, will und
liebt, und wir dürfen andere Gottesbilder, denen
zufolge die Gottheit ambivalent und den Menschen gegenüber indifferent
ist, für uns persönlich zurückweisen, wir müssen aber zugeben, dass wir
nicht wissen, ob Gott dieser unserer Vorstellung tatsächlich entspricht,
sondern dass wir lediglich darauf vertrauen. Dass wir uns zumindest bemühen,
dieses Vertrauen aufzubringen, und das entgegen allem oft widersprechenden
Anschein.
Aus dem, was wir entsprechend der obigen Begriffsbestimmung über Gott sagen können, folgt in keiner Weise, ob die Gottheit besser deistisch, theistisch, pantheistisch oder irgendwie anders gedacht werden soll. Alle diese Vorstellungen sind mit einer die Welt verursachenden Person vereinbar. Schwierigkeiten ergeben sich erst, wenn über die der Begriffsbestimmung zugrundeliegenden Charakteristika zusätzliche Anthropomorphismen auf Gott übertragen werden. Die Vorstellung von einer liebenden Gottheit ist keine Aussage über Gott, sondern über uns als Glaubende, d.h. als Vertrauende.
Ich fordere die Kirchen auf, diese Differenzierungen klar und deutlich auszusprechen, nicht nur in ihren Katechismen, sondern vor allem auch in ihren Liturgien. Gleichzeitig sollten sie alle anderen göttlichen Attribute zurücknehmen oder zumindest in den Kontext der jeweils ihre Anwendung gestattenden Sprachspiele verpflanzen.
These 20: Alle
Menschen sind Brüder und Schwestern
Franz Wieser, Peru
Nichts zieht sich so klar durch die
Evangelien hindurch wie der Imperativ für eine geschwisterliche Kirche. Worte
und Leben Jesu sagen es mit einer Klarheit, die keiner Interpretation von Seiten
eines kirchlichen Lehramtes bedürfen. Ein solches war durch dessen
Nacherwartung des Reiches Gottes wohl auch gar nicht vor-gesehen. „... Ihr
aber sollt euch nicht Rabbi nennen lassen; denn einer ist euer Meister, ihr alle
aber seid Geschwister. Auch sollt ihr niemand auf Erden Vater nennen; einer ist
euer Vater: der im Himmel. Auch sollt ihr euch nicht als Lehrer ausgeben; denn
einer ist euer Lehrer: Christus“. Noch eindringlicher spricht Jesus, als sich
unter den Jüngern ein Rangstreit erhob, wer wohl unter ihnen das Sagen habe.
Darauf hebt Jesus die von ihm neu verfügte Ordnung des Zusammenlebens in einer
Schärfe von der der weltlichen ab, die sie nicht mehr vergessen konnten. Nicht
zufällig erwähnen es alle 3 Synoptiker: „Unter euch darf es nicht so
sein“, dass da einige über andere Macht ausüben (Mt 20, 20-28; Mk 10,35-45;
Lk 22, 24-27).
Was ein geschwisterliches
Zusammenleben unter Christen vor allem zersetzt, ist jene pharisäische Art, sich ostentativ über andere zu
erheben, wozu auch die
verschiedenen Gnadengaben nicht berechtigen. Die gibt uns der Geist Gottes zum
Dienst an der kirchlichen Gemeinschaft - ohne persönliches Verdienst. Wenn
Jesus, und vor ihm schon der Täufer, gegen die Pharisäer so scharf vorging, so
deshalb, weil sie durch äußere Zeichen (auffallend im Ornat, Frömmigkeitsübungen
vor der Öffentlichkeit, erste Plätze in den Synagogen, gesetzliche
Korrektheit, Abstand von den Sündern) ihre eingebildete geistliche Überlegenheit
gegenüber dem Volk Gottes hervorhoben. Wird solches Gehaben noch religiös und
institutionell unterbaut, dann sieht das einfache Volk natürlich Gottesmänner
vor sich: Väter, Hochwürden, Exzellenzen u.s.w., denen es sich gläubig
unterwirft. Jesus wollte den Menschen gerade von dieser Lüge
befreien, da eine solche „Kompetenz“ aller Geschwisterlichkeit den
Boden entzieht.
Bezeichnend ist das Bild vom guten
Hirten (Joh 10). Die gegenseitige, persönliche Kenntnis zwischen Hirt und Herde
ist nur auf gleicher Ebene möglich. Der gute Hirt geht den Schafen (durch sein
Beispiel) voraus, und diese folgen ihm ohne den geringsten Druck von oben oder
von hinten her. Kann sich, nach Paulus, doch jeder und jede das Recht
herausnehmen, „alles zu prüfen und sich an das zu halten, was er/sie (im
Gewissen) für angebracht hält.“ (1 Tess 5, 19-21). Der gleiche Apostel
stellt klar: „Wir sind nicht Herrn eures Glaubens, sondern Diener eurer
Freude“ (2 Kor 1,24). Jesus wollte nicht nur unser Bruder, er wollte unser
Freund sein (Joh 15, 13-15). Freundschaft geht noch tiefer. Mit Freunden kann
man sich vertraulich aussprechen, wie Jesus es beim letzten Abendmahl tat, das
heute unsere Messe darstellen soll. Das mag noch in den urchristlichen Agapen
(Liebesmählern) erlebt worden sein ... .
Wir wissen, dass man all dem die angeblichen Worte Jesu, die er an Petrus richtete (Mt 16, 19) entgegenhält, um die gegebene hierarchische Machtstruktur zu rechtfertigen, wobei man der Frage aus dem Weg geht, wie Petrus das verstanden und – wichtiger noch – praktisch vollzogen hat. Zumindest steht das nicht so eindeutig fest, wie die oben angeführten Anweisungen Jesu an alle Jünger. Dass beim Konzil in Jerusalem vor allem Jakobus und Paulus sich einsetzten, um die rituellen Grenzen zwischen Heiden- und Judenchristen zu durchbrechen und letzterer bei einer Gelegenheit Petrus diesbezüglich zurechtweisen musste (Gal 2,11), zeigt, wie schon der erste „Papst“ gegen die Geschwisterlichkeit verstieß.
Man erinnere sich auch auf die Weise,
wie die Leerstelle gefüllt wurde, die Judas hinterlassen hatte: Nicht, von oben
her, autoritativ. „Hundertzwanzig Brüder waren da beisammen“ (Apg. 1,15).
Sie waren es, die zwei Männer
aufstellten (v.23), damit sie zum Apostelamt bestimmt werden sollten.
Es war, wie auch in der unmittelbaren Folgezeit,
die Gemeinde, die jene
Frauen und Männer in den Dienst nahm, in denen sie den Geist Gottes wirken sah.
Die Charismen werden ja nicht von Menschen zugeteilt, worauf schon Jesus mit dem
Gleichnis über die Talente hinwies, sondern es handelt sich um freie Gaben des
Geistes zum Dienst am Leib der Kirche. Die Urkirche kannte noch keine Hierarchie
der Macht. Wir können sie eher mit einer Symphonie von Charismen im Dienst der
Kirche vergleichen.
Hier stehen wir zweifellos vor einer
ernsten Herausforderung, der keine Reform mehr gerecht wird,
ja, eine solche nicht einmal erwartet werden kann. Eine radikale Umkehr,
ein Neuanfang tut Not, und das von der Basis her. Aus der Geschichte erfahren
wir, wie es zu dieser Kluft zwischen dem Volke Gottes (den Laien) und den mit
den Charismen der Leitung begabten Hirten gekommen ist. Die anfänglichen
Verfolgungen der Anhänger Jesu riefen nach einem strafferen Zusammenschluss;
die auftretenden theologischen Abwege nach geistlicher Autorität, heute
„Kirchenväter“ genannt. Aber mit endgültiger Unter- und Überordnung ging
es erst so richtig los, als der kluge, heidnische Kaiser Konstantin, Mörder
seines Sohnes und später heiliggesprochen – dank der Kurzsichtigkeit der Väter
– es fertig brachte, sich der Kirche für seine politischen Ziele zu bedienen.
Die Gegenleistung war in der Folgezeit die Übergabe der heidnischen Tempel an
die Kirchenleitung, einschließlich weltlicher Macht über Christen und
Nichtchristen.
Da lachte der Teufel sich wohl ins Fäustchen.
Was er bei Jesus nicht erreichen konnte, man denke an dessen dreifache
Versuchung, ist ihm bei seinen „Stellvertretern“ gelungen.
Was auf diese Ehe zwischen Reich und
Kirche folgte, ist bekannt: Verfolgungen, Verbannungen, Ausgrenzungen und
blutige Religionskriege über Jahrhunderte hinaus.
Inseln der Geschwisterlichkeit
bildeten sich am Rande dieser Macht, aber auch die nicht ohne Bindungen an und
Einfluss von der Staatskirche. Wenn immer mehr Christen und Christinnen die
Freiheit der Gotteskindschaft zurückgewonnen oder bewahrt haben, so geht das
nicht auf eine Umkehr der Kleruskirche zurück, sondern auf den Geist Gottes,
der „weht wo er will“. Da war es die protestantische Reformbewegung, die
Zeit der Aufklärung, die französische Revolution,
die Ausweitung demokratischer Staatsgebilde, das Konzil unter Johannes
XXII und heute die Globalisierung
mit all dem technischen Fortschritt, vor allem
in der Kommunikation mit anderen Credos und Kulturen, vor denen sich wohl
die kirchliche Macht in ständigem Rückzug befindet, aber nicht die Sache Jesu,
die ja die des Menschen ist. Alle denkenden Menschen sehen sich heute vor der
Wahl gestellt: Entweder eine globale Brüderlichkeit - oder eine gegenseitige
Vernichtung. Dabei ist z.B. in der Mühe um ein Vereinigtes Europa ein
hoffnungsvolleres, christlicheres Zeichen gesetzt als etwa in den vielen mächtigen
Kathedralen und Palästen, in denen sich immer noch Kirchenfürsten bewegen und
predigen, was andere zu tun hätten. „Tut, was sie euch sagen, aber handelt
nicht nach ihren Werken“, würde Jesus auch heute seinen Jüngern empfehlen.
Gottessohnschaft, göttliche
Zeugung, Jungfrauengeburt, Wundertäter, Erlösungstod, Auferstehung von den
Toten sind die herausragenden neutestamentlichen Mythen, die das Christentum mit
anderen Religionen gemeinsam hat. Sie sind älter als das Christentum.
Weil Jesu Eltern einfache
Leute waren, gibt es keine historische Geburtsgeschichte des Jesus von Nazaret.
Das verhält sich anders bei adeligen Religionsstiftern wie Siddharta Gautama
Shakyamuni, dem historischen Buddha. Weil sein Vater Fürst war, ist seine
historische Kindheit gut dokumentiert. Sein Geburtsmythos ist dem des Jesus sehr
ähnlich, aber die buddhistischen Gläubigen unterscheiden Historie und religiöse
Botschaft und wissen, daß die Wundererzählung im übertragenen Sinne
verstanden sein will.
Ein Mythos ist nicht etwas
frei Erfundenes, sondern ein Bild für eine tiefe (religiöse) Wahrheit, die
anders nicht mit Worten ausgedrückt werden kann. Mythen sind zeitlose Aussagen
über Mensch und Welt. An Mythen können wir erkennen, wer wir sind, und zwar über
den Verstand hinaus. Deshalb sind sie im Rahmen der Religion so wertvoll. Denn
auch eine religiöse Erfahrung übersteigt den Verstand.
Im Mythos ist
Jungfrau ein Bild für die seelische Einstellung des Empfangenden, Offenen,
Unvoreingenommenen, Passiven, ausgedrückt in der Bibel zum Beispiel im Satz der
Maria ”Mir geschehe, wie du gesagt hast”, theologische Kurzform: fiat (es
geschehe).
Der Mythologie entnommene
Bilder dürfen nicht wörtlich ausgelegt werden. Sie wollen uns vermitteln, daß
es um uns alle geht und nicht um das Gedächtnis eines historischen Menschen.
Die christliche Tradition schuf Anna, die tugendhafte Mutter, die “rein genug
war”, die ”ewige” Jungfrau Maria zu gebären. Eine solche Absicherung der
Sündenfreiheit, Jungfräulichkeit ist nicht nötig, weil wir alle, ob Mann oder
Frau, diese jungfräuliche Seite in uns tragen. In der religiösen Praxis ist
sie sogar besonders wichtig, weil sie die Voraussetzung für tiefe Erfahrungen
ist. Hinderlich sind Aktivitäten wie Leidenschaft und Sehnsucht, Verstand und
Wille, die männlicher Natur sind. In diesem Geburtsmythos ist Maria
Stellvertreterin für alle Menschen, die Gott in sich tragen und gebären, also
ihr göttliches Wesen erfahren. Ihr Sohn Jesus steht für das Göttliche nicht
nur in jedem Menschen, sondern in allem ”Geschaffenen”, theologisch ausgedrückt:
Er ist der Erstgeborene der Schöpfung.
In vielen biblischen Erzählungen den Mythos zu erkennen, ist ein Gewinn für unseren Glauben. Es schlägt die Brücke zur modernen Forschung und bestätigt die eigene religiöse Erfahrung. Nur so wird unsere Religion ihrem Anspruch gerecht, die Menschen ihrer Zeit zu begleiten, ihrem Leben und ihren Erfahrungen Deutung zu geben. (nach Jäger, Willigis: Suche nach dem Sinn des Lebens, Verlag Via Nova, 1998, 2. Teil: Ansprachen, und ders.: Suche nach der Wahrheit, erschienen ebd., 1. Auflage: 1998, Kapitel Mythen und Religion, Seiten 43 bis 48)
Hinrichtung Jesu – kein Sühnopfer Gottes für das Heil der Welt
von Friedrich Halfmann
Die Person Jesu von Nazareth, vor allem seine Hinrichtung, war sowohl für die
unmittelbaren Zeitgenossen als auch für alle nachfolgenden Generationen immer
wieder erklärungsbedürftig, und die Erklärungsansätze
sahen je nach kulturellem Umfeld unterschiedlich aus. Das erklärt die Vielfalt
der Interpretationen des Geschehens, solche, die ins NT Eingang gefunden haben
und andere, bis in die heutige Zeit.
Die Evangelisten Mt, Mk und Lk haben die Hinrichtung Jesu, kurz formuliert, so
verstanden: Gott hat seinen Sohn als Sühnopfer zur Erlösung der Welt geopfert.
Ob
Jesus selbst Anlass für ein solches Verständnis gab, ist kaum noch zu
ermitteln. Die ersten Christen könnten durch folgende Gegebenheiten geleitet
worden sein, Jesus so zu verstehen, z.B. durch den Zeitpunkt des Todes, das
Osterfest, das Schlachten des Osterlammes, das Interesse, Jesus in die Kontinuität
des Ersten Testamentes einzuordnen und die Gestalt des leidenden Gottesknechtes
bei Jesaias. Grundlegend war allerdings das sowohl in Israel als auch in der
hellenistischen Welt bekannte Verlaufsschema des Opfers, besonders des Sühnopfers.
Mit Hilfe dieses Musters (das „Nehmen“, das „Schlachten“ und das
„Teilen und Essen “ des Opfers) wurden von den Synoptikern sowohl der
Bericht der Hinrichtung Jesu als auch die Darstellung des Letzten Abendmahls
entsprechend opfertypisch ausgestaltet.
Von
hier aus strahlte die Sühnopfertoddeutung auf andere Texte des NT und deren
Verständnis über, beziehungsweise diese war unter Umständen mit bereits früher
entstandenen Texten kompatibel. Sie wurde kirchengeschichtlich so dominierend,
dass am Ende sie allein für orthodox gehalten und dogmatisch sanktioniert
wurde.
Gegen
das Verständnis der Hinrichtung Jesu als Sühnopfertod gibt es allerdings
gewichtige Einwände:
Der
„Gott“, den man unterstellen müsste, wenn er den Tod Jesu gewollt haben
sollte, entspricht einer Gottesvorstellung, die bereits seit der
alttestamentlich legitimierten Nichtannahme des Isaak-Opfers (Austausch des
Menschenopfers gegen ein Tieropfer) obsolet worden war.
Von
Jesus selbst ist laut neutestamentlicher Überlieferung keine positive Äußerung
zur jüdischen kultischen Opferpraxis bekannt, wohl aber eine unbestreitbare,
heftige Kritik am Opfer selbst (Bergpredigt Mt. 5-7) und an der gängigen
Opferpraxis.
Ferner
vertrat Jesus mit Nachdruck die Position des Propheten Hosea: “Barmherzigkeit
will ich und keine Opfer“ (6,6).
Der
Autor interpretiert Jesus durch die Fußwaschung und die Stiftung eines neuen
Ritus´: „... damit ihr tut, was ich euch getan habe“.
Das
Verschweigen des synoptischen Abendmahls im Sinne der Sühnopfertoddeutung durch
Johannes kann als kanonisch legitimierte Kritik dieser Deutung verstanden
werden. Nicht das Opfermahl sondern die Fußwaschung ist das zentrale Sakrament.
Die
Didaché (Zwölfapostellehre, entstanden um die Wende vom 1. zum 2. Jh.) kennt
eine eucharistische Mahlfeier ohne den Bezug zu Jesu Tod, ohne Einsetzungsworte
und Sühnegedanken.
Jesu
gewaltsamer Tod erfordert eine neue, vertiefte Interpretation.
Welche
Faktoren haben dazu beigetragen, dass sich die Sühnopfer-Interpretation als so
geschichtsmächtig erwiesen und durchgesetzt hat?
Welche
anderen Versuche, Jesu Tod unter Verzicht auf das Sühnetod-Opferverständnis zu
verstehen, wurden im Laufe der Geschichte mit Verweis auf die Alleingültigkeit
der herrschenden Lehre unterdrückt und ausgemerzt?
Welche
Herrschaftslegitimation, welche Legitimation zur Anwendung von Gewalt bezog die
Kirche selbst aus der Position, Stellvertreterin des „Gottes“ zu sein, der
seinen eigenen Sohn nur als geschlachtetes Opfer akzeptierte?
Welche
Unheilsgeschichten z.B. in der christlichen Erziehung, wurden durch die Sühnopfer-Theorie
legitimiert?
Was
hat sich im Gefolge der nahezu 2000jährigen Geschichte der „Sühnopfertod“-Akzeptanz
sonst noch in unsere Psyche eingebrannt, (z.B. man müsse halt für alles
„Opfer“ bringen, im Straßenverkehr, im Krieg ....,) dass wir
innerlich nur schwer von der Opfertodtheorie Abschied nehmen können?
Ist
es möglich, die Botschaft Jesu unter Verzicht auf diese Sühnopfertheorie
getreu weiter zu geben?
(in
Anlehnung an Klaus-Peter Jörns, Notwendige Abschiede, Gütersloh, 2006³)
These
30: Globales Bevölkerungswachstum muss human eingeschränkt werden
Dr. Rudolf Walter, 2007
Empfängnisregelung und Abtreibung dürfen nicht
gleichgesetzt oder verglichen werden.
Begründung: Seit dem II. Vatikanischen Konzil ist
Sinn und Zweck von Sexualität und Ehe nicht mehr allein die Weitergabe von
Leben, sondern ebenso, und zwar gleichgewichtig, die personale, liebende
Verbindung zwischen Mann und Frau (Gaudium et Spes 47-52). In den Äußerungen
des Vatikans geht diese neue Sicht von Sexualität und Ehe in den Ermahnungen,
auf Mittel der „künstlichen“ Empfängnisverhütung zu verzichten,
weitgehend unter. Was die Methode der Empfängnisregelung angeht, kann das
Lehramt die alleinige Zulassung der „natürlichen“ Methode nicht überzeugend
darlegen. Es liegt in der Gewissensfreiheit eines jeden Paares, diejenige
Methode zu wählen, die der jeweiligen Familiensituation entspricht.
Von Johannes Paul II. wurde immer wieder betont,
dass Empfängnisverhütung und Abtreibung der gleichen Mentalität entspringen,
nämlich einer Mentalität des „Hedonismus und Ablehnung jeder
Verantwortlichkeit gegenüber der Sexualität“ (Evangelium Vitae 13).
Dadurch rückte er diese beiden grundverschiedenen Dinge immer wieder
zusammen. Das Gleiche geschah, wenn er sowohl Empfängnisverhütung als auch
Abtreibung gleichermaßen einer „Verschwörung gegen das Leben“
und einer „Kultur des Todes“ (Evangelium Vitae 17,24) zuordnete.
Es liegt nahe anzunehmen, dass der Papst mit diesen
Formulierungen die Rezeption von Humanae Vitae durchsetzen wollte. Das konnte
und kann jedoch nicht gelingen: Humanae Vitae steht in einer deutlichen Spannung
zum Ziel einer verantworteten Familienplanung als auch zu den Aussagen des II.
Vatikanischen Konzils bezüglich der Ehe als personale, liebende Verbindung von
Mann und Frau.
Im Übrigen sind die Vorgänge, die zur Enzyklika “Humanae vitae” führten, kurios. Die Kommission, die aus Spezialisten der Bereiche Medizin, Biologie, Soziologie, Psychologie und Theologie bestand, legte am 26. Juni 1966 ihren mit 64 gegen 4 verabschiedeten Abschlußbericht dem Papst vor. Sie empfahlen die Pille oder andere “humane” Mittel zur Empfängnisregelung. Eine Gruppe von 5 Kardinälen - diesen gehörte auch Karol Wojtyla an - legte Paul VI. wenig später ein gegenteiliges Gutachten vor. Völlig unverständlicher Weise wurde das “Gutachten der Minderheit” Basis für die verheerende Enzyklika, die in Deutschland durch die “Königsteiner Erklärung” der deutschen Bischöfe vom 30. August 1968 abgemildert und de facto als unwirksam erklärt wurde.
These
31: Die Kirche braucht eine neue Verfassung mit demokratischen Grundprinzipien
Matthias
Jakubec matthias.jakubec(at)siemens.com
– Rückmeldung an/von Herrn Jakubec erwünscht
"Schafft eine Verfassung für die Katholische
Kirche!" Das forderte Papst Paul VI. während des II.Vatikanischen Konzils.
Es ist also höchste Zeit: Werte und Tugenden, die wir heute nicht mehr missen
wollen, wie soziale Fürsorge, demokratische Mitbestimmung und geschwisterliche
Gleichheit, sind dem Christentum entwachsen. "Gottes entlaufene
Kinder" nennt sie Thomas Plankensteiner. Im profanen Raum konnten diese
sich verselbständigen, während die Kirche weitgehend in einer
absolut-monarchistischen Struktur steckengeblieben ist.
Zu Recht erwarten die Menschen heute, dass die Kirche jene
Menschenrechte, jene Grundwerte also, die sie predigt, auch selbst praktiziert.
Die monarchistische Organisationsform entspricht nicht dem Stand der
sozialpolitischen Erkenntnis.
Offene, demokratische und gewaltenteilige Gesellschaften
sind ihr im Hinblick auf Konfliktbewältigung nachgewiesenermaßen überlegen.
Beharrt die Kirche also auf ihrer derzeitigen Struktur, macht sie sich als Verkünderin
von Frieden und Solidarität unglaubwürdig und damit auch schuldig. Umso mehr,
als geschlossene Systeme wie die kirchliche Hierarchie stets die Gefahr in sich
bergen, zum Nährboden eines tödlichen Fanatismus zu entarten.
Neue, dem heutigen kulturellen Wissen entsprechende
kirchliche Organisationsformen sollten entwickelt und in einer Verfassung der
katholischen Kirche niedergelegt werden. Eine demokratische Verfasstheit ist ja
von Anfang an ein Wesenszug der Kirche, versteht sie sich doch selbst als
"Volk Gottes", und meint doch "Demokratie" nichts anderes
als Legitimation der Leitungskompetenz durch das Volk.
Das Modell "Verfassung" hat sich für zahlreiche
Organisationen außerordentlich bewährt, und viele Verfassungen stellen heute
starke Grundlagen dar für Frieden und Gerechtigkeit. Aber: "Die Kirche ist
keine Demokratie!" lautet ein oft gehörter Einwand. Die Kirche wird von
Gott geführt und eben nicht vom Volk. D'accord! Wenn aber der Heilige Geist
durch einzelne Menschen wirken kann, so wirkt er umso eher durch das gesamte
Volk Gottes. Nichts in unserem Glauben spricht also dagegen, die Kirche nach
demokratischen Prinzipien zu organisieren.
Seit Anfang der 90er Jahre arbeitet die Association for Rights of the Catholics in the Church (ARCC) unter Prof. Leonard Swidler in den USA an einem Entwurf für eine demokratische Kirchenverfassung. Die Europäische Konferenz für Menschenrechte in der Kirche (EKMK) hat diese Idee aufgegriffen.
Wenn wir eine demokratische Kirchenverfassung fordern, so meinen wir damit nicht ein plumpes Diktat der Mehrheit, sondern eine Fülle von differenzierten Grundprinzipien, wie sie in modernen Gesellschaften entwickelt und erprobt sind. Auf der Jahrestagung der EKMK im Jänner 1999 konnten sich die Vertreter der beteiligten Staaten auf einen Textvorschlag für eine Kirchenverfassung gemäß der folgenden Grundzüge und -inhalte einigen:
Rechte und Pflichten aus der Kirchenmitgliedschaft, Gleichheitsgrundsatz, Subsidiarität,Synodalität, Aufhebung des "Stände"-Denkens Kleriker/Laien, allgemeines Wahlrecht, beschränkte Amtszeit, Gewaltentrennung, faires Verfahren, Berufungsrecht.
These 32: Die Kirche muss die Menschenrechte vollständig anerkennen
Matthias
Jakubec matthias.jakubec(at)siemens.com
– Rückmeldung an/von Herrn Jakubec erwünscht
"Betroffen erinnert man sich als Katholik daran, dass die katholische Kirche im 18. und 19. Jahrhundert die Idee der Menschenrechte - ungeachtet ihrer zutiefst christlichen Wurzeln - als eine gefährliche Erfindung eines kirchenfeindlichen Liberalismus verworfen hat." So Weihbischof Florian Kuntner, zitiert in der offiziellen Stellungnahme der österreichischen Kommission Justitia et Pax zum 40. Jahrestag der Proklamation der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Jahr 1988. Eine wesentliche Motivation der kirchlichen Opposition gegenüber den Menschenrechten entsprang zweifellos die Französischen Revolution. Am 10. 03. 1791 verurteilte Pius VI. in seinem Schreiben "Quod aliquantum" die Auffassung von der natürlichen Freiheit und Gleichheit aller Menschen, deren behauptetes Recht auf Religionsfreiheit, sowie die Idee, das Volk sei oberster Souverän. Dabei ging es dem Papst offensichtlich vor allem um die Verteidigung der Vorherrschaft des Adels und dessen Regentschaft - gemäß göttlicher Ordnung.
Es dauerte bis zum II. Vatikanischen Konzil, um wenigstens die offiziellen Ressentiments der katholischen Hierarchie gegen die Menschenrechte zu überwinden. In "Gaudium et Spes", lesen wir: "Kraft des ihr anvertrauten Evangeliums verkündet also die Kirche die Rechte des Menschen, und sie anerkennt und schätzt die Dynamik der Gegenwart, die diese Rechte überall fördert." [GS 41]
Allerdings
gehört zur Anerkennung der Menschenrechte zweierlei: die ausdrückliche
Zustimmung zu entsprechenden Rechtskatalogen einerseits, sowie die praktische
Umsetzung dieser Rechte im eigenen Verhalten andererseits. In beiden Punkten ist
die Katholische Kirche bis heute vieles schuldig geblieben. Wenngleich sie als
nichtstaatliche Organisation (von der in sich problematischen Existenz des
Vatikanstaates einmal abgesehen) die allgemeine Erklärung der Menschenrechte
durch die UNO, die sich ja an Staaten richtet, aus völkerrechtlichen Gründen
nicht selbst unterzeichnen kann, so wäre es doch wünschenswert, diesem Text,
der eine wesentliche Grundlage des Völkerrechts darstellt, speziell und ausdrücklich,
am besten in einem eignem Dokument zuzustimmen und diese Zustimmung als einen
Bestandteil der kirchlichen Verfassung zu erklären. Mit der Zustimmung müsste
auch die Selbstverpflichtung einhergehen, sich für die Durchsetzung der Rechte
nach Kräften einzusetzen.
Was die kircheninterne Umsetzung
der Menschenrechte betrifft, so sind eine Reihe von eklatanten Schwachstellen zu
beseitigen. Allem voran der diskriminierende Ausschluss der Frauen vom
Weihesakrament und damit von letztentscheidenden Leitungsämtern, die
Diskriminierung von verheirateten Menschen bei der Zulassung zum Weiheamt bzw.
die Suspendierung von geweihten Amtsträgern bei ziviler Eheschließung, die
diskriminierende Behandlung von Homosexuellen und das weitgehende Fehlen fairer
Rechtsverfahren in der kirchlichen Rechtspraxis. Der Hinweis, die Beseitigung
dieser Missstände widerspreche der Tradition, und deshalb stellten die
inkriminierten Punkte gar keine Menschenrechtsverletzungen dar, kann nur als
schlechte Ausrede verstanden werden, umso mehr, als das Verbot jeglicher
Diskriminierung gerade zu den wesentlichen Grundtugenden des Evangeliums zählt.
Darüber hinaus kommt es im kirchlichen Alltag erschreckend oft zu
Menschenrechtsverletzungen, wenn etwa geschiedenen Religionslehrern nach einer
Wiederheirat oder auch einer Theologieprofessorin wegen eines wissenschaftlichen
Dissenses zum Katechismus die Lehrbefugnis entzogen wird oder wenn mit der Begründung
"Vermeidung eines öffentlichen Ärgernisses" missliebigen Personen
(z.B. laisierten Priestern, ausgetretenen Pastoralassistentinnen)
vom Ortspfarrer oder auch vom Ordinarius nahegelegt wird, den Wohnort zu
wechseln. Dazu kommt das - auch von der Kirche prinzipiell als solches
anerkannte, aber leider häufig vertuschte - himmelschreiende Unrecht sexueller
Integritätsverletzungen durch kirchliche Amtsträger unter Ausnutzung von
Autoritätsverhältnissen, sei dies Kindesmissbrauch oder sexuelle Nötigung
oder Vergewaltigung von Ordensschwestern durch Geistliche.
Es ist höchste Zeit, dass die
Katholische Kirche derartige Menschenrechtsverletzungen in ihrem System noch
viel klarer als solche benennt und endlich greifende Strukturen entwickelt, um
diese in Zukunft zu unterbinden.
These 33: Die Kirche braucht einen Katalog mit den Grundrechten der Gläubigen
Matthias Jakubec matthias.jakubec(at)siemens.com – Rückmeldung an/von Herrn Jakubec erwünscht
These 32 erhebt die Forderung, die Katholische Kirche möge
Strukturen entwickeln, um kircheninterne Menschenrechtsverletzungen in Zukunft
zu unterbinden. Ein wesentlicher Schritt hierzu wäre die Erarbeitung eines
Kataloges der Grundrechte der Gläubigen. Einige Grundrechte listet der gültige
Codex Juris Canonici (CIC), also das kirchliche Gesetzbuch, heute bereits auf,
insbesondere in den Canones 211 bis 221. Zahlreiche Rechte, die sich sowohl
direkt aus den Menschenrechten als auch aus den Werten der Evangelien ergeben,
bleiben aber bisher unbeachtet oder das bestehende Kirchenrecht widerspricht
ihnen sogar. Von verschiedenen Gruppierungen wurden bereits einige Vorschläge
gemacht, wie ein solcher Katalog aussehen könnte. Zu nennen sind hier:
Der Entwurf durch die Association of Rights of the
Catholics in the Church (ARCC, = Vereinigung für die Rechte der Katholiken in
der Kirche) [„Alle Katholiken haben das Recht“, Leonard Swidler u. Patrick
Connor, Kösel-Verlag, München, 1990].
Der "Verfassungsentwurf für die katholische
Kirche", vorgelegt von ARCC und dem Europäischen Netzwerk „Kirche im
Aufbruch“ (EN).
Derzeit arbeitet eine Gruppe der Deutschen
Kirchenvolksbewegung "Wir sind Kirche" unter der Leitung von Hans-Otto
Hagemeister an einem weiteren verbesserten Entwurf.
Der Grundrechtskatalog sollte die folgenden Bedingungen erfüllen:
Er soll Teil einer demokratischen Verfassung der
Katholischen Kirche sein (siehe These 31).
Er sollte möglichst vollständig alle Rechte enthalten,
die sich für Katholiken aus den allgemeinen Menschenrechten, den Evangelien
oder der kirchlichen Praxis ergeben.
Er sollte aber nur solche Grundrechte enthalten, die in
der Kirche als einer nichtstaatlichen Organisation relevant und umsetzbar sind.
Die im Katalog enthaltenen Rechte müssen judizierbar
sein.
Die Schranken, denen die Rechte zwangsläufig
unterliegen, müssen rechtstechnisch anwendbar beschrieben werden.
Ein „allgemeiner Teil“ sollte den Grundrechten
voranstehen, in dem die wichtigsten allgemeinen Grundrechtslehren
zusammengefasst werden.
Eine Gliederung des Katalogs nach unterschiedlichen Kategorien von Grundrechten in Kapiteln erscheint sinnvoll.
Der Katalog sollte
nur die rechtswirksamen Elemente enthalten. Begründungen, Erläuterungen und
dgl. sind in einem Kommentar anzufügen.
Folgende Grundrechte könnte der Katalog mindestens
behandeln: Eintrittsfreiheit, Austrittfreiheit, Meinungs- und
Informationsfreiheit, Wissenschaftsfreiheit, Vereinigungs- und
Koalitionsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Recht auf Ehe und Familie, Gleichheit,
Zugang zu kirchlichen Ämtern, Sakramentenempfang, Gottesdienst, faires
gerichtliches Verfahren, Verbot willkürlicher Strafe, Verbot von
Strafwiederholung, Recht auf selbstbestimmte Lebensführung, Recht auf Rechtsfähigkeit,
Schutz vor Diskriminierung durch Dritte, Recht auf Rechtsbehelf gegen
Grundrechtsverletzungen, Unschuldsvermutung, Verbot der Beweislastumkehr, Verbot
unangemessener Strafen, Wahrung des guten Rufes, Eigentumsrecht für einzelne und
Gemeinschaften, Freiheit politischen Handelns im säkularen Bereich, aktives und
passives Wahlrecht, Rechte kirchlicher Arbeitnehmer (Lohn, Freizeit,
Krankenschutz, Mutterschutz, Vorsorge), Recht
auf (katechetische) Bildung, Recht der Eltern auf die freie Erziehung ihrer
Kinder, Freiheit der Kunst.
Zusätzlich zum Katalog mit den Grundrechten der Gläubigen
sollten auch ein Katalog mit den Rechten aller Menschen der Katholischen Kirche
gegenüber und ein Katalog mit den Rechten der Ortsgemeinden gegenüber der
Weltkirche im Verfassungsrang erstellt werden.
These 36: Die Bischöfe sollen vom Diözesanvolk direkt oder indirekt gewählt
werden
von Matthias Jakubec
Die
Erfüllung dieser Forderung an die kirchliche Legislative ist seit langem
wirklich überfällig. Beinahe unüberschaubar an der Zahl sind die
Publikationen, in denen dargelegt wird, dass eine demokratische Wahl der Bischöfe
nicht nur legitim sondern auch wünschenswert erscheint. Sorgfältig
ausgearbeitet seitens der theologischen Forschung sind auch die Dokumentationen
über Bischofswahlen in der frühen Kirche und den Verlust derselben durch
unheilige Allianzen der Kirche mit säkularen Machtapparaten. Unbestritten ist
wohl auch die moralische Überlegenheit demokratischer Legitimation der Leitung
gegenüber autoritären, absolutistischen Strukturen. Und es gibt zahlreiche
ausgearbeitete Modelle, wie entsprechende Wahlverfahren auch unter Einbindung
der Weltkirche aussehen könnten. Warum also erfüllt die Kirchenleitung diesen
Wunsch der Gläubigen nicht?
Das
Totschlagargument "Die Kirche ist halt keine Demokratie"
disqualifiziert sich von selbst. Daraus, dass sie es nicht ist, kann nicht
abgeleitet werden, dass sie es in keiner Weise sein soll. Und die Menschen der
Frühen Kirche mit ihren kommunikativ-demokratischen Entscheidungsfindungen hätten
über so eine Aussage gelacht.
Ein
seriöseres, häufig gehörtes Argument ist die Befürchtung, durch die
kirchenvolksseitige Entscheidung über Leitungspersonen geriete das Glaubensgut
in Gefahr. Es könnten Personen in das Bischofsamt gelangen, welche dieses zur
Unterwanderung der ursprünglichen christlichen Lehre ("Lehre"
durchaus im besten Sinn) missbrauchen. Aber haben die bestehenden Institutionen
diese Lehre wirklich "treu" und gut bewahrt? Oder waren es nicht
vielmehr immer wieder heiligmäßige ProphetInnen, welche die Kirche auf den
richtigen Weg zurückgerufen haben?
Eine
andere Befürchtung, die seitens der Kurie geäußert wird, lautet: Die Wahl der
Bischöfe durch das Volk könnte in Diktaturen leicht zu Ungunsten der Kirche
manipuliert werden.
Allerdings
agitieren und manipulieren Diktaturen so und so mehr oder weniger leicht gegen
das Christentum (und andere nicht genehme ideologische Gemeinschaften).
Es
bleibt also zu befürchten, dass es bei der Verweigerung des Wahlrechts nur um
die Erhaltung und Absicherung der Eigeninteressen einer oligarchischen Gruppe
geht.
Es
ist der alte Dünkel der Eliten, besser zu wissen, was für das Volk gut ist,
als dieses selbst.
These 37: Die legislative Kompetenz in der Kirche soll bei einer ständig eingerichteten Weltkirchensynode liegen
Matthias
Jakubec matthias.jakubec(at)siemens.com
– Rückmeldung an/von Herrn Jakubec erwünscht
Wenn heute von demokratischen Strukturen die Rede ist, so
bezeichnet dies nicht nur den Aspekt freier Wahlen, sondern eine Fülle von
politischen Konzepten, die erst zusammen das ergeben, was wir unter einer freien
und offenen Gesellschaft verstehen. Das vielleicht Wichtigste davon ist die
sogenannte Gewaltenteilung, also die Aufteilung der Kompetenzen für
Legislative, Exekutive und Judikative auf unterschiedliche, von einander so weit
wie möglich unabhängigen Personen oder Personenkreise. State of the Art ist
es, die legislativen Aufgaben nicht einer Einzelperson, sondern einem Gremium
(Rat, Parlament, Synode, ...) zu übertragen.
Eine solche Struktur entspricht nicht einfach einer Mode
des Zeitgeists, sondern ist das Resultat langwieriger und schmerzhafter
Lernprozesse. Ihre Vorzüge gegenüber der Gesetzgebung durch Einzelpersonen
liegen klar auf der Hand. Eigentlich kann die gegenwärtige Praxis der
katholischen Kirche, in der noch immer der Papst alleine alle Kompetenzen in
seiner Person letztentscheidend vereint, wirklich durch nichts mehr
gerechtfertigt werden.
Die Legislative muss ehest möglich einer Weltkirchensynode
übertragen werden. Der Idealfall wäre, wenn der Papst in dieser Synode nicht
nur kein Vetorecht besitzt (was selbstverständlich sein sollte), sondern ihm
(oder ihr) überhaupt kein Stimmrecht zusteht. Im Gegenteil, er sollte natürlich
ausnahmslos an die Beschlüsse der Synode gebunden sein.
Dies bedeutet selbstverständlich einen radikalen Bruch mit
der Tradition. Einer Tradition, die lediglich den zunehmenden Absolutismus einer
über Jahrhunderte immer enger und menschenverachtender werdenden Gesellschaft
widerspiegelt und nichts mit einer Kirche als Volk Gottes in der Freiheit Jesu
Christi zu tun hat. Das Konzept von einem Papst als Garanten der Einheit der
Kirche wird damit aufgegeben. In der Praxis war und ist das Papstamt in seiner
heutigen Form ohnedies der hauptsächliche Hinderungsgrund für diese Einheit.
An seine Stelle muss die aufwändige Arbeit der Meinungsbildung in der Synode
treten. Nur diese, wenn sie in gegenseitigem Respekt der Synodenmitglieder
geschieht, kann tatsächlich zu Verbundenheit und Einheit in der Weltkirche führen.
Derzeit muss ja jeder Entscheidung des Papstes mit Misstrauen begegnet werden,
da sie mangels möglicher Kontrolle von vornherein unter dem Verdacht des
Machtmissbrauches steht.
Für die Zusammensetzung der Synode empfiehlt sich eine
Versammlung von Delegierten der Diözesanräte (oder Diözesankonferenzen).
Bischöfe (bzw. Mitglieder kirchlicher Exekutivorgane) sollten in der Synode
nicht vertreten sein. Freilich gibt es dazu auch andere brauchbare Modelle. Ein
Zweikammernsystem aus Delegierten, diözesaner Legislativorgane (Diözesansynoden
oder Diözesanräten) einerseits und diözesaner Exekutiven (Bischöfe)
andererseits, stellt jedoch nur eine zweitbeste Lösung dar. Möglicherweise ist
eine (nationale und/oder kontinentale) Zwischenstufe zwischen Orts- und
Weltkirche (auf Ebene der heutigen Bischofskonferenzen) angebracht.
Insgesamt liegt dieser, (nicht nur) meiner These die Einschätzung zu Grunde, dass kein anderes politisches System in der Menschheitsgesichte so sehr das Wohl der Menschen verwirklichen (oder wenigstens deren Leid vermindern) konnte wie das demokratisch gewaltenteilige. Noch einmal: dieses System ist nicht einfach eine Mode - wie etwa der autoritäre Nationalismus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts -, sondern das Ergebnis eines jahrtausendelangen Lernprozesses, der auch ganz wesentlich vom christlichen Begriff der Menschenwürde und der Suche nach adäquaten Strukturen zu dessen Wahrung angeleitet wurde. Die Kirche sollte damit also nicht nachhinken, sondern eigentlich Vorbild sein!
These 38: Die Ämter von Papst und Bischöfen müssen im Sinn einer
Gewaltenteilung aufgegliedert werden
Matthias
Jakubec matthias.jakubec(at)siemens.com
– Rückmeldung an/von Herrn Jakubec erwünscht
Wie bereits in
These 37 erläutert, bedeutet Gewaltenteilung neben dem Recht auf freie und
allgemeine Wahlen das wichtigste Konzept einer offenen, partizipativen
Organisationsstruktur. Aufteilung der Machtkompetenzen verhindert noch am besten
den Missbrauch der Macht durch Einzelpersonen bzw. kleine Personenkreise.
Selbstverständlich braucht es lettzlich die Kontrolle durch "das
Volk" mittels Wahlen, um das Entstehen korrupter Oligarchien zu verhindern.
Die gegenwärtige Verfassung der Katholischen Kirche
ignoriert diese Erfahrungen völlig. Der Papst vereinigt nicht nur sämtliche
Gewalten in seiner Person, sondern genießt darüber hinaus auch noch den Status
der Unfehlbarkeit (bezüglich Letztentscheidungen in Glaubensfragen) und das
Jurisdiktionsprimat. Verteidiger des Systems führen ins Treffen, dass er ja
Gott verantwortlich sei, was seine Macht begrenze. Aber die Beachtung dieser
Grenze unterliegt lediglich dem Gewissen des Papstes selbst. Ein
"gewissenloser" Inhaber des Amtes kann sie problemlos ignorieren. Glücklicherweise
führt dies in Anbetracht der geringen faktischen Macht des Kirchenoberhaupts
zur Zeit nur zu marginalen säkularen Problemen. Diese ergeben sich ganz
handfest für die Theologie und das kirchliche Leben, welche in den Fesseln der
päpstlichen Ansichten gefangen liegen.
Konkret wäre es angebracht, die Aufgaben des Papstes (und
analog auf diözesaner Ebene die Aufgaben der Bischöfe) auf drei Ämter
aufzuteilen.
1.) Vorsitz der Welt-(Diözesan-)synode. Am besten sollte
diese Funktion gar nicht mit einem Stimmrecht in der Synode ausgestattet sein,
sondern lediglich, im Sinne eines Moderators, den Prozess der
Entscheidungsfindung moderieren und die Einhaltung der Geschäftsordnung gewährleisten.
Die Aufgabe des Moderators entspricht meines Erachtens wesentlich besser der
biblischen Anforderung "Stärke deine Schwestern und Brüder" [Lk
22,31], als dies eine Figur tut, die im Konfliktfall erst wieder die
Entscheidung an sich zieht. Der Synodenvorsitz sollte von den Mitgliedern der
Synode gewählt werden.
2.) Leitung der kirchlichen Exekutive: Dieses Amt
beinhaltet wohl die allermeisten der derzeitigen Tätigkeiten des Papstes, nämlich
die Abwicklung des Tagesgeschäfts und die Leitung der Kurie vor allem in
Hinsicht auf das "Lobbying" der Kirche, d.h. ihre Einmischung in die
internationale Politik. Auch die Befugnis, für die Kirche zu sprechen, liegt
sinnvoller Weise bei diesem Amt. Selbstverständlich ist es aber in jeder
Hinsicht an die Vorgaben der Synode gebunden. Diese Leitung der Kurie sollte
durch (diözesane) Delegierte (Kardinäle) gewählt werden.
3.) Leitung der Einrichtung zum (kircheninternen)
Konfliktmanagement. Diese Einrichtungen, sie lösen die bisherigen (päpstlichen
bzw. diözesanen) Gerichtshöfe ab, wirken in erster Linie durch Mediationen.
Ihre Mitglieder werden auf diözesaner Ebene am besten direkt gewählt (evtl.
parallel zur Diözesansynode) und entsenden Delegierte in die jeweils höhere
Ebene. Jedes Gremium wählt seine Vorsitzführung selbst.
Die Vorstellungen von einem Papst als einem obersten
Seelsorger haben in diesem Modell keinen Platz. Seelsorge kann immer nur in
einer mehr oder weniger intimen, persönlichen Beziehung stattfinden. Die
zweifellos vorhandene Sehnsucht nach einer Person die (ähnlich wie ein Popstar)
verehrt werden kann, wie sie besonders von Johannes Paul II. befriedigt wurde,
muss von der Kirche zurückgewiesen werden. Durch ihre Erfüllung wird Religion
tatsächlich zum Opium für das Volk.
Am besten wäre es, die Namen der jeweils amtierenden
Amtsträger wären überhaupt nur den näher mit der kirchlichen Organisation
befassten Personen geläufig. Wer kennt schon die Vorsitzenden des IOC oder des
internationalen Roten Kreuzes. Ebenso wenig bekannt sollten "Päpste"
und, auf Landesebene, "Bischöfe" sein.
These
39: Frohbotschaft statt Drohbotschaft
Dr.
Johannes Förg, Neuburg, 2007
„Frohbotschaft statt Drohbotschaft“ so lautet eine der
fundamentalen Forderungen in weiten Kreisen des Kirchenvolkes, die mit ihrer
Kirchenführung nicht zufrieden sind.
Sie trifft das Grundübel der Kirche wohl im Schwarzen,
denn deren schlimmste Sünde dürfte es sein, dass sie der Versuchung nicht
widerstehen konnte, die Frohbotschaft Jesu,
die uns zu befreiter, sinnvoller, eigenverantwortlicher Lebensgestaltung
anleiten will, zur ganzen Entfaltung unseres schöpferischen Potentials,
in ihr Gegenteil, eine Botschaft der Angst und Einschüchterung,
umzupolen. Der Geist der Botschaft wurde so völlig entstellt.
Das begann spätestens mit den Massen-Zwangsbekehrungen unter Konstantin
und einem der großen Denkfehler des Augustinus, dass es außerhalb der Kirche
nur ewiges Verderben gebe.
Mehr und mehr missbrauchten unsere religiösen Führer die
Botschaft, um uns - als unfehlbare Herren über unseren Glauben – einzuschüchtern;
denken Sie nur an weitere Zwangsbekehrungen, Kreuzzüge und andere religiös
begründete Kriege, Inquisition, den Syllabus Pius IX., Diskriminierung von
Kritikern u.s.w., u.s.w. – wahrhaft ein riesiger Katalog von Verbrechen, dem
Geist Jesu vollkommen konträr. Die gegenwärtige Krise der Kirche ist nur die
logische Quittung hierfür. Was aber wollte Jesus wirklich?
Eines seiner Ziele war sicherlich, das Reich Gottes zu verkünden,
das sich ja bereits hier auf Erden formiert. Hierzu einige Zitate:
Zu Nikodemus sagte er seinerzeit: „Wenn jemand nicht von
neuem geboren wird, kann er das Reich Gottes nicht sehen. ... Was aus dem
Fleisch geboren ist, ist Fleisch; was aber aus dem Geist geboren ist, das ist
Geist“. Was aber bedeutet „aus dem Geist geboren“? Ich meine, zu uns
selbst finden, zu unserem ganz persönlichen Charisma, damit wir im ganz persönlichen
Dialog mit Gott zu unserer Berufung finden, etwa so, wie Elias am Horeb, oder
Mozart in seiner Musik. Dann werden wir nicht mehr plappern, wie die Heiden. Im
Gespräch zwischen Geschöpf und Schöpfer sind wir ganz „Mensch“, hier sind
wir ganz allein mit ihm, zur Freiheit befreit, niemandem sonst verantwortlich;
hier zeigt sich unsere ganze Würde.
Zur Samariterin am Jakobsbrunnen sagte Jesus, dass die
wahren Beter den Vater nicht am nahegelegenen Berg oder in Jerusalem, sondern im
Geist und in der Wahrheit anbeten – Jerusalem, Rom oder Mekka können (und
sollen) uns zwar zum Dialog als „Diener zu unserer Freude“ hinführen, aber,
sie haben nichts hineinzudiktieren, dürfen uns nicht bevormunden.
Ein weiteres wichtiges Anliegen Jesu war sicherlich, uns
aufzuzeigen, dass Gott unser aller Vater ist, dass er selbst uns Bruder und
lebenslanger Begleiter sein will und
wir Menschen doch untereinander alle Brüder und Schwestern sind. „Was ihr dem
geringsten meiner Brüder (nicht) getan habt, das habt ihr mir (nicht) getan“.
Man könnte dies für weltfremde Spinnerei halten, aber in
Wirklichkeit ist unsere ganze Würde und unser komplettes Sozialprinzip in
diesem einen Doppelsatz zusammengefasst. Überlegen Sie einmal, was passiert,
wenn wir uns nicht daran halten: Neid, Habsucht, Betrug, Unterdrückung, Krieg,
... .
Wenn wir aber das Prinzip achten, gleichen wir einem
Orchester, in welchem alle Mitglieder unter Führung des Dirigenten ihren Teil
beitragen zum Gelingen der Aufführung, voller Aufmerksamkeit für die Anderen
und höchst konzentriert für den eigenen Part. Es wäre sicherlich Träumerei,
zu glauben, dass es in der Welt nur solche edlen Orchestermitglieder gibt –
und trotzdem stimmt das Prinzip.
Innerkirchlich ist dies aber nur zu realisieren in einer
geschwisterlichen Kirche, in der jeder an seinem Platz seinen Teil beiträgt und
in der auch die Spitze bescheiden genug ist, Kritik der Basis zu akzeptieren.
Zweifellos ist es ein großes Verdienst des letzten Konzils, dass der Wert des Gottesvolkes als Gesamtheit wiederentdeckt wurde, eines Volkes, das nicht nur aus Offizieren besteht, sondern in dem das Fußvolk eigentlich die Hauptlast trägt. Es war zu erwarten, dass sich Frohbotschaft und Orchestergeist gegen die alten, verkrusteten Führungsstrukturen nur mühsam durchsetzen können würden, aber der Glaubenssinn des Volkes Gottes wird auf Dauer auch damit fertig werden.
|
T von
Matthias Jakubec Das
Wort "Amt" im Kontext der Katholischen Kirche führt
zunehmend zu Missverständnissen und zu Ungereimtheiten. Zunächst kennen
wir eigentlich drei Kategorien von Ämtern: 1.)
Das ordinierte Amt, also Diakone, Priester und Bischöfe. 2.)
Amtliche Funktionen, die von hauptamtlichen Laien oder Priestern, also von
dazu verpflichteten und dafür bezahlten Personen ausgeübt werden:
MitarbeiterInnen in der Pastoral (PastoralassistentInnen, etc.), vielfältige
Tätigkeiten in Pfarr- und Diözesanämtern, Kämmerer und
Finanzverantwortliche, Kurienämter bis hin zum Papst etc. 3.)
Ehrenämter Auch
wenn heute faktisch viele Entscheidungen von Amtsinhabenden der Kategorien
2 oder 3 getroffen werden, liegt die Entscheidungsbefugnis de jure in
allen Fragen bei Weiheträgern. Alle Laien unterstehen praktisch in allen
relevanten Fragen einem Geweihten, an dessen Weisungen oder zumindest
Vetos sie gebunden sind. Obwohl
auch für manche Ämter der Kategorie 2 und 3 das Bedürfnis nach einer
spirituellen Einbettung in das kirchliche Leben besteht, dem meist durch
Sendungsfeiern entsprochen wird (z.B. für ReligionslehrerInnen,
KommunionhelferInnen etc.), achtete das Lehramt peinlichst genau auf die
Unterscheidung zwischen "Laienämtern" und "dem"
ordinierten Amt. Begründet wird dies mit der Notwendigkeit, die
"Reinheit der Lehre" zu bewahren. Als ob die heutige Lehre der
Katholischen Kirche noch viel mit der ursprünglichen Lehre Jesu gemeinsam
hätte. Die Bevölkerung versteht den Unterschied zwischen geweihten
Priestern oder Diakonen und beauftragten Pastoralhelferinnen und -helfern
erfahrungsgemäß nicht. Von
zahlreichen Laien wird die Existenz des Weiheamtes als Bestandteil einer
Zwei-Klassen-Kirche empfunden. Die Geweihten, die kompromisslos auf die
Kirchenpolitik der Hierarchie eingeschworen werden können, und die Laien,
die keinerlei Entscheidungen gegen die Ansichten der Hierarchie
durchbringen können. Faktisch
bedeutet dies eine ungeheure Anmaßung der Hierarchie dem christlichen
Volk gegenüber, denn den Ordinierten fehlt jegliche Legitimation - außer
durch ihresgleichen. Gerne wird von ihnen betont, das Amt sei ja seinem
Wesen nach ein Dienst für die Gemeinde. Freilich sollte dies so sein,
praktisch wird es aber nur selten so ausgeübt, und die kirchenrechtliche
Situation erlaubt es spielend, ja erzwingt es geradezu, den
Dienstcharakter zu ignorieren. Faktisch wird die Rede vom Dienstamt
benutzt, um damit den Machtmissbrauch seitens der Hierarchie schönzureden. Die
gesamte katholische Ämterlehre geht von antiken oder auch
mittelalterlichen Vorstellungen aus. Ein Amt ist da eine ehrende
Auszeichnung für seinen Inhaber und wird durch die Huld eines höheren
Machthabers verliehen. Es zeichnet den damit Geehrten auf Lebenszeit aus. Demgegenüber
brauchen wir heute konsequent ein Verständnis von Amt als Beauftragung
zur Erfüllung einer Funktion. Personen brauchen für seine Ausführung
einerseits die "Fähigkeitskompetenz", also die entsprechende
Ausbildung und Eignung, andererseits die "Zuständigkeitskompetenz",
also die Beauftragung mit der Durchführung amtlicher Tätigkeit für
einen definierten geographischen und zeitlichen Rahmen durch legitimierte
Auftraggeber gemäß der Rechtsordnung. Diese beiden Kompetenzkriterien müssten
die eigentlichen Grundlagen für die Strukturierung von Ämtern
darstellen. Sämtliche Ämter müssen zeitlich befristet übertragen
werden und mittels ordentlicher Verfahren entzogen werden können. Erst
von solchen Grundlagen ausgehend, sollte eine dazu passende
spirituelle, evtl. auch sakramentelle Bestätigung von Ämtern neu
entworfen werden. Um es pointiert zu sagen: Prinzipiell müsste es denkbar
sein, dass der Papst, also jene Personen, welche der Weltsynode oder der
kirchlichen Exekutive vorstehen, auch gar keine sakramentale Weihe
erhalten haben. Andererseits könnten durchaus auch andere Ämter, z.B.
Katechese oder theologische Professur mit sakramentaler Weihe verbunden
sein. Auf keinen Fall sollte die Weihe zu zwei Klassen hinsichtlich von
Rechten und Pflichten, insbesondere im Hinblick auf die mögliche
Betrauung mit Zuständigkeiten, also zu zwei unterschiedlichen "Ständen" führen. |
These 42: Die Kirche darf gegenüber den Staaten und der Staatengemeinschaft keine Privilegien beanspruchen
von
Matthias Jakubec
Die
katholische Kirche ist die einzige Religionsgemeinschaft mit international
anerkanntem Status als Subjekt des Völkerrechts. Genau genommen gilt als
Völkerrechtssubjekt der "Heilige Stuhl", der aus diesem Grund zu den
meisten Staaten der Erde diplomatische Beziehungen unterhält. Der Heilige Stuhl
muss rechtstechnisch vom Staat "Vatikanstadt" unterschieden werden,
denn während der Vatikan lediglich ca. 900 Einwohner zählt und alle seine ca.
550 Staatsbürger, auch der Papst, diese Staatsbürgerschaft nur
zusätzlich zu der ihres ursprünglichen Heimatlandes tragen, die meisten von
ihnen beschränkt auf die Zeit ihrer Funktionsausübung, beansprucht der Heilige
Stuhl für sich, über eine Milliarde Katholiken weltweit zu vertreten. Der
Heilige Stuhl gilt dabei als Völkerrechtssubjekt "sui generis" also
"eigener Art", da ihm kein anderes Gebilde gleicht. Streng genommen
ist er auch nicht mit der Katholischen Kirche gleichzusetzen, sondern mit dem
Papst als einem souveränen Monarchen. Völkerrechtlich gilt der Papst, wie
andere Monarchen auch, als der Staat. Selbstverständlich erklärt sich dies aus
der Geschichte, in der er ja tatsächlich Oberhaupt des Kirchenstaates war.
Allerdings wurde der Kirchenstaat durch Viktor Emanuel II. 1870 erobert und
faktisch aufgelöst und erst 1929 in Form des Vatikanstaates wieder errichtet.
Bei den
Vereinten Nationen ist der Hl. Stuhl zwar nicht Mitglied, aber permanenter
Beobachterstaat mit weitgehenden Rechten; seit 2004 auch mit dem Recht, auf
eigenen Antrag in der Generalversammlung zu sprechen. Der Vatikan ist Mitglied
in internationalen Vereinigungen wie z.B. der ITU (International
Telecommunication Union, Internationale Vereinigung für Telekommunikation).
Sowohl
mit dem Hl. Stuhl als Völkerrechtssubjekt (Diplomatischer Apparat,
UNO-Beobachterstatus) als auch mit der Inanspruchnahme des Vatikans als
souveränem Territorium übt die Katholische Kirche Privilegien aus, wie sie
keiner anderen Religion oder weltanschaulichen Gemeinschaft zugestanden werden.
Diese Situation ermöglicht dem Papst vergleichsweise starken Einfluss sowohl
auf die Weltpolitik als auch auf die Politik in einzelnen Staaten. Er nutzt
diesen zweifellos in positiver Weise für das Ringen um Frieden und soziale
Gerechtigkeit, aber auch gegen die Anwendung von Kondomen im Kampf gegen AIDS
und die Straffreiheit von Abtreibung. Viele Italiener bewerten die staatliche
Autonomie des Vatikan insoferne positiv, als sie dem italienischen Staat
eventuell einiges an Komplikationen erspart. Aber auch andere internationale
Organisationen unterhalten ihre Büros ohne gröbere Schwierigkeiten
auf dem Territorium von Gastgeberländern, z.B. der Ökumenische Rat der Kirchen
in den USA, das Rote Kreuz in der Schweiz.
Unabhängig
davon, ob der Sonderstatus der katholischen Kirche nun Positives oder Negatives
bewirkt, widerspricht er eigentlich der ureigenen Berufung der Kirche. Jesus
wäre wohl entsetzt darüber, welche weltliche Machtform "seine"
Kirche hier ausübt. Und auch die Kirche selbst hat erkannt, dass sie damit
eigentlich den falschen Weg eingeschlagen hat. Die Kirche setzt "ihre
Hoffnung nicht auf Privilegien, die ihr von der staatlichen Autorität angeboten
werden. Sie wird sogar auf die Ausübung von legitim erworbenen Rechten
verzichten, wenn feststeht, dass durch deren Inanspruchnahme die Lauterkeit
ihres Zeugnisses in Frage gestellt ist, oder wenn veränderte
Lebensverhältnisse eine andere Regelung fordern. Immer und überall aber nimmt
sie das Recht in Anspruch, in wahrer Freiheit den Glauben zu verkünden, ihre
Soziallehre kundzumachen, ihren Auftrag unter den Menschen unbehindert zu
erfüllen und auch politische Angelegenheiten einer sittlichen Beurteilung zu
unterstellen, wenn die Grundrechte der menschlichen Person oder das Heil der
Seelen es verlangen. Sie wendet dabei alle, aber auch nur jene Mittel an, welche
dem Evangelium und dem Wohl aller je nach den verschiedenen Zeiten und
Verhältnissen entsprechen." So das kirchliche Selbstbild des II.
Vatikanischen Konzils ["Gaudium et Spes", Absatz 76]
Mit ihrer faktischen Positionierung verletzt sie allerdings dieses Selbstbild ganz eindeutig. Der ihr eigentlich angemessene Platz wäre der, den auch andere Religionsgemeinschaften einnehmen, an der Seite von NGOs (Nicht-Regierungsorganisationen) ähnlich wie z.B. das Internationale Olympische Komitee oder das Internationale Rote Kreuz.
These 43: Die katholische Kirche muss sich in den Weltrat der Kirchen
eingliedern
von Mattias Jakubec
Die Katholische Kirche muss ihr Selbstverständnis ändern!
Sie muss zugeben, dass sie nur einen Teil der Christen umfasst und somit nur ein
Teil der gesamten Kirche ist, ob ihr das passt oder nicht. Erst ökumenisch
gedacht, sind wir Kirche im vollen Sinn des Begriffes, nämlich Gottes Volk,
eine Gemeinschaft von Schwestern und Brüdern Jesu und untereinander, Kinder
Gottes, so wie Jesus sich als Sohn Gottes verstanden hat. Wir müssen
akzeptieren, dass es viele Menschen gibt, die sich genauso wie wir auf Jesus
Christus als Grundlage ihres Glaubens an Gott berufen, aber nicht von derselben
Organisation Katholische Kirche vertreten werden möchten.
Um christliche Gemeinschaft mit all diesen Menschen zu
halten, muss die katholische Kirche (KK) dem ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK)
ohne Vorbehalte beitreten, bzw. ihre Aufnahme in den Rat beantragen. Dass der ÖRK
einer Mitgliedschaft der KK nicht ablehnend gegenübersteht, kann dem
"Bericht des Weisungsausschusses für Grundsatzfragen (Entwurf - zur
Beschlussfassung)" zu seiner 9. Vollversammlung (14.-23. Februar 2006,
Porto Alegre, Brasilien) entnommen werden, in dem es unter der Überschrift
"Beziehungen zu anderen christlichen Kirchen - Die römisch-katholische
Kirche" heißt, die gemeinsamen Projekte von römisch-katholischer Kirche
und ÖRK hätten die Zusammenarbeit zwischen diesen beiden ausgeweitet,
"auch wenn die römisch-katholische Kirche eine Mitgliedschaft im ÖRK
ablehnt." Der ÖRK wäre also eigentlich an der Mitgliedschaft
interessiert, bringt aber viel Verständnis für die Haltung der katholischen
Hierarchie auf und bemüht sich deshalb um alternative Wege der Kooperation.
Es ist allein die KK, die den Beitritt ablehnt. Als Gründe
dafür nannte Bischof Mario Conti auf der ÖRK-Vollversammlung 1998 in Harare
erstens, die KK hätte nicht an den Gründungsdokumenten des ÖRK mitgewirkt -
welche inhaltlichen Punkte in diesen Dokumenten die KK aber konkret nicht
mittragen könnte, verriet Conti nicht - und zweitens, die Zahl der Katholiken
sei im Verhältnis zur Mitgliederzahl der übrigen Kirchen zu hoch. "Wir möchten
zur Arbeit des ÖRK lieber beitragen, als ihn zu destabilisieren", so
Conti. Dieses Missverhältnis stört den ÖRK aber gar nicht; seine Satzung
sieht kluge Mechanismen zum Ausgleich zwischen den Kirchen der unterschiedlichen
Größenordnungen vor. Also bleibt als wahrer Grund anzunehmen, "daß durch
eine Mitgliedschaft im ÖRK die Kirche zugestände, sie selber sei auch nur eine
Kirche unter Kirchen." So Hans Amann, der ehemalige Landespräses des BDKJ,
auf der Homepage des ökumenischen Jugendrates in Bayern.
Und genau diese Überheblichkeit, die ein solches Zugeständnis
verhindert, macht unsere Kirche unglaubwürdig, denn, es kann nicht oft genug
gesagt werden: Die Trennung der Kirchen ist ein Skandal.
These 44: Die Kardinäle ("Wahlmänner" für den Papst) sollten von den Bischofskonferenzen ernannt werden.
von Mattias Jakubec
Im
Sinn einer Organisationsstruktur der Kirche, die dem Prinzip der Gewaltenteilung
folgt, erscheint es sinnvoll, die unterschiedlichen Leitungsämter mittels
unterschiedlicher Verfahren zu besetzen. Während der Vorsitz der
Weltkirchensynode (Legislative) von der Synode selbst gewählt werden sollte, wäre
die Wahl der Vorsitzenden der Kurie (Päpste, Exekutive) durch repräsentativ
ausgewählte Delegierte der Bischöfe sinnvoll. Diese "Wahlmänner"
(oder Frauen) könnten, wie heute, den Titel "Kardinäle" tragen,
obwohl ich eine solche Bezeichnung quasi als "Häupter" aus
theologischen Gründen für recht bedenklich halte.
Im
Unterschied zu heutigen Kardinälen, die ja Mitglieder einer in sich selbst
weitgehend abgeschlossenen elitären Oligarchie sind, wären die zukünftigen
Papstwahlpersonen aber Repräsentanten der Leitungsorgane der Ortskirchen. Am
besten werden sie wohl auf der organisatorischen Ebene der Bischofskonferenzen
in ihre Aufgabe entsandt, also jeweils von einer Versammlung von Bischöfen gewählt.
Eine
diesbezügliche Änderung des Kirchenrechts erscheint mir unabhängig von den in
all den anderen Thesen vorgeschlagenen Änderungen durchführbar und wünschenswert.
Schon
jetzt wäre eine entsprechende Anpassung des CIC mit einem Federstrich des
Papstes machbar. Durch sie alleine würde sich an Status und Stellung von Papst
und Bischöfen nicht das geringste ändern.
Die
Änderung betrifft in keiner Weise irgend welche theologischen Fragen, sie ist
tatsächlich eine reine Angelegenheit der Organisationsstruktur und des
Kirchenrechts.
Allerdings
würde sie einen gewaltigen Fortschritt in Richtung einer Beteiligung der
Ortskirchen an der Leitung der Weltkirche bringen. Aus meiner Sicht könnte
diese Anpassung des Codex tatsächlich ein erstes konkretes Ziel auf dem Weg zu
einer Kirchenreform bedeuten. Es würde sich lohnen, die Kräfte für die
Umsetzung dieses Zieles zu bündeln. In diesem Sinn rufe ich die
Reformbewegungen auf, sich konzentriert für diese Anpassung des Codex
einzusetzen.
These 45: Jesus war
ein Mensch wie du und ich
von
Heribert Lerch, 2007
Die Zeugung Jesu aus dem heiligen Geist und seine Geburt aus der Jungfrau Maria sind nicht historisch. Es gibt zahlreiche Parallelen aus der Religionsgeschichte, die ebenfalls von wunderbar gezeugten und geborenen Gottessöhnen berichten.
So
war zum Beispiel Mithras ein griechisch-römischer Weltheiland,
der als Sohn eines himmlischen Vaters von einer irdischen Jungfrau geboren wurde
und am Ende seines Erdenlebens in den Himmel aufgenommen wurde. Nebenszenen der
Mithrasgeburt gehen auf den indischen Feuergott Agni zurück, der ebenfalls
"Sohn der Jungfrau" genannt wurde. Als Licht mitten in der Nacht wurde
er geboren und nach der Geburt zunächst wie Mithras und Jesus von Hirten
verehrt. Auch Alexander der Große und Kaiser Augustus sind in der Legende von
Gott gezeugt.
Der
historische Ertrag der matthäischen Geburts- und Kindheitsgeschichte ist
praktisch gleich Null. Ebenso trägt die Tatsache, dass neben Mt auch Lk eine
Geburtsgeschichte erzählt, zur historischen Glaubwürdigkeit der Erzählung des
Mt nichts bei. Im Gegenteil: Aufgrund der Unvereinbarkeit beider Berichte wird
ihr historischer Wert noch geringer. Nicht einmal in der Datierung der Geburt
stimmen Mt und Lk überein. Bei Mt wohnen die Eltern in Bethlehem,
und erst nach der Rückkehr aus Ägypten siedeln sie nach Nazareth um. Lk
dagegen lässt die Eltern vor der Geburt Jesu nach Bethlehem ziehen. Von Magiern
aus dem Morgenland, einem Wunderstern, einer Flucht nach Ägypten und einem
Kindermord des Herodes berichtet Lk nichts. Umgekehrt weiß Mt nichts von einer
Verkündigung an die Hirten usw.
Ein
letzter, ebenso verzweifelter wie abwegiger Versuch, beide Erzählungen zu
harmonisieren, wäre die Annahme, beide wollten dasselbe nur auf verschiedene
Weise darstellen oder das von Mt Berichtete setze die lk Geschichte als früher
Vorgefallenes voraus (bzw. umgekehrt). Einen solchen Versuch hat man in jüngster
Zeit mit dem Kinofilm "Es begab sich aber zu der Zeit ... " wieder
unternommen. So wurde in der Wochenzeitung des Erzbistums Freiburg vom
10.12.2006 in einem großen Artikel für diesen Film mit der Überschrift
"Glaube an Gott und aneinander" mit 10 Freikarten für den Film und fünf
Exemplaren des Romans zum Film geworben. Natürlich fehlt jeder Hinweis, dass
die Geburtsberichte unhistorische Erzählungen sind. Viele Begebenheiten der
unbekannten Verfasser sind reine Erfindungen, die durch die Ausmalung eines
entsetzlichen Kindermordes – damit beginnt der Film - nur
noch schlimmer werden.
Die
Notiz, dass Jesus Marias erstes Kind war, mag sicher zutreffen. Wollte man aber
die Jungfrauengeburt für historisch halten, müsste man ja annehmen, Maria habe
von ihren intimen Erfahrungen berichtet.
Die
Historizität der Geburt Jesu aus einer Jungfrau scheidet aber auch aus
naturwissenschaftlichen Gründen aus.
Quellenangabe:-
Gerd Lüdemann: Jesus nach 2000 Jahren - Hans Koepf: Mithras oder Christus
These 46: Die Kirche muss weltweit und energisch gegen die Auswüchse des Kapitalismus auftreten