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Zulassung geschiedener Wiederverheirateter zu den Sakramenten

> Wir sind Kirche-Extra Newsletter 17. Juni 2012
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„Barmherzigkeit gegenüber Geschieden-Wiederverheirateten darf nicht nur ein leeres Wort sein“ Wir sind Kirche begrüßt Freiburger Priester-Initiative und bedauert Äußerungen von Papst Benedikt
> Pressemitteilung München, 13. Juni 2012

Mehr als 15 Jahre ist es her, dass sich im Juli 1993 die drei südwestdeutschen Bischöfe Walter Kasper (1999-2010 Kurienkardinal in Rom), Karl Lehmann (2001 zum Kardinal ernennt) und Oskar Saier (+ 2008) mit ihrem Vorstoß für einen veränderten Umgang mit der Frage des Kommunionempfangs von wiederverheirateten Geschiedenen vorwagten (> Schreiben der Bischöfe der Oberrheinischen Kirchenprovinz). Doch schon ein Jahr später wurde vom damaligen Präfekten der vatikanischen Glaubenskongregation, Kardinal Joseph Ratzinger, die gesamtkirchliche Rezeption verweigert (> Schreiben der Kongregation für die Glaubenslehre).


Aktuelle Links und Aktivitäten:


Aktuelle Lesetipps:

Klaus Lüdicke: Wieso eigentlich Barmherzigkeit?
> Herder Korrespondenz 7/2012

"Der Realität in den Gemeinden stellen"
Hochschulpfarrer Jürgen Weber fordert Barmherzigkeit mit geschieden Wiederverheirateten
> DeutschlandRadio Kultur 23.06.2012 um 16:05 Uhr

Moraltheologe Eberhard Schockenhoff: "Dahinter steckt auch ein sehr merkwürdiges Eheverständnis"
> DeutschlandRadio Kultur 23.06.2012 um 07:50 Uhr

Birgit Hoffmann: Bis dass der Tod uns scheidet
> Südkurier 21.06.2012

„In der Kirche gibt es eine große Angst“
Interview mit Eberhard Schockhoff
> Südkurier 21.6.2012

Die standhaften Priester von Freiburg
- MIT LESERBRIEF DES NUNTIUS

> Die Welt 20.6.2012

P. Peter Stengele im Interview
> Deutschlandfunk 18.6.2012 um 9:35 Uhr "Tag für Tag"

Schockenhoff: "Ich habe noch nie jemandem die Kommunion verweigert"
> Badische Zeitung 16.6.2012

Hunderte Geistliche widersetzen sich dem Papst
> Süddeutsche Zeitung 16.6.2012

Priester-Memorandum. Erzbischof Zollitsch macht den Streit um wiederverheiratete Geschiedene zur Chefsache
Badische Zeitung 14.6.2012

"Schluss mit dem inneren Spagat" Interview mit Spiritual Peter Stengele (Kloster Hegne)
Konradsblatt 13.6.2012

Buch-Tipp:
Irene Heise: Auch sie sind Kirche!

2., völlig überarbeitete und ergänzte Auflage 2012, ISBN 978-3-9500649-5-7, 260 S., EUR 25,40 (inkl. Porto)
> Info
> direkt bestellen

Buch-Tipp:
Eberhard Schockenhoff:
Chancen zur Versöhnung? Die Kirche und die wiederverheirateten Geschiedenen

Herder 2011, 199 S. ISBN 978-3-451-34117-5 € 18,95

Eberhard Schockenhoff
Kirche als Versöhnungsgemeinschaft. Für die Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zum Kommunionempfang

> HerderKorrespondenz 65 (2011) August 2011 Seite 389-394 (PDF)

Prof. Dr. Hans Jorissen:
Verheiratet – geschieden – abgewiesen?

Vortrag 10. Juni 2011
PDF (8 Seiten)

Menschen in Trennung - Scheidung - Wiederheirat
Dokumentation der Werkstatt-Tagung der Erzdiözese Freiburg und der Diözese Rottenburg-Stuttgart für pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 15.-16. November 2010 in Stuttgart
mit Beiträgen von Prof. Dr. Manfred Belok und Prof'in Dr. Sabine Demel sowie Leitlinien des Erzbistums Straßburg
> PDF zum Download 1,7 MB

Teilnehmende einer Veranstaltung des Osnabrücker Katholikentag 2008:
Resolution zum Thema "Wiederverheiratete Geschiedene"
Link

Klaus Nientiedt
"Frankreich: Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen"
> HerderKorrespondenz 62 8/2008 (PDF)

Michael Schweiger (Diözesanfamilienseelsorger Leiter der Abteilung Erwachsenenpastoral im Erzbistum Freiburg)
Ein Anstoß aus der pastoralen Praxis (19.06.2007)
> Text zum Download

Rudolf Prokschi
"Stimmen der Zeit" Heft 8 / August 2003, Herder Verlag Freiburg
> Seite 531-545 Text zum Download (6,9 MB)

Katholische Glaubensinformation der österreichischen Diözese Graz-Seckau:
Geschieden! - Alle Rechte in der Kirche verloren? 10 Klarstellungen (Karl Veitschegger 1997/2003)
Link

Schriftliches Interview mit Prof. Dr. Sabine Demel
zu Fragen von wiederverheirateten Geschiedenen (5.6.2002)
> Link (Link derzeit nicht aktiv)

Die Bischöfe der Oberrheinischen Kirchenprovinz:
Zur seelsorglichen Begleitung von Menschen aus zerbrochenen Ehen, Geschiedenen und Wiederverheirateten Geschiedenen : Hirtenwort. Freiburg/Br. (10. Juli 1993)
> Originalfassung PDF zum Download
> PDF

Kongregation für die Glaubenslehre:
Schreiben an die Bischöfe der katholischen Kirche über den Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen (14. September 1994)
Link








Hintergrund

Zitat Joseph Ratzinger 1972:

Papst Benedikt XVI., hatte in einem Aufsatz aus dem Jahr 1972 zum Sakramentenempfang für wiederverheiratete Geschiedene die rhetorische Frage gestellt: „Wird das Anders-Können hier nicht zur Pflicht der Barmherzigkeit, des recht verstandenen ‚Evangeliums’?" Weiters heißt es: „Wo eine erste Ehe seit langem und in einer für beide Seiten irreparablen Weise zerbrochen ist; wo ungekehrt eine zweite Ehe sich über einen längeren Zeitraum hin als sittliche Realität bewährt hat und mit dem Geist des Glaubens, besonders auch in der Erziehung der Kinder, erfüllt worden ist (so dass die Zerstörung dieser zweiten Ehe eine sittliche Größe zerstören und moralischen Schaden anrichten würde), da sollte auf einem außergerichtlichen Weg auf das Zeugnis des Pfarrers und von Gemeindemitgliedern hin die Zulassung der in einer solchen zweiten Ehe Lebenden zur Kommunion gewährt werden."

Es folgt dann noch eine Ausführung von „zwei Gründen", die „von der Tradition her gedeckt" seien, wobei u.a. die Unzulänglichkeiten in Annullierungsverfahren erwähnt werden, sowie der „Typus von Nachsicht" bei Basilius, die „Barmherzigkeit Gottes, der die Buße nicht unbeantwortet lässt", und die Einsicht, dass „praktisch Enthaltsamkeit keine reale Möglichkeit" sein kann: „... wenn also aus moralischen Gründen das Aufgeben der zweiten Ehe unstatthaft ist und andererseits praktisch Enthaltsamkeit keine reale Möglichkeit darstellt (magnorum est, sagt Gregor II.,), scheint die Eröffnung der Kommuniongemeinschaft nach einer Zeit der Bewährung nicht weniger als gerecht und voll auf der Linie der kirchlichen Überlieferung zu sein: Die Gewährung der communio kann hier nicht von einem Akt abhängen, der entweder unmoralisch oder faktisch unmöglich wäre."

(Zitiert aus: Joseph Ratzinger, Zur Frage der Unauflöslichkeit der Ehe. Bemerkungen zum dogmengeschichtlichen Befund und zu seiner gegenwärtigen Bedeutung, in: H.Heinrich u. V.Eid, Ehe und Ehescheidung. Diskussion unter Christen, Kösel, München 1972, 35-56; Hervorhebungen fett von der Autorin)



Zitat Karl Lehmann 1974:

Schon 1974 hat Kardinal Lehmann Vorschläge für eine Zulassung von geschiedenen Wiederverheirateten zu den Sakramenten gemacht:

„1. Die Tolerierung einer Zweitehe und die damit verbundene Zulassung zu den Sakramenten darf in keiner Weise die verbindliche Grundform der unauflöslichen Ehe in Frage stellen. Eine entsprechende Pastoral muss bei den Betroffenen und in der christlichen Gemeinde das Bewusstsein einer Ausnahmesituation und einer Hilfe in klar umgrenzten Notfällen wecken und stärken.
2. Wo beim Scheitern der ersten Ehe schweres Versagen mit im Spiel war, müssen die übernommene Verantwortung und die begangene Schuld anerkannt und bereut werden. Etwaiges Unrecht und ein angerichteter Schaden müssen nach Kräften gutgemacht werden, was unter gewissen Umständen eine Rückkehr zum ersten Partner nicht ausschließt.
3. Wenn eine Rückkehr zum ersten Partner nicht möglich ist, muss glaubhaft gemacht werden, dass die erste Ehe beim besten Willen praktisch nicht wieder herstellbar ist. Dabei wird besonders darauf zu achten sein, ob die erste Ehe in einer für beide Partner irreparablen Weise zerbrochen ist.
4. Eine hernach eingegangene zweite Ehe muss sich über einen längeren Zeitraum hinweg im Sinne eines entschiedenen Willens zum dauerhaften Zusammenleben nach der Ordnung der Ehe und als sittliche Realität bewährt haben. Es muss auch geprüft werden, ob das Festhalten an dieser Bindung gegenüber dem Partner und den Kindern der gegenwärtigen Ehe eine neue sittliche Verpflichtung geworden ist. Beide Partner sollten außerdem bekunden, dass sie aus dem christlichen Glauben zu leben versuchen und aus religiösen Gründen und nach ernsthafter Gewissensprüfung die Teilnahme am sakramentalen Leben der Kirche erbitten.
5. Beide Partner und der verantwortliche Seelsorger tragen Sorge dafür, dass kein berechtigtes Ärgernis in der Gemeinde entsteht oder sich der Eindruck nahelegt, die Kirche nehme die Unauflöslichkeit der Ehe nicht mehr ernst.
Unter solchen Voraussetzungen und Bedingungen könnte m.E. wiederverheirateten Geschiedenen die Zulassung zum Bußsakrament und zur Kommuniongemeinschaft gewährt werden. Entscheidend bleibt jedoch die Voraussetzung: Nur vom Rang des ursprünglich von Jesus Christus Gebotenen her lässt sich das Nicht-Gesollte 'regeln'.“

Karl Lehmann, Zur Unauflöslichkeit der Ehe und Pastoral für wiederverheiratete Geschiedene, in: ders., Gegenwart des Glaubens, Mainz 1974, 292 f.







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