Spendenmöglichkeiten
ganz einfach - auch per Email möglich
ganz einfach - auch per Email möglich
- Spende mit Überweisungsträger - der klassische Weg
> Überweisungsträger für meine Spende bestellen
- Einmalige Spende per Bankeinzug - einfach per E-Mail
> einmalige Einzugsermächtigung erteilen
Der Verein Wir sind Kirche e.V. wird dann in den nächsten Tagen Ihren Spendenbetrag von Ihrem angegebenen Konto abbuchen.
- Regelmäßige Spende per Bankeinzug - einfach per E-Mail
> regelmäßige Einzugsermächtigung erteilen
Der Verein Wir sind Kirche e.V. wird dann jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich Ihren Spendenbetrag von Ihrem angegebenen Konto abbuchen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.
- Vermächtnis im Testament
Wenn Sie die KirchenVolksBewegung finanziell in besonderer Weise unterstützen möchten, so können Sie schon jetzt durch ein Vermächtnis in Ihrem Testament festlegen, dass aus Ihrem Nachlass eine bestimmte Geldsumme für die KirchenVolksBewegung zur Verfügung gestellt wird.
Nähere Informationen hierüber gibt Ihnen gerne
Siegbert Maier-Borst, Horber Straße 82, D-71083 Herrenberg
Tel. (07032) 2 15 62
S.Maier-Borst@t-online.de
Spendenkonto
»Wir sind Kirche e.V.«
Konto 18 222 000
Darlehnskasse Münster e.G. (BLZ 400 602 65)
Für Überweisungen aus dem Ausland:
IBAN: DE07 4006 0265 0018 2220 00
SWIFT/BIC: GENO DE M1 DKM
Steuerbegünstigung
Lt. Bescheid des Finanzamtes Böblingen vom 21. Juni 2009, Steuernummer 56002/04310, ist die Körperschaft "Wir sind Kirche e. V." nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen und kirchlichen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient. Wir sind Kirche e. V. ist mit der Nummer VR 1826 im Vereinsregister des Amtsgerichts Böblingen eingetragen.
Für Beträge bis € 200,-- genügt Ihr Einzahlungsbeleg bzw. Kontoauszug als Beleg für das Finanzamt. Wenn bei der Überweisung Name und Anschrift im Feld "Verwendungszweck" angegeben sind, erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenbescheinigung) für Ihre Gesamtspenden eines Jahres im Februar des Folgejahres.




