Alois Glück hat als Präsident der katholischen Laienvertretung das Recht und
die Pflicht - das sieht sogar das Kirchenrecht in Can. 212 vor - das Thema
Pflichtzölibat anzusprechen. Denn der immer dramatischer werdende
Priestermangel und der dadurch bedingte massive Abbau kirchlicher Strukturen
betrifft doch zuallererst die Gläubigen. Durch die Zölibatsverpflichtung
wird das im Kirchenrecht verankerte Recht der Gemeinden auf die sonntägliche
Eucharistiefeier (Can. 213) immer mehr in Frage gestellt.
Auch vielen Bischöfen in aller Welt brennt das Thema sehr auf der Seele und
es wäre gut, wenn sie, so wie dies Erzbischof Zollitisch nach seiner Wahl
zum Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz getan hat, dies endlich
auch öffentlich aussprechen würden.
Erinnert sei daran, dass sogar der jetzige Papst 1970 in seinem Buch "Glaube
und Zukunft", das 2007 neu herausgebracht wurde, schrieb: "Die Kirche der
Zukunft .... wird neue Formen des Amtes kennen und bewährte Christen die im
Beruf stehen, zu Priestern weihen."
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