Menschenrechte ein Glaubwürdigkeitsproblem der katholischen Kirche ?
1. Die Proklamation der Menschenrechte
Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde 1948 nach den Erfahrungen des 2. Weltkrieges von den Vereinten Nationen proklamiert. Wenn von Menschenrechten die Rede sind versteht man darunter:
Individualrechte,
wie Abwehrrechte des Einzelnen gegen einem potenziellen Machtmißbrauch seitens des Staates,
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte,
die den Staat verpflichten , aktiv die Rechte auf soziale Sicherheit, Arbeit, Wohlfahrt und Bildung zu verwirklichen,
Solidar- bzw. Kollektivrechte der Nationen,
wie das Recht auf Entwicklung, Frieden und Erhaltung der Umwelt.
Viele Staaten (islamische, asiatische) stellen die Solidar- bzw. Kollektivrechte über die Individualrechte. Die Forderung von außen nach Einhaltung der Individualrechte ist für sie Einmischung in innere Angelegenheiten und von innen staatsfeindliche Agitation. Die Solidar- bzw. Kollektivrechte werden für die jeweiligen Staatsziele instrumentalisiert.
Forstner betont: Menschenrechte als politisch-ethische Denkfigur sind entweder unteilbar und universell, oder sie existieren nicht. Es gibt nur Menschenrechte als Rechte eines jeden Menschen. Ebensowenig wie es europäische oder nordamerikanische Menschenrechte gibt, genausowenig gibt es islamische, christliche, indische, japanische, chinesische oder afrikanische Menschenrechte.
In der Geschichte, so Pfürtner, waren es zumindest nicht die institutionalisierten Religionen, die den Menschenrechten zum Durchbruch verholfen haben. Im Gegenteil, sie haben sich dem vielfach widersetzt und tun es teilweise immer noch. Im europäischen Raum mußten sich für ihre Anerkennung gesellschaftliche Kräfte der Aufklärung zum Teil gegen zähen Widerstand aus den Kirchen mühsam durchkämpfen. Weder der Streit für "Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit" noch für die Demokratie als die zukünftige Verfassungsform für die politischen Gemeinwesen noch für die Gleichberechtigung der Frau haben in den Kirchen ihre Geburtsstätte (vgl. Pius IX, Pius X). Auch den die Religionen sind die Menschenrechte übergeordnet - Menschenrecht steht über Religionsrecht.
2. Die Menschenrechte im päpstlichen Lehrschreiben
Wie sieht nun der aktuelle Stand der Menschenrechtsdiskussion in der kath. Kirche aus wie die aktuelle Praxis?
Zum Weltfriedenstag 1999 veröffentlichte Johannes Paul II das Schreiben: In der Achtung der Menschenrechte liegt das Geheimnis des wahren Friedens. Hierin betont der Papst, daß die Achtung der Menschenrechte in der Gottebenbildlichkeit des Menschen (Gen 1.26-28) begründet liegt. Wenn dagegen die Menschenrechte vernachlässigt oder gar mißachtet werden ..... , dann werden unweigerlich die Keime für Instabilität, Rebellion und Gewalt gesät. Einige Schwerpunkte der päpstliche Verlautbarung seien hier aufgezeigt:
Universalität und Unteilbarkeit der Menschenrechte
Nach Auffassung des Papstes wohnen die von den Vereinten Nationen deklarierten Menschenrechten in der menschlichen Person und ihrer Würde inne. Daraus folgt, daß niemand irgendeinen seiner Mitmenschen dieser Rechte rechtmäßig berauben darf. Diese Rechte gelten für alle Lebensphasen und jeden politischen, sozialen, ökonomischen oder kulturellen Kontext. Sie bilden eine einziges Gangzes. Der Papst betont: die Menschenrechte sind unteilbar.
Religions- und Gewissensfreiheit
Johannes Paul II bekräftigt: Die Religionsfreiheit bildet daher den Kern der Menschenrechte. Sie ist so unantastbar, daß auch die Freiheit des Religionswechsels zuerkannt wird, wenn das Gewissen es verlangt. Denn jeder ist gehalten, dem eigenen Gewissen in jeder Situation zu folgen und darf nicht gezwungen werden, gegen sein Gewissen zu handeln. Der Papst betont damit das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Recht auf Teilhabe
Die Nationen und Völker, so der Papst, haben das Recht auf Mitwirkung an den Beschlüssen, die ihre Lebensweise oft tiefgreifend verändern.
Weiter betont der Papst das Recht auf Selbstverwirklichung und das Recht auf Bildung
Großen Stellenwert räumt der Papst auch dem Recht auf Arbeit zu. Für ihn ist Arbeit die Voraussetzung Nahrung, Kleidung, Wohnung und andere Basisbedürfnisse sicherzustellen zu können. Der freie Markt allein ist nicht dazu imstande, das globale Gemeinwohl und die Anwendung der ökonomischen und sozialen Rechte zu gewährleisten. Hierin bleibt der Papst seiner Linie als bedeutendster Kritiker des westlichen kapitalistischen System treu.
Ebenso fordert der Papst ein Recht auf gesunde Umwelt und Bewahrung der Schöpfung.
3. Die Menschenrechtspraxis in der kath. Kirche
Stefan Herbst weist darauf hin, daß der Vatikan als Staat bzw. als staatsähnliches Gebilde bis heute nicht die Menschenrechtspakete und vereinbarungen unterschrieben und ratifiziert hat. Auch bleibt die Frage offen, wie eine Anwendung der Menschenrechte als unbestreitbare ethischen Grundprinzipien im Bereich der katholischen Kirche stattfinden müßte. Es dürfte wohl keine Zweifel darin bestehen, daß auch im innerkirchlichen Verhalten das Recht auf freie Meinungsäußerung oder das Recht auf Religions- und Gewissensfreiheit oder die Nichtdiskriminierung etwa durch sexistische Vorurteile eine hohe Bedeutung haben. Hier besteht durchaus ein Nachholbedarf. Die Kirche muß so z.B. mehr denn je gerade im Bereich des Sexismus sich fragen lassen, inwieweit sexistische Sprache und sexistisch motivierte Mechanismen in ihr Raum haben. Auch die Theologie als solche muß auf ihren versteckten sexistischen Gehalt hin immer wieder überprüft werden. Die kürzliche Quasi - Dogmatisierung, daß Frauen keinen Zugang zum priesterlichen Amt haben, müßte deshalb unter Einbeziehung des bisher unbestrittenen allgemeinen Priestertums der Frauen, das ja die Grundlage des besonderen Priestertums ist, überprüft werden.
Noch viel weitgehender ist die Betonung der Gewissensfreiheit durch den Papst. Sie geht sogar so weit, die extreme Schlußfolgerung dieser Freiheit des Gewissens auszuformulieren, wenn der Papst erklärt: "Sie ist so unantastbar, daß sie fordert, daß der Person auch die Freiheit des Religionswechsels zuerkannt wird, wenn das Gewissen es verlangt. Denn jeder ist gehalten, dem eigenen Gewissen in jeder Situation zu folgen, und darf nicht gezwungen werden, gegen sein Gewissen zu handeln." Diese Aussage aus päpstlichen Mund ist zumindest ungewöhnlich, wenn nicht gar revolutionär: Ein Christ ist gehalten, die Religion zu wechseln, wenn sein Gewissen dies verlangt!
Die Sprengkraft dieser vom Papst eingeforderten Religionsfreiheit für das katholische Selbstverständnis ist hier schon angedeutet. Sie geht aber darüber hinaus, etwa wenn man dieses Prinzip auf die Frage nach dem Umgang mit innerkatholischen Dissidenten ausdehnt. Was bedeutet dies hier so massiv formulierte Prinzip der Religions- und Gewissensfreiheit für den innerkirchlichen Umgang mit verschiedenen Zugängen zum "katholischen" Glauben?
Kann man bei Dissens, bzw. bei welchem Maß von Dissens mit «Zwangsmaßnahmen» von «oben» reagieren? Ist ein von oben geforderter «Treue- bzw. Theologeneid» nicht von vornherein ein falsches Mittel, um mit der Freiheit des Gewissens umzugehen? Welches Maß an innerkirchlicher Pluralität ist von den Autoritäten offenzuhalten, wenn man dem Prinzip der Gewissensfreiheit auch im innerkirchlichen Rahmen den ihm zufallenden gewichtigen Ort einräumen will? Kann man «Gewissensdissidenten» den Respekt und die ihnen zuzugestehende Freiheit im Namen der wahren Lehre per Zwangsmaßnahmen aufkündigen? (z.B. bei Küng)
4. Der Einsatz des Vatikans für einen Diktator
Entgegen den vom Papst aufgestellten Prinzipien verlief, so Stefan Herbst, kurz nach der Verkündigung des päpstlichen Menschenrechtspapiers die Intervention des Vatikan zu Gunsten von Pinochet. Der ehemalige chilenische Diktator wurde in England in komfortabler Auslieferungshaft gehalten. Es wurde von englischen Gerichten abgeklärt, ob Pinochet an Spanien ausgeliefert werden soll, um ihm dort den Prozeß wegen Verletzung der Menschenrechte zu machen.
Die Intervention zugunsten Pinochets wurde nach Berichten der Zeitung El Pais am Sitz des Opus Dei in Rom vorbereitet. Schon vor Weihnachten gab es mindestens zwei Treffen am Sitz dieser päpstlichen Personalprälatur, um die Rolle des Vatikans zur Unterstützung von Pinochet vorzubereiten. Es nahmen u.a. der höchste Verantwortliche des Opus Dei, Bischof Javier Echevarria, und das chilenische Opus-Dei-Mitglied Fernando Barros, Gründer der "Chilenischen Bewegung für die Versöhnung", die eine Kampagne zur Freilassung des Ex-Diktators koordiniert, ebenso wie der chilenische Kardinal J. A. Medina Estevez, Präfekt der vatikanischen Kongregation für die Sakramente und den Gottesdienst, daran teil. Die positive Intervention zugunsten des Diktators konnte auch deshalb auf Unterstützung im Vatikan rechnen, weil Kardinalstaatssekretär Sodano zur Zeit der Militärdiktatur als Nuntius in Chile (1977 1988) gute Kontakte zu Pinochet pflegte.
Wie hoch diese Intervention im Vatikan angesiedelt ist, zeigt die Liste der ebenfalls in dieses Vorgehen verstrickten Kardinäle: Auch von Mons. Piero Biggio, dem Nuntius in Chile, wird berichtet, daß er die Ansicht vertreten hat, daß Pinochet auf Grund diplomatischer Immunität nach Chile zurückkehren sollte. In der Ausgabe von «The Tablet» vom 6. Februar 1999 werden als weitere Kardinäle, die in diese Vorgänge verstrickt sind, der Präfekt der Glaubenskongregation J. Ratzinger, der ehemalige, erzkonservative CELAM-Vorsitzende A. Lopez Trujillo und E. Martinez Somalo benannt. Es kann keinen Zweifel daran geben, daß ein solcher Brief nicht ohne das Wissen des Papstes geschrieben werden konnte. Die Bekanntgabe deutet des weiteren darauf hin, daß der Vatikan damit unmittelbaren politischen Druck auf die Entscheidungsträger in London ausüben wollte.
Die Aktivität des Vatikan bedeutet vielmehr eine direkte oder indirekte Komplizenschaft mit dem System der Straflosigkeit, das in Lateinamerika einer der Hauptgründe der Menschenrechtsverletzungen ist. Herbst betont: Folter und Mord sind theologisch gesehen schwere Sünden.
All das wirft die Frage auf, ob der Vatikan wirklich auf der Seite der Opfer steht. Für Lateinamerika, aber auch darüber hinaus hat der Fall Pinochet eine ähnliche Bedeutung wie für die Juden der Fall des Nationalsozialisten Barbie, dessen Strafverfolgung lange Jahre von der französichen Kirche verhindert wurde.
5. Eine "Kultur der Menschenrechte" ist auch innerhalb der Kirche nötig
In seiner Verlautbarung fordert der Papst ein "Kultur der Menschenrechte" ein. Herbst weist in diesem Zusammenhang zu Recht darauf hin, daß die Kirche nicht umhin können wird, ihr eigenes Verhalten nach innen immer wieder kritisch aus der Sicht den Menschenrechte und im Sinn einer "Kultur der Menschenrechte" zu überdenken.
Insgesamt dürfte es ein Prüfstein Kirche sein, auch innerhalb ihrer selbst emanzipative und kritische Strömungen im Sinne eines innerkirchlichen Pluralismus zuzulassen. Die in westlichen Ortskirchen voranschreitende nachholende Versöhnung mit der Aufklärung und ihren besten Traditionen, deren Frucht ja auch die «Menschenrechte» sind, muß als echte Chance und Wehen des Heiligen Geistes für eine Kirche in der Welt von heute verstanden werden.
Jedoch wird man auch all jene Beobachtern des päpstlichen Pontifikates zustimmen müssen, die eine schwerwiegende Ambivalenz in der Art und Weise des päpstlichen Umgangs mit den «Menschenrechten» konstatieren. Innerkirchlich werfen ihm Kritiker vor, daß sein Pontifikat zu einer schweren Krise der Kirche geführt und eine Erosion der päpstlichen Autorität mit sich gebracht hat. Erinnert wird in diesem Zusammenhang an den autoritären Umgang mit innerkirchlichen Dissidenten, an die absolutistische Art und Weise, wie Bischofsernennungen erfolgen. Im Gegensatz zur ureigensten Aufgabe des Papstes als «Brückenbauer im Dienst an der Einheit» wurde hier einseitig eine konservative, bis zuweilen reaktionäre theologische Strömung innerhalb der katholischen Kirche unterstützt. Unzureichend ist auch nach wie vor die Partizipation der Frauen und Laien insgesamt an Ämtern und Entscheidungen der Kirche. Ärgerlich ist die ganz offensichtliche Förderung des "innerkirchlichen Geheimbundes" Opus Dei, der von Genese und Wesen her im diametralen Gegensatz zur liberalen Menschenrechtstraidition der Aufklärung steht.
Eine genauere Analyse zeigt, daß im Rahmen des Pontifikats von Johannes Paul II. eine weitere, klare Linie im Verhältnis zu den Menschenrechten auszumachen ist: Menschenrechte werden vom Papst auf das Wirken der Kirche zur Welt, also «nach außen hin» (ad extra) anerkannt und verteidigt. Nach innen hingegen wird von einer eigenen kirchlich religiösen Zuständigkeit ausgegangen, die ihre Legitimität jenseits des Menschenrechtsparadigmas bezieht und insofern die Menschenrechte als für den innerkirchlichen Binnenraum nicht verbindlich betrachtet. Nach innen wird unter Mißachtung menschenrechtlicher Mindeststandards, eine papsttreue, dem Gehorsam verpflichtete, orthodoxe Kirchenstruktur gestärkt, die die Kirche zu einem schlagkräftigen Instrument des von Rom her zentralistisch verfolgten Kurses macht. Mit dieser Kursbestimmung handelt sich jedoch der Vatikan eine Glaubwürdigkeitskrise ein, die auf lange Sicht die ethisch moralische Autorität der Kirche zu untergraben droht, bzw. dies in Menschenrechtskreisen bereits getan hat. Dies wird sich noch vertiefen, zumal bis heute innerhalb von Kirche und Theologe weder ein angemessenes Problembewußtsein noch überzeugende Lösungsvorschläge für diese hier aufgezeigten Widersprüche vorliegen.
6. Lösungsansätze
Herbst legt einen Finger auf einen wunden Punkt der kath. Kirche wenn er schreibt: Die innerkirchliche Geringschätzung der Menschenrechtsproblematik wirkt auf lange Sicht hin selbstzerstörerisch, weil Menschenrechte in ihrem ethischen Gehalt zum Proprium des christlichen Glaubens selbst gehören. Gottesliebe und Nächstenliebe sind unteilbar.
Wenn Menschenrechte unteilbar sind, kann eine strukturell bedingte und religiös begründete Verweigerung der Menschenrechte auf einem Gebiet oder in einem Teilbereich, wie es z.B. die institutionelle Gestalt der Kirche darstellt, langfristig nicht folgenlos für andere Gebiete und Teilbereiche sein. Innerkirchliche Verletzung der Menschenrecht wirken insofern auf lange Sicht auf das Verhalten der Kirche gegenüber den Staaten zurück. Kirche ad intra und Kirche ad extra können nicht in einem dauerhaften schizophrenen Spannungsverhältnis stehen. Wenn innerhalb der Kirche die Menschenrechte verletzt werden oder keine Rolle spielen, so hat dies auch Auswirkungen auf das Verhältnis der Kirche zur Welt. Dies wird insbesondere in Lateinamerika beispielhaft deutlich, wo die innerkirchlichen Reglementierungen und Eingriffe der letzten Jahrzehnte faktisch eine Stärkung der alten oder neuerer menschenrechtsverletzender Machteliten (a la Fujimori) zur Folge hatten. Aber auch die Selbstschwächung, von der die Kirche in Europa und Nordamerika auf Grund dieser letztlich nicht gelungenen Versöhnung mit dem Menschenrechtsgedanken heimgesucht wird, ist unübersehbar.
Die oben aufgezeigte weitreichende Problemdiagnose im Umgang des derzeitigen Papstes mit den Menschenrechten weist auf ein tieferes theologisches Defizit hin: die mangelhafte Rezeption des Zweiten Vatikanischen Konzils innerhalb der römischen Kurie selbst. So wie die kirchenrechtliche Einrichtung einer "lex fundamentalis", die eine kirchenrechtliche Verarbeitung der Menschenrechte für den Raum der Kirche sein sollte, gescheitert ist, ist auch innerhalb von Exegese, Dogmatik und Fundamentaltheologie ein Rückfall in vorkonziliare Kategorien zu verzeichnen.
Aus leidiger Erfahrung eines kirchlichen Egozentrismus bzw. Ekklesiozentrismus, der über Jahrhunderte hinweg in der Versuchung stand, die Menschen zum Wohl der Institution Kirche zu opfern, wußte der Konzilspapst Johannes XXIII, daß die Kirche sich von außen, von den Menschen her, definieren muß. Kirche ist nicht Selbstzweck, nicht Ziel an sich, sondern Kirche wird in ihrer Aufgabe, in ihrer Mission, in ihrem Dienst am Menschen sie selbst. Kirche ist also nicht letzes Ziel, sondern Mittel zum Ziel.
Nach:
M Forstner, Zur Diskussion über die Menschenrechte in den arabischen Staaten
S. H. Pfürtner, Fundamentalismus - Die Flucht ins Radikale, Freiburg 1991
Johannes Paul II, In der Achtung der Menschenrechte liegt das Geheimnis des wahren Friedens
S. Herbst. Menschenrechte das Geheimnis des wahren Friedens
Bearbeitung: H-A Link